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Grundschutz++ Migration: ein bestehendes Grundschutz-ISMS geordnet überführen

Eine Grundschutz++ Migration überführt ein ISMS, das nach den BSI-Standards 200-1 bis 200-3 und dem IT-Grundschutz-Kompendium aufgebaut ist, in die Methodik nach BSI-Standard 300-1. Leitlinie, Organisation, Prozessliste und Bestandsdaten lassen sich weitgehend übernehmen; Schutzbedarf, Modellierung und Umsetzungsstatus entstehen neu. Diese Seite gliedert die Migration in zehn Arbeitspakete mit Eingaben, Ergebnissen und Abnahmepunkten und zeigt Unterlage für Unterlage, was Sie übernehmen und was Sie neu aufbauen.

Zwei Stapel geschlossener Archivkartons in Navy auf dunklem Fischgrätparkett vor einem halb leeren, warm beleuchteten Wandregal

Ausgangslage: was 300-1 zur Migration sagt

BSI-Standard 300-1 enthält keine Übergangsregeln. Er erwähnt weder die BSI-Standards 200-1 bis 200-3 noch das IT-Grundschutz-Kompendium. Die Version 1.0 vom 20.10.2026 richtet sich nach ihrