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Grundschutz++ einordnen und den passenden Einstieg finden

Grundschutz++ ist die Neuentwicklung des IT-Grundschutz durch das BSI: die Methodik im BSI-Standard 300-1, die Anforderungen maschinenlesbar im Anwenderkatalog. Laut Meilensteinplan des BSI sind Zertifizierungsanträge auf Basis von Grundschutz++ ab dem 1. Januar 2027 möglich, der klassische IT-Grundschutz bleibt bis zum 30. November 2031 zertifizierbar. Diese Seite zeigt drei Einstiegswege: Neuaufbau, Umstieg aus dem klassischen Grundschutz und Ergänzung eines ISO-ISMS.

Eingangshalle eines Bürogebäudes am Abend mit dunklem Steinboden, dunkelblauen Wandpaneelen, Messing-Wandleuchten und einem Empfangstresen aus Nussbaum, hinten verglaste Türen zur Straße

Was Grundschutz++ ist

Grundschutz++ besteht aus zwei Teilen. Der BSI-Standard 300-1 „Methodik Grundschutz++“ beschreibt auf 42 Seiten, wie eine Institution ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) aufbaut und weiterentwickelt. Der Anwenderkatalog Grundschutz++ enthält die technischen und organisatorischen Anforderungen; auf seiner Themenseite schreibt das BSI: „Die normativen Aspekte der Methodik wurden in entsprechende Anforderungen überführt. Der Anwenderkatalog umfasst somit alle Grundschutz++ Anforderungen.“ Der Katalog ist Teil der Stand-der-Technik-Bibliothek, die laut BSI das IT-Grundschutz-Kompendium ablöst.

Die Methodik folgt dem PDCA-Zyklus und hat fünf Prozessschritte: Erhebung und Planung, Anforderungsanalyse, Realisierung, Überwachung und kontinuierliche Verbesserung. Sie beginnt bei den Geschäftsprozessen der Institution. Für jeden Geschäftsprozess wird der Schutzbedarf festgestellt, und zwar in nur noch zwei Kategorien, „normal“ und „hoch“. Bei der ersten Einführung empfiehlt der Standard, mit dem wichtigsten Geschäftsprozess der höchsten Schutzbedarfskategorie anzufangen und die übrigen Prozesse des Anwendungsbereichs danach schrittweise zu untersuchen.

Die Anforderungen liegen im Format OSCAL als JSON vor. Das BSI schreibt dazu: „Dadurch wird die Prüfung der Anforderungen automatisierbar.“ 300-1 lässt automatisierte Konfigurationsprüfungen und technische Scans als Verfahren zur Ermittlung des Umsetzungsstatus ausdrücklich zu; zu dokumentieren sind dann das eingesetzte Werkzeug, der Zeitpunkt der Prüfung und das Ergebnis (Kapitel 4.1 und 4.3).

Im Build vom 29.10.2026 zählen wir im Anwenderkatalog 1.000 Anforderungen in 20 Praktiken, davon 773 mit dem Sicherheitsniveau „normal-SdT“ und 227 mit „erhöht“ (eigene Auszählung über alle Verschachtelungsebenen am 01.11.2026). Der Katalog wird laufend neu gebaut; Zahlen gelten deshalb nur mit Build-Datum.

Die Version 1.0 des Standards richtet sich laut Einleitung in erster Linie an „Early Adopters“, also erfahrene Institutionen, die Grundschutz++ früh einführen wollen. Ihre Erfahrungen sollen in die weitere Entwicklung einfließen.

Was sich gegenüber dem klassischen IT-Grundschutz ändert

Wer mit dem klassischen IT-Grundschutz nach BSI-Standard 200-2 und dem Kompendium gearbeitet hat, findet vieles wieder: Informationsverbund, Schutzbedarf, Leitlinie, Rollen, elementare Gefährdungen. Geändert haben sich vor allem das Datenmodell, die Bewertungslogik und die Art der Nachweise. Die wichtigsten Punkte in Kurzform:

  • Schutzbedarf: zwei Kategorien je Geschäftsprozess statt drei Kategorien („normal“, „hoch“, „sehr hoch“), die nach 200-2 von Geschäftsprozessen und Anwendungen auf IT-Systeme, Räume und Kommunikationsverbindungen vererbt werden.
  • Modellierung: Assets werden 39 Zielobjektkategorien zugeordnet (Anhang 1 von 300-1), übergeordnete Kategorien gelten mit. Anforderungen ohne Zielobjektkategorie gehören immer ins Anforderungspaket.
  • Bewertung: Umsetzungsstatus „erfüllt“, „nicht erfüllt“ oder „nicht anwendbar“ mit Begründung. Ein „teilweise“, wie es der IT-Grundschutz-Check nach 200-2 kennt, sieht 300-1 nicht vor.
  • Modalverben: MUSS-Anforderungen lassen keine Ausnahmegenehmigung und keine Risikoakzeptanz zu. Nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungen werden als temporär oder dauerhaft eingeordnet, Anforderungen mit „erhöht“ sind nach 300-1 KANN-Anforderungen und optional (Kap. 3.4.2); im Build vom 29.10.2026 haben drei von ihnen noch das Modalverb SOLLTE (BES.1.4, DET.4.12.1, REA.2.5).
  • Risiko: Bei normalem Schutzbedarf ist grundsätzlich keine eigene Risikobetrachtung nötig. Erforderlich ist sie bei hohem Schutzbedarf eines Geschäftsprozesses, bei Assets, die durch die Zielobjektkategorien nicht hinreichend abgedeckt sind, und bei dauerhaft nicht erfüllten SOLLTE-Anforderungen (Kap. 2.11). Die Methode ist frei, muss aber 35 Mindestkriterien erfüllen (Anhang 3).

Die vollständige Gegenüberstellung mit Folgen für Daten, Rollen, Dokumente und Nachweise steht im Vergleich IT-Grundschutz 2023 und Grundschutz++. Wie der Standard Kapitel für Kapitel zu lesen ist, zeigt die Seite zum BSI-Standard 300-1.

Drei Einstiegswege

Welcher Weg passt, hängt vor allem davon ab, was schon da ist. Die folgende Übersicht ordnet drei typische Ausgangslagen. Sie ersetzt keine Einzelfallentscheidung; die Entscheidungstabelle mit weiteren Ausgangslagen, etwa Bundesverwaltung, Dienstleister mit Auftraggebervorgabe oder NIS2-Einrichtung, steht unter Umstieg entscheiden.

WegAusgangslageWas Grundschutz++ für Sie bedeutetErste Schritte
1. NeuaufbauNoch kein ISMS oder nur einzelne Richtlinien; ein Nachweis soll 2027 oder später entstehen.Sie starten direkt nach 300-1. Wer nach dem klassischen Grundschutz neu aufbaut und auch nach dem 30.11.2031 ein Zertifikat braucht, muss vorher noch einmal umbauen (unsere Einschätzung).Geschäftsprozesse erfassen (Anhang 2 von 300-1), Schutzbedarf je Prozess feststellen, mit dem wichtigsten Prozess der höchsten Kategorie beginnen, Anwendungsbereich und Ressourcen von der Leitung freigeben lassen.
2. Umstieg aus dem klassischen GrundschutzISMS nach BSI-Standard 200-2 und Kompendium, mit oder ohne Zertifikat nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz.Kein Sofortzwang aus dem Meilensteinplan: Die Zertifizierbarkeit des klassischen Grundschutz endet am 30.11.2031. Vorhandene Asset-, Netz- und Raumdaten dürfen nach 300-1 genutzt werden (Kapitel 3.1 und 3.2). Schutzbedarf, Modellierung und Statuswerte sind nach der neuen Logik aufzusetzen, Leitlinie und Rollen gegen Kapitel 2.7 und 2.8 zu prüfen.Umstiegszeitpunkt an Ihren Zertifizierungs- oder Überarbeitungsterminen ausrichten, Bestand gegen 300-1 abgleichen, Risikomethode gegen die 35 Mindestkriterien prüfen, die Zuordnungstabelle des BSI als Entwurf nutzen.
3. Bestehendes ISO-ISMSISMS nach ISO/IEC 27001 ohne Grundschutz-Bezug; ein Auftraggeber oder die eigene Leitung fragt nach Grundschutz.300-1 ordnet seinen ersten Prozessschritt den Kapiteln 4 und 5 der Norm zu, die Methodik-Anforderungen bilden laut Standard die Kapitel 4 bis 10 ab. Die Managementsystem-Teile Ihres ISMS sind deshalb der Ausgangspunkt für den Abgleich. Hinzu kommen das Anforderungspaket aus Zielobjektkategorien, die Statuslogik und die Mindestkriterien für das Risikoverfahren.Klären, welcher Nachweis verlangt wird, Geschäftsprozesse und Schutzbedarf nach 300-1 nachziehen, Assets den Zielobjektkategorien zuordnen, vorhandenes Risikoverfahren gegen Anhang 3 prüfen.

Für Weg 2 beschreibt die Seite Migration nach Grundschutz++ die Arbeitspakete im Einzelnen. Welche Begriffe und Dokumente der klassische Grundschutz kennt, erklärt die Seite BSI IT-Grundschutz.

Drei Einstiegswege in Grundschutz++: Neuaufbau nach 300-1, Umstieg aus einem ISMS nach BSI-Standard 200-2 und Ergänzung eines ISO-27001-ISMS, jeweils mit Ausgangslage und den ersten Schritten auf dem Weg zum Anforderungspaket; darunter die Termine 01.01.2027 und 30.11.2031
Drei Einstiegswege in Grundschutz++. Eigene Darstellung auf Grundlage von BSI-Standard 300-1, Version 1.0 vom 20.10.2026, und BSI-Meilensteinplan, Stand Oktober 2026.

Was zeitlich feststeht

Das BSI führt einen Meilensteinplan, den es nach eigener Aussage laufend anpasst. Im Stand Oktober 2026 stehen dort unter anderem: Schulungskonzepte für GS++-Praktiker und GS++-Berater am 30.11.2026, ein Anwendungsbeispiel anhand der fiktiven Beispielbehörde „BDIT“ im Dezember 2026, Zertifizierbarkeit am 01.01.2027, ein Konzept zur Leistungsmessung am 26.02.2027, Leistungskennzahlen für jede Methodik-Anforderung am 31.03.2027, eine Early-Adopter-Phase vom ersten Quartal 2027 bis 31.12.2027 und das Ende der Zertifizierbarkeit des klassischen IT-Grundschutz am 30.11.2031.

Das Datum 30.11.2031 ist ein Termin des BSI für sein Zertifizierungsverfahren. Eine gesetzliche Frist ist es nicht. Alle Termine mit Status, Quelle und Folge für die eigene Planung stehen im Zeitplan zu Grundschutz++.

Muss ich Grundschutz++ anwenden?

Für Einrichtungen der Bundesverwaltung verweist § 44 Abs. 1 BSIG auf Mindestanforderungen aus den BSI-Standards, dem Grundschutzkompendium (IT-Grundschutz) und den Mindeststandards des Bundes „in den jeweils geltenden Fassungen“, die das BSI auf seiner Internetseite veröffentlicht. Ab wann Grundschutz++ in diesem Sinn gilt, legen die Themenseite des BSI und 300-1 nicht ausdrücklich fest; das prüft die zuständige Stelle Ihrer Einrichtung. Für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen nach § 30 BSIG gilt: Die Maßnahmen sollen den Stand der Technik einhalten und einschlägige europäische und internationale Normen berücksichtigen. Ein bestimmtes Rahmenwerk schreibt § 30 nicht vor. Grundschutz++ ist dort einer von mehreren Wegen.

Häufig entsteht der Bedarf aus Verträgen, etwa wenn ein öffentlicher Auftraggeber einen Grundschutz-Nachweis verlangt. Ob und in welcher Form eine Pflicht für Ihre Institution besteht, ist eine Rechtsfrage zur Prüfung durch Ihre Rechtsabteilung. Wir liefern dazu die technische Einschätzung, was der jeweilige Weg fachlich verlangt.

Was noch offen ist

Grundschutz++ ist anwendbar, aber nicht in allen Teilen fertig. Stand 01.11.2026:

