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Risikomethode für Grundschutz++ prüfen: die 35 Mindestkriterien aus Anhang 3 von BSI-Standard 300-1

Ihre Risikomethode für Grundschutz++ dürfen Sie frei wählen, wenn sie die 35 verbindlichen Mindestkriterien aus Anhang 3 des BSI-Standards 300-1 erfüllt. Diese Seite führt alle 35 Kriterien mit Titel und Gegenstand auf, verweist auf den Wortlaut im Standard (S. 36-39) und stellt jedem eine Prüffrage und den Beleg gegenüber, den Sie für die Prüfung Ihres Verfahrens bereithalten sollten. Am Ende steht eine Checkliste zum Ausdrucken.

Klemmbrett mit einer leeren Checkliste aus Ankreuzkästchen auf einer dunkelblauen Schreibunterlage, darauf ein Füller, daneben ein Messinglineal und eine Büroklammer

Wozu die Mindestkriterien da sind

BSI-Standard 300-1 lässt das Verfahren für Risikoidentifikation, Risikobewertung und Risikobehandlung offen. Anwenderinnen und Anwender können es selbst wählen, sofern die in Anhang 3 festgelegten verbindlichen Mindestkriterien erfüllt werden; gängige Standards wie ISO/IEC 27005 oder ISO 31000 dürfen genutzt werden (Kap. 2.11). Die Kriterien sollen sicherstellen, dass die gewählte Methodik vergleichbar und überprüfbar ist, etwa im Rahmen einer Zertifizierung. Kapitel 4.2 verweist für die Initiierung und die Durchführung der Risikobetrachtung auf dieselben verbindlichen Kriterien.

Die Kriterien prüfen das Verfahren und seine Anwendung. Ob ein einzelnes Risiko richtig bewertet ist, beantworten sie nicht. Wie ein Risikofall nach diesen Regeln abläuft, zeigt die Seite Risikoanalyse mit einem durchgerechneten Beispiel.

Nach unserer Lesart betreffen die Kriterien 1 bis 10 jede Institution, die nach Grundschutz++ arbeitet. Die Initiierung der Risikobetrachtung steht in Prozessschritt 1 (Kap. 2.11), und die Anforderungen RISK.1.1, RISK.1.3, RISK.1.5 und RISK.1.10 stehen ohne Zielobjektkategorie im Anwenderkatalog und gehören damit verpflichtend in jedes Anforderungspaket (Kap. 3.4.1). Die Kriterien 11 bis 31 greifen, sobald ein Anlass nach den Kriterien 32 bis 34 vorliegt.

So ist die Referenz aufgebaut

Die Tabellen folgen der Gliederung von Anhang 3: vier Phasen und ein Block phasenübergreifender Anforderungen. Der Standard schreibt dazu selbst (300-1, Anhang 3, S. 36): „Die Nummerierung der Kriterien dient ausschließlich der eindeutigen Referenzierung und stellt keinen zeitlichen oder zwingend sequenziellen Ablauf der Risikobetrachtung dar.“ und „Die Zuordnung der Kriterien zu den einzelnen Phasen dient der Strukturierung. Einzelne Kriterien können phasenübergreifend wirken und daher auch Bezüge zu anderen Phasen der Risikobetrachtung aufweisen.“

Normtext und Erläuterung sind getrennt. Die zweite Spalte nennt den Titel jedes Kriteriums wörtlich, in Anführungszeichen, und nennt in wenigen eigenen Worten, worum es geht; den Inhalt des Kriteriums gibt sie nicht wieder. Wörtlich zitiert sind nur die Stellen, die diese Seite erörtert, jeweils mit Fundstelle. Den vollständigen Wortlaut finden Sie in BSI-Standard 300-1, Version 1.0 vom 20.10.2026, Anhang 3, S. 36-39; für die Prüfung Ihres Verfahrens gilt dieser Wortlaut. Die dritte und vierte Spalte sind unsere Erläuterung: Prüffrage und Beleg stammen nicht vom BSI und sind keine zusätzlichen Anforderungen des Standards. Sie zeigen, woran wir in der Praxis erkennen, ob ein Verfahren ein Kriterium abdeckt.

Rechtehinweis: Zitate aus BSI-Standard 300-1 „Methodik Grundschutz++“, Version 1.0 vom 20.10.2026, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026, Quelle: BSI-Seite zu Grundschutz++; kurze Zitate aus BSI-Standard 200-3 „Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz“, Version 1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2017, Quelle: BSI-Seite zu BSI-Standard 200-3. Diese Zitate stehen nicht unter CC BY-SA 4.0; der Lizenzhinweis am Seitenende gilt nur für die Auszüge aus den Katalogdaten der Stand-der-Technik-Bibliothek.

Übersicht der 35 Mindestkriterien aus Anhang 3 von BSI-Standard 300-1 in fünf Gruppen: Initiierung und Vorbereitung 1 bis 10, Risikoidentifikation 11 bis 17, Risikobewertung 18 bis 22, Risikobehandlung 23 bis 31, phasenübergreifend 32 bis 35, mit den drei Freigabepunkten der Institutionsleitung bei 9, 27 und 30 und der Freigabe durch den Risikoeigentümer bei 31.
Die 35 Mindestkriterien nach Phasen, mit den Freigabepunkten. Eigene Darstellung nach BSI-Standard 300-1, Anhang 3, Version 1.0 vom 20.10.2026.

Initiierung und Vorbereitung: Kriterien 1 bis 10

Diese zehn Kriterien beschreiben den Rahmen, der stehen muss, bevor das erste Risiko bewertet wird. Sie entsprechen den drei Ebenen aus Kapitel 2.11: strategisch der Risikoappetit und die Akzeptanzkriterien (7, 8), methodisch Verfahren, Kriterien und methodische Grundlage (1 bis 4, 6, 10), organisatorisch die Rollen (5). Kriterium 9 verlangt, dass die Institutionsleitung den Rahmen autorisiert.

Nr.Kriterium nach BSI-Standard 300-1, Anhang 3 (Titel wörtlich, Gegenstand in eigenen Worten)Prüffrage (unsere Erläuterung)Benötigter Beleg (unsere Erläuterung)
1„Verfahren zur Risikoidentifikation und Risikobewertung“
Gegenstand: einheitliches Verfahren für Identifikation und Bewertung
Gibt es ein für den gesamten Anwendungsbereich einheitliches Verfahren für Identifikation und Bewertung, und ist es verbindlich eingeführt?In Kraft gesetzte Risikorichtlinie mit Geltungsbereich; Risikobetrachtungen, die erkennbar nach diesem Verfahren laufen
2„Verfahren zur Risikobehandlung“
Gegenstand: einheitliches Verfahren für die Behandlung
Ist der Ablauf der Behandlung (Optionen, Entscheidungswege, Freigaben) einheitlich geregelt und eingeführt?Abschnitt Risikobehandlung in der Richtlinie; Behandlungsentscheidungen, die diesem Ablauf folgen
3„Dokumentation des Verfahrens zur Risikoidentifikation und Risikobewertung“
Gegenstand: schriftliche Fassung des Verfahrens aus Kriterium 1
Ist das Verfahren so beschrieben, dass eine fachkundige dritte Person es ohne Rückfragen anwenden kann?Gelenktes Dokument mit Version, Freigabe und Gültigkeit (Dokumentenlenkung nach 300-1, Kap. 2.9)
4„Dokumentation des Verfahrens zur Risikobehandlung“
Gegenstand: schriftliche Fassung des Verfahrens aus Kriterium 2
Ist der Behandlungsablauf ebenso schriftlich und gelenkt festgehalten?Gelenktes Dokument, ggf. derselbe Text wie zu Kriterium 3
5„Rollen, Zuständigkeiten und Befugnisse“
Gegenstand: Rollen samt Befugnissen, vor allem der Risikoeigentümer
Sind alle Rollen im Risikoprozess benannt, und ist insbesondere festgelegt, was ein Risikoeigentümer entscheiden darf?Rollenbeschreibung oder Zuständigkeitsmatrix mit Entscheidungsbefugnissen; Benennungen der Personen
6„Kriterien für Risikoidentifikation und Risikobewertung“
Gegenstand: Maßstäbe für Identifikation und Bewertung
Sind Skalen und Definitionen für Eintrittshäufigkeit, Schadensauswirkung und Risikoniveau festgelegt, ebenso Kriterien, wann etwas als Risiko erfasst wird?Skalendefinitionen, Risikomatrix oder Berechnungsregel, Erfassungskriterien
7„Risikoappetit“
Gegenstand: Festlegung des Risikoappetits
Gibt es eine ausdrückliche Aussage, wie viel Risiko die Institution eingehen will, getrennt von den Akzeptanzkriterien?Festlegung des Risikoappetits durch die Leitung, z. B. je Schutzziel oder Informationsart
8„Risikoakzeptanzkriterien“
Gegenstand: Akzeptanzkriterien mit Bezug zum Risikoappetit
Sind Akzeptanzkriterien je Risikoniveau festgelegt, und ist erkennbar, wie sie aus dem Risikoappetit folgen?Akzeptanzkriterien mit Bezug auf den Risikoappetit und mit Angabe, wer akzeptieren darf
9„Autorisierung von Verfahren, Rollen, Kriterien und Risikoappetit“
Gegenstand: Inkraftsetzung des Rahmens durch die Institutionsleitung
Hat die Institutionsleitung alle vier Elemente in der geltenden Fassung autorisiert?Beschluss oder Unterschrift der Institutionsleitung mit Datum und Versionsangabe der autorisierten Dokumente
10„Methodische Grundlage der Risikoidentifikation“
Gegenstand: Ausgangspunkt der Identifikation, etwa Gefährdungen oder Szenarien
Ist festgelegt, worauf die Identifikation aufsetzt, etwa Bedrohungen und Schwachstellen oder Risikoszenarien?Methodenbeschreibung, z. B. Nutzung der elementaren Gefährdungen G 0.1 bis G 0.47 als Ausgangskatalog

Risikoidentifikation: Kriterien 11 bis 17

Die sieben Kriterien legen fest, was je Risiko festgehalten wird und auf welcher Ebene identifiziert wird. Kriterium 15 ist zugleich die Feldliste für das Risikoregister.

Nr.Kriterium nach BSI-Standard 300-1, Anhang 3 (Titel wörtlich, Gegenstand in eigenen Worten)Prüffrage (unsere Erläuterung)Benötigter Beleg (unsere Erläuterung)
11„Untersuchungsobjekte“
Gegenstand: die jeweils untersuchten Objekte
Steht für jede Risikobetrachtung fest und schriftlich, welche Geschäftsprozesse und Assets untersucht wurden?Steckbrief oder Kopf jeder Risikobetrachtung mit Untersuchungsobjekten und Abgrenzung
12„Berücksichtigung vorhandener und geplanter Maßnahmen“
Gegenstand: Einbezug vorhandener und geplanter Maßnahmen
Schreibt das Verfahren vor, umgesetzte und geplante Maßnahmen samt Status einzubeziehen, und geschieht das in den Einträgen?Verfahrensregel; Feld „berücksichtigte Maßnahmen mit Umsetzungsstatus“ in Register oder Arbeitsblatt
13„Risikoidentifikation auf Ebene der Geschäftsprozesse und kritischer Assets“
Gegenstand: Ebene, auf der Risiken gesucht werden. Wortlaut: „Risiken sollten auf Ebene der Geschäftsprozesse und, soweit im Einzelfall erforderlich, ergänzend auf Ebene der für die Risikosituation kritischen Assets identifiziert werden.“ (300-1, Anhang 3, S. 37)
Setzt die Identifikation beim Geschäftsprozess an, und ist begründet, warum einzelne Assets zusätzlich betrachtet werden?Risikoeinträge mit Bezug zum Geschäftsprozess; Begründung für jedes einzeln betrachtete kritische Asset; Abhängigkeitsdokumentation nach 300-1, Kap. 3.2
14„Zuordnung der betroffenen Schutzziele“
Gegenstand: Schutzziele je Risiko
Hat jedes Risiko eine Angabe, welche Schutzziele es betrifft, mit mindestens Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit als Auswahl?Pflichtfeld Schutzziele im Risikoregister
15„Mindestangaben im Risikoregister“
Gegenstand: Pflichtfelder des Risikoregisters
Enthält das Register alle genannten Felder, und sind sie in den Einträgen gefüllt?Feldstruktur des Registers; Stichprobe vollständiger Einträge
16„Zuweisung des Risikoeigentümers“
Gegenstand: Risikoeigentümer je Risiko, Vorgabe Prozesseigentümer
Hat jedes Risiko einen Risikoeigentümer, und gibt es für jede Abweichung vom Geschäftsprozesseigentümer eine Festlegung?Feld Risikoeigentümer; Liste der Geschäftsprozesseigentümer; abweichende Festlegungen
17„Elementare Gefährdungen bei dauerhaft nicht erfüllten SOLLTE-Anforderungen“
Gegenstand: Gefährdungen der nicht erfüllten Anforderung
Werden bei dauerhaft nicht erfüllten SOLLTE-Anforderungen die Gefährdungen herangezogen, die der Katalog der Anforderung zuordnet?Einträge mit Kennung der Anforderung und ihren G0-Kennungen, mit Angabe des Katalogstands

Risikobewertung: Kriterien 18 bis 22

Die Bewertung verlangt zwei Einschätzungen mit festgelegten Kriterien, ein daraus kombiniertes Risikoniveau, eine Priorität und den Abgleich mit den Akzeptanzkriterien. Ob qualitativ, quantitativ oder hybrid bewertet wird, lässt der Standard offen (Kap. 4.2.2).

Nr.Kriterium nach BSI-Standard 300-1, Anhang 3 (Titel wörtlich, Gegenstand in eigenen Worten)Prüffrage (unsere Erläuterung)Benötigter Beleg (unsere Erläuterung)
18„Festlegung der Eintrittshäufigkeit“
Gegenstand: Häufigkeit mit Zeitbezug
Bezieht sich die Skala der Eintrittshäufigkeit auf einen festgelegten Zeitraum, und wird sie so angewendet?Skala mit Zeitbezug; Einschätzung je Risiko
19„Festlegung der Schadensauswirkung“
Gegenstand: begründete Schadenseinschätzung
Ist jede Einschätzung der Schadensauswirkung begründet und an der Skala festgemacht?Schadensskala; Begründungsfeld je Risiko
20„Festlegung des Risikoniveaus“
Gegenstand: Niveau aus Häufigkeit und Auswirkung
Ergibt sich das Risikoniveau nachvollziehbar aus beiden Werten?Risikomatrix oder Rechenregel; Register mit Häufigkeit, Auswirkung und Ergebnis
21„Priorisierung zu behandelnder Risiken“
Gegenstand: Rangfolge der zu behandelnden Risiken
Gibt es eine Regel für die Priorität, und hat jedes zu behandelnde Risiko eine?Priorisierungsregel; Feld Priorität
22„Abgleich mit den Risikoakzeptanzkriterien“
Gegenstand: Abgleich mit den Akzeptanzkriterien
Ist für jedes Risiko festgehalten, ob es die Akzeptanzkriterien erfüllt?Feld Abgleichsergebnis je Risiko

Risikobehandlung: Kriterien 23 bis 31

Hier liegen die Freigabepunkte. Die Institutionsleitung autorisiert Ausnahmen (27) und Restrisiken (30), der Risikoeigentümer die Umsetzungsplanung (31). Temporär akzeptierte Risiken brauchen eine Befristung (28).

Nr.Kriterium nach BSI-Standard 300-1, Anhang 3 (Titel wörtlich, Gegenstand in eigenen Worten)Prüffrage (unsere Erläuterung)Benötigter Beleg (unsere Erläuterung)
23„Festlegung der Risikobehandlungsoption“
Gegenstand: Wahl einer von vier Behandlungsoptionen
Hat jedes zu behandelnde Risiko genau eine dieser Optionen?Feld Behandlungsoption mit festem Wertebereich
24„Maßnahmen zur Risikoreduktion“
Gegenstand: Herleitung der Reduktionsmaßnahmen
Ist erkennbar, an welcher Ursache oder Gefährdung aus der Bewertung jede Maßnahme ansetzt?Begründung je Maßnahme; Bezug auf Anforderungen mit Niveau „erhöht“ oder eigene Anforderungen
25„Zuordnung von Maßnahmen zu Risiken“
Gegenstand: Verknüpfung von Risiken und Maßnahmen
Lässt sich vom Risiko zur Maßnahme und von der Maßnahme zum Risiko gehen?Gegenseitige Verweise in Risikoregister und Umsetzungsplan
26„Iterative Risikobewertung und Risikobehandlung“
Gegenstand: Wiederholung von Bewertung und Behandlung
Wird ein Risiko außerhalb der Kriterien nach der Behandlung neu bewertet?Bewertungshistorie je Risiko mit Wert vor und nach der Behandlung
27„Autorisierung nicht weiter behandelter Risiken (Ausnahmegenehmigung)“
Gegenstand: Ausnahme durch die Institutionsleitung. Hinweis im Standard: „Die Überschneidung mit Kriterium 34 ist bewusst belassen.“ (300-1, Anhang 3, S. 38)
Hat die Institutionsleitung jedes Risiko autorisiert, das außerhalb der Kriterien liegt und nicht weiter behandelt wird?Ausnahmegenehmigung mit Begründung, Datum und Unterschrift der Institutionsleitung
28„Temporäre Risikoakzeptanz“
Gegenstand: Frist bei temporärer Akzeptanz
Hat jedes temporär akzeptierte Risiko ein Ablaufdatum?Feld Befristung; Wiedervorlage zum Ablaufdatum
29„Dokumentation akzeptierter Risiken“
Gegenstand: Nachweis akzeptierter Risiken
Sind alle akzeptierten Risiken mit Datum und akzeptierender Rolle erfasst?Registereinträge mit Status „akzeptiert“
30„Autorisierung der Restrisiken“
Gegenstand: Freigabe der Restrisiken durch die Leitung. Hinweis im Standard: „Die Überschneidung mit Kriterium 31 ist bewusst belassen. Kriterium 31 regelt ausdrücklich die Ausnahmegenehmigung.“ (300-1, Anhang 3, S. 38)
Hat die Institutionsleitung die Restrisiken autorisiert?Leitungsvorlage mit Restrisikoliste und Freigabevermerk mit Datum
31„Freigabe der Umsetzungsplanung“
Gegenstand: Freigabe der Umsetzungsplanung durch den Risikoeigentümer
Hat der Risikoeigentümer die Umsetzungsplanung für seine Risiken autorisiert?Freigabevermerk im Umsetzungsplan mit Datum und Name des Risikoeigentümers

Phasenübergreifende Anforderungen: Kriterien 32 bis 35

Die Kriterien 32 bis 34 sind die drei Anlässe für eine Risikobetrachtung, Kriterium 35 die Pflicht zur Überprüfung. Sie wirken auf alle Phasen.

Nr.Kriterium nach BSI-Standard 300-1, Anhang 3 (Titel wörtlich, Gegenstand in eigenen Worten)Prüffrage (unsere Erläuterung)Benötigter Beleg (unsere Erläuterung)
32„Risikobetrachtung bei hohem Schutzbedarf“
Gegenstand: Anlass hoher Schutzbedarf
Gibt es für jeden Geschäftsprozess mit hohem Schutzbedarf eine Risikobetrachtung?Abgleich der Schutzbedarfsliste mit der Liste der Risikobetrachtungen
33„Nicht hinreichend abgedeckte Assets“
Gegenstand: Anlass nicht hinreichend abgedecktes Asset
Gibt es einen Prüfschritt, der nicht hinreichend abgedeckte Assets erkennt, und eine Risikobetrachtung für jedes davon?Prüfschritt in der Modellierung; Liste der betroffenen Assets mit Verweis auf die Risikobetrachtung
34„Dauerhafte Nichterfüllung einer SOLLTE-Anforderung“
Gegenstand: Anlass dauerhaft nicht erfüllte SOLLTE-Anforderung
Führt jede dauerhafte Nichterfüllung einer SOLLTE-Anforderung zu einer Risikobetrachtung?Abgleich der als dauerhaft eingeordneten Anforderungen mit den Einträgen im Risikoregister
35„Überprüfung der Risikobetrachtung“
Gegenstand: jährliche und anlassbezogene Überprüfung
Wird die Risikobetrachtung jährlich überprüft, und ist festgelegt, welche geplanten oder eingetretenen Änderungen eine Überprüfung auslösen?Protokoll der letzten Überprüfung; Liste der Auslöser für wesentliche Änderungen

Stellen im Normtext, die Fragen aufwerfen

Beim Abgleich mit dem Volltext sind uns drei Stellen aufgefallen. Die Bewertung ist unsere; es gilt in jedem Fall der Kriterientext.

  • Querverweise in den Hinweisen zu 27 und 30. Der Hinweis zu Kriterium 30 sagt, Kriterium 31 regele „ausdrücklich die Ausnahmegenehmigung“ (300-1, Anhang 3, S. 38). Kriterium 31 regelt aber die Freigabe der Umsetzungsplanung; die Ausnahmegenehmigung steht in Kriterium 27. Wir lesen diesen Verweis als redaktionelles Versehen. Der Hinweis zu Kriterium 27 nennt eine bewusste Überschneidung mit Kriterium 34; sie ergibt Sinn, wenn eine dauerhaft nicht erfüllte SOLLTE-Anforderung als Risiko außerhalb der Akzeptanzkriterien unbehandelt bleiben soll.
  • Kriterium 13 mit „sollten“ (300-1, Anhang 3, S. 37). Alle anderen Kriterien sind als Pflicht formuliert („ist … zu verankern“, „ist festzulegen“, „sind … zuzuweisen“), Kriterium 13 mit „sollten“. Kapitel 4.2.1 formuliert dagegen im Indikativ: Bei hohem Schutzbedarf „werden die Risiken vorrangig auf Ebene der Geschäftsprozesse identifiziert“. Wir behandeln Kriterium 13 deshalb wie die übrigen und begründen jede Abweichung.
  • Temporäre Nichterfüllung: offene Auslegungsfrage. Anhang 3 enthält kein Kriterium zur temporären Nichterfüllung einer SOLLTE-Anforderung; Kriterium 28 betrifft temporär akzeptierte Risiken, nicht temporär nicht erfüllte Anforderungen. Kapitel 2.11 verlangt für eingeplante, noch nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungen eine Restrisikobetrachtung mit Freigabe durch die Institutionsleitung. Kapitel 4.1.2 sagt, eine temporäre Nichterfüllung löse keine Risikobetrachtung aus. Wie beide Stellen zusammen zu lesen sind, beantwortet der Standard nicht; die Frage ist offen, bis das BSI sie klärt. Wie wir bis dahin damit umgehen, steht auf der Seite Anforderungen bewerten, Abweichungen dokumentieren.