  • Leistungsbewertung und Kennzahlen: 300-1 schreibt in Kapitel 5.1, dass einheitliche Vorgaben noch ausstehen und die Institutionen bis dahin frei in der Ausgestaltung sind. Konzept und Kennzahlen kündigt das BSI für Februar und März 2027 an.
  • Katalog und Standard: Der Anwenderkatalog ist noch nicht in allen Punkten an 300-1 angeglichen. Im Build vom 29.10.2026 beschreibt die Erläuterung zu UMS.1.1 weiterhin nur die Statuswerte „umgesetzt“ und „nicht umgesetzt“, der Standard kennt drei Werte.
  • Zuordnung 2023 zu Grundschutz++: Die Zuordnungstabelle des BSI vom IT-Grundschutz-Kompendium 2023 auf Grundschutz++ hat den Status „draft“ (Stand 21.07.2026). Jede daraus abgeleitete Zuordnung ist ein Entwurf.
  • Blaupausen: 300-1 sieht vor, dass es für bestimmte Institutionen verpflichtende Blaupausen geben kann. Welche das sind, ist noch nicht festgelegt.
  • Andere BSI-Standards: 300-1 erwähnt die Standards 200-1 bis 200-3 nicht und sagt nichts dazu, ob sie formal zurückgezogen werden. Der BSI-Standard 200-4 zum Business Continuity Management wird durch 300-1 nicht abgelöst. Für 2027 und später kündigt das BSI an, andere Managementsysteme in Grundschutz++ zu integrieren; was das für 200-4 bedeutet, ist offen.

Was Sie auf dieser Website finden

Die Seiten sind nach Aufgaben geordnet. Jede Seite hat ein Arbeitsergebnis, das Sie direkt verwenden können: eine Tabelle, eine Checkliste oder ein durchgerechnetes Beispiel.

Beraten wird im Team von Blackfort Technology. Themen außerhalb von Grundschutz, etwa ISMS-Beratung nach ISO 27001, externer Informationssicherheitsbeauftragter, BSI C5 oder NIS2-Umsetzung, finden Sie auf https://www.blackfort-tec.de.

Häufige Fragen

Was ist Grundschutz++?
Grundschutz++ ist die Neuentwicklung des IT-Grundschutz durch das BSI. Die Methodik steht im BSI-Standard 300-1 (Version 1.0 vom 20.10.2026), die Anforderungen stehen maschinenlesbar im Anwenderkatalog Grundschutz++ der Stand-der-Technik-Bibliothek, die laut BSI das IT-Grundschutz-Kompendium ablöst.
Ab wann kann man nach Grundschutz++ zertifizieren?
Laut Meilensteinplan des BSI (Stand Oktober 2026) können ab dem 1. Januar 2027 Zertifizierungsanträge nach ISO 27001 auf Basis von Grundschutz++ gestellt werden. Details zu allen Terminen stehen im Zeitplan.
Wie lange gilt der alte IT-Grundschutz noch?
Die Zertifizierbarkeit des klassischen IT-Grundschutz endet laut BSI-Meilensteinplan am 30.11.2031. Das ist ein Termin des Zertifizierungsverfahrens, keine gesetzliche Frist. Wie Sie den Umstiegszeitpunkt wählen, zeigt die Seite Umstieg entscheiden.
Ist Grundschutz++ für Unternehmen Pflicht?
§ 30 BSIG verlangt von besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen Maßnahmen nach dem Stand der Technik, schreibt aber kein bestimmtes Rahmenwerk vor. Eine Pflicht kann sich aus Verträgen oder für die Bundesverwaltung aus § 44 BSIG ergeben. Ob sie Sie betrifft, klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsabteilung.
Was unterscheidet IT-Grundschutz und Grundschutz++?
Kurz: zwei statt drei Schutzbedarfskategorien je Geschäftsprozess, Zielobjektkategorien statt Bausteinen, drei Statuswerte ohne „teilweise“, eine freie Risikomethode mit 35 Mindestkriterien und ein maschinenlesbarer Katalog. Die vollständige Gegenüberstellung steht im Vergleich.

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Quellen

Zitate aus BSI-Standards und BSI-Webseiten sind © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und wortgetreu, in Anführungszeichen und mit Quellennachweis wiedergegeben. Unabhängiges Angebot, kein Angebot des BSI.

Stand
01.11.2026
Fachlich geprüft am
01.11.2026
Katalogstand
Grundschutz++ Anwenderkatalog, Build 2026-10-29 (Repo-Commit c3f37859 vom 30.10.2026)

Lizenzhinweis

Diese Seite enthält Auszüge aus Katalogdaten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Die Auszüge stehen unter derselben Lizenz. Die Lizenz gilt nur für diese Katalogauszüge; Zitate aus BSI-Standards sind © BSI und als Zitat mit Quellennachweis wiedergegeben.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information zu IT-Grundschutz und Grundschutz++ und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG). Sie ersetzen weder die Prüfung durch eine Auditorin oder einen Auditor noch eine Entscheidung der Zertifizierungsstelle.