Mindestkriterien und Anwenderkatalog

Im Anwenderkatalog Grundschutz++ (Build 2026-10-29) stehen nur vier Anforderungen der Praktik Risikomanagement: RISK.1.1 „Methodik für das Risikomanagement“, RISK.1.3 „Risikoeigentümer“, RISK.1.5 „Freigabe des Risikomanagements“ und RISK.1.10 „Freigabe der Umsetzungsplanung“. Das Profil des Katalogs übernimmt aus dem Quellkatalog „BSI Anforderungen zum Risikomanagement“ (Stand 22.10.2026) genau diese vier. Der Quellkatalog enthält zehn Anforderungen, darunter RISK.1.2 „Einhaltung der BSI-Kriterien“ mit dem Text „Risikomanagement MUSS die Einhaltung des BSI-Kriterienkatalogs bei der Methodenauswahl anweisen.“, RISK.1.4 „Risikoappetit“ und RISK.1.8 „Kriterien für die Risikoakzeptanz“.

Für die Praxis heißt das: Wer sein Risikoverfahren nur gegen den Anwenderkatalog prüft, findet in der Praktik Risikomanagement vier Anforderungen und in der Methodik einige weitere, etwa GC.12.1 „Methodik für das Risikomanagement“, GC.7.2 „Geschäftsprozesse mit hohem Schutzbedarf“ und STM.4.1 „Durchführung der Risikobetrachtung“, aber keine Entsprechung für alle 35 Kriterien. Prüfen Sie gegen den Wortlaut von Anhang 3. Nach unserer Zuordnung entsprechen die vier Katalog-Anforderungen am ehesten den Kriterien 1 bis 4 (RISK.1.1), 5 und 16 (RISK.1.3), 9 (RISK.1.5) und 31 (RISK.1.10). Wo Katalog und Standard sonst auseinanderliegen, beschreibt die Seite Anwenderkatalog Grundschutz++.

Checkliste zum Ausdrucken

Die Checkliste fasst die 35 Kriterien in Kurzform zusammen. Drucken Sie die Seite aus oder speichern Sie sie über die Druckfunktion Ihres Browsers als PDF, legen Sie Ihre Risikorichtlinie und Ihr Risikoregister daneben und kreuzen Sie je Kriterium an. Jedes „unklar“ und jedes „fehlt“ wird zu einer Aufgabe mit zuständiger Person und Termin. Titel und Prüffragen ersetzen nicht den Wortlaut von Anhang 3.

Nr.Kriterium (Titel wörtlich nach 300-1, Anhang 3)Prüffrage (unsere Erläuterung)In unserem VerfahrenFundstelle oder Notiz
1Verfahren zur Risikoidentifikation und RisikobewertungGibt es ein für den gesamten Anwendungsbereich einheitliches Verfahren für Identifikation und Bewertung, und ist es verbindlich eingeführt?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
2Verfahren zur RisikobehandlungIst der Ablauf der Behandlung (Optionen, Entscheidungswege, Freigaben) einheitlich geregelt und eingeführt?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
3Dokumentation des Verfahrens zur Risikoidentifikation und RisikobewertungIst das Verfahren so beschrieben, dass eine fachkundige dritte Person es ohne Rückfragen anwenden kann?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
4Dokumentation des Verfahrens zur RisikobehandlungIst der Behandlungsablauf ebenso schriftlich und gelenkt festgehalten?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
5Rollen, Zuständigkeiten und BefugnisseSind alle Rollen im Risikoprozess benannt, und ist insbesondere festgelegt, was ein Risikoeigentümer entscheiden darf?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
6Kriterien für Risikoidentifikation und RisikobewertungSind Skalen und Definitionen für Eintrittshäufigkeit, Schadensauswirkung und Risikoniveau festgelegt, ebenso Kriterien, wann etwas als Risiko erfasst wird?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
7RisikoappetitGibt es eine ausdrückliche Aussage, wie viel Risiko die Institution eingehen will, getrennt von den Akzeptanzkriterien?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
8RisikoakzeptanzkriterienSind Akzeptanzkriterien je Risikoniveau festgelegt, und ist erkennbar, wie sie aus dem Risikoappetit folgen?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
9Autorisierung von Verfahren, Rollen, Kriterien und RisikoappetitHat die Institutionsleitung alle vier Elemente in der geltenden Fassung autorisiert?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
10Methodische Grundlage der RisikoidentifikationIst festgelegt, worauf die Identifikation aufsetzt, etwa Bedrohungen und Schwachstellen oder Risikoszenarien?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
11UntersuchungsobjekteSteht für jede Risikobetrachtung fest und schriftlich, welche Geschäftsprozesse und Assets untersucht wurden?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
12Berücksichtigung vorhandener und geplanter MaßnahmenSchreibt das Verfahren vor, umgesetzte und geplante Maßnahmen samt Status einzubeziehen, und geschieht das in den Einträgen?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
13Risikoidentifikation auf Ebene der Geschäftsprozesse und kritischer AssetsSetzt die Identifikation beim Geschäftsprozess an, und ist begründet, warum einzelne Assets zusätzlich betrachtet werden?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
14Zuordnung der betroffenen SchutzzieleHat jedes Risiko eine Angabe, welche Schutzziele es betrifft, mit mindestens Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit als Auswahl?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
15Mindestangaben im RisikoregisterEnthält das Register alle genannten Felder, und sind sie in den Einträgen gefüllt?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
16Zuweisung des RisikoeigentümersHat jedes Risiko einen Risikoeigentümer, und gibt es für jede Abweichung vom Geschäftsprozesseigentümer eine Festlegung?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
17Elementare Gefährdungen bei dauerhaft nicht erfüllten SOLLTE-AnforderungenWerden bei dauerhaft nicht erfüllten SOLLTE-Anforderungen die Gefährdungen herangezogen, die der Katalog der Anforderung zuordnet?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
18Festlegung der EintrittshäufigkeitBezieht sich die Skala der Eintrittshäufigkeit auf einen festgelegten Zeitraum, und wird sie so angewendet?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
19Festlegung der SchadensauswirkungIst jede Einschätzung der Schadensauswirkung begründet und an der Skala festgemacht?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
20Festlegung des RisikoniveausErgibt sich das Risikoniveau nachvollziehbar aus beiden Werten?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
21Priorisierung zu behandelnder RisikenGibt es eine Regel für die Priorität, und hat jedes zu behandelnde Risiko eine?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
22Abgleich mit den RisikoakzeptanzkriterienIst für jedes Risiko festgehalten, ob es die Akzeptanzkriterien erfüllt?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
23Festlegung der RisikobehandlungsoptionHat jedes zu behandelnde Risiko genau eine dieser Optionen?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
24Maßnahmen zur RisikoreduktionIst erkennbar, an welcher Ursache oder Gefährdung aus der Bewertung jede Maßnahme ansetzt?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
25Zuordnung von Maßnahmen zu RisikenLässt sich vom Risiko zur Maßnahme und von der Maßnahme zum Risiko gehen?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
26Iterative Risikobewertung und RisikobehandlungWird ein Risiko außerhalb der Kriterien nach der Behandlung neu bewertet?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
27Autorisierung nicht weiter behandelter Risiken (Ausnahmegenehmigung)Hat die Institutionsleitung jedes Risiko autorisiert, das außerhalb der Kriterien liegt und nicht weiter behandelt wird?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
28Temporäre RisikoakzeptanzHat jedes temporär akzeptierte Risiko ein Ablaufdatum?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
29Dokumentation akzeptierter RisikenSind alle akzeptierten Risiken mit Datum und akzeptierender Rolle erfasst?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
30Autorisierung der RestrisikenHat die Institutionsleitung die Restrisiken autorisiert?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
31Freigabe der UmsetzungsplanungHat der Risikoeigentümer die Umsetzungsplanung für seine Risiken autorisiert?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
32Risikobetrachtung bei hohem SchutzbedarfGibt es für jeden Geschäftsprozess mit hohem Schutzbedarf eine Risikobetrachtung?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
33Nicht hinreichend abgedeckte AssetsGibt es einen Prüfschritt, der nicht hinreichend abgedeckte Assets erkennt, und eine Risikobetrachtung für jedes davon?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
34Dauerhafte Nichterfüllung einer SOLLTE-AnforderungFührt jede dauerhafte Nichterfüllung einer SOLLTE-Anforderung zu einer Risikobetrachtung?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt
35Überprüfung der RisikobetrachtungWird die Risikobetrachtung jährlich überprüft, und ist festgelegt, welche geplanten oder eingetretenen Änderungen eine Überprüfung auslösen?☐ vorgesehen ☐ unklar ☐ fehlt

Wo bestehende Verfahren typischerweise Lücken haben

Wer bereits ein Risikoverfahren hat, etwa nach BSI-Standard 200-3 oder angelehnt an ISO/IEC 27005, bringt einen Teil des Rahmens schon mit. 200-3 verlangt bereits eine von der Leitung verabschiedete Richtlinie zum Umgang mit Risiken, unter anderem mit Methodik, Risikoakzeptanzkriterien, Zuständigkeiten und Aktualisierungszeitraum (200-3, Kap. 2). Damit sind mehrere Kriterien der Initiierung angelegt. Beim Abgleich von 200-3 und gängigen Verfahren mit Anhang 3 fallen vor allem diese Punkte auf:

  • Risikoappetit getrennt von den Akzeptanzkriterien und beides autorisiert (7, 8, 9). 200-3 behandelt den Risikoappetit in einem Anhang (Kap. 9.1); 300-1 verlangt ihn als eigene Festlegung.
  • Ebene Geschäftsprozess (13). Verfahren, die je Zielobjekt arbeiten, brauchen einen Schritt, der beim Geschäftsprozess ansetzt und kritische Assets begründet herausgreift.
  • Risikoeigentümer je Risiko, als Vorgabe der Geschäftsprozesseigentümer (5, 16).
  • Zeitbezug der Eintrittshäufigkeit (18). Die Beispielskala in 200-3 bringt ihn mit („höchstens alle fünf Jahre“ bis „mehrmals im Monat“, Kap. 5.1); Skalen, die nur „unwahrscheinlich“ oder „wahrscheinlich“ unterscheiden, haben keinen.
  • Begründung der Schadensauswirkung je Risiko (19).
  • Befristung temporärer Akzeptanz (28) und Autorisierung der Umsetzungsplanung durch den Risikoeigentümer (31).
  • Elementare Gefährdungen der Anforderung bei dauerhaft nicht erfüllten SOLLTE-Anforderungen (17).
  • Überprüfung auch bei geplanten Änderungen (35), nicht erst nach eingetretenen.

Wenn Sie Ihr Verfahren gegen alle 35 Kriterien abgleichen lassen wollen, liefert das Team von Blackfort Technology eine Lückenliste mit Vorschlägen für Richtlinie und Register; die Leistungen stehen auf der Seite Beratung. Den Ablauf an einem Beispiel zeigt die Seite Risikoanalyse, die Katalogseite Anwenderkatalog Grundschutz++ die übrigen Abweichungen zwischen Katalog und Standard.

Häufige Fragen

Was steht in Anhang 3 des BSI-Standards 300-1?
Anhang 3 enthält die 35 Mindestkriterien für die Risikobetrachtung in Grundschutz++, gegliedert in Initiierung und Vorbereitung (1 bis 10), Risikoidentifikation (11 bis 17), Risikobewertung (18 bis 22), Risikobehandlung (23 bis 31) und phasenübergreifende Anforderungen (32 bis 35).
Sind die Mindestkriterien für die Risikobetrachtung verbindlich?
Ja. Kapitel 2.11 spricht von den „festgelegten verbindlichen Mindestkriterien“, Kapitel 4.2 von den „einzuhaltenden verbindlichen Kriterien“. Die Wahl des Verfahrens ist frei, die Kriterien sind es nicht.
Darf ich ISO/IEC 27005 oder BSI-Standard 200-3 als Risikomethode für Grundschutz++ verwenden?
300-1 nennt ISO/IEC 27005 und ISO 31000 ausdrücklich als mögliche Grundlage. 200-3 nennt der Standard nicht, schließt ihn aber auch nicht aus. In jedem Fall muss das Verfahren die 35 Mindestkriterien erfüllen; prüfen Sie es mit der Checkliste auf dieser Seite.
Gelten die Mindestkriterien auch bei normalem Schutzbedarf?
Bei normalem Schutzbedarf ist keine eigene Risikobetrachtung erforderlich. Den Rahmen nach den Kriterien 1 bis 10 brauchen Sie nach unserer Lesart trotzdem, weil die Initiierung zu Prozessschritt 1 gehört und auch bei normalem Schutzbedarf eine dauerhaft nicht erfüllte SOLLTE-Anforderung oder ein nicht hinreichend abgedecktes Asset eine Risikobetrachtung auslösen kann (Kriterien 33 und 34).
Wer muss Restrisiken im Grundschutz++ freigeben?
Die Institutionsleitung autorisiert die Restrisiken (Kriterium 30) und jedes Risiko, das außerhalb der Akzeptanzkriterien liegt und nicht weiter behandelt wird (Kriterium 27). Die Umsetzungsplanung autorisieren die Risikoeigentümer (Kriterium 31).

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Quellen

Zitate aus BSI-Standards und BSI-Webseiten sind © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und wortgetreu, in Anführungszeichen und mit Quellennachweis wiedergegeben. Unabhängiges Angebot, kein Angebot des BSI.

Stand
01.11.2026
Fachlich geprüft am
01.11.2026
Katalogstand
Grundschutz++ Anwenderkatalog, Build 2026-10-29 (Stand-der-Technik-Bibliothek, Commit c3f37859 vom 30.10.2026); Katalog BSI Anforderungen zum Risikomanagement, Stand 2026-10-22

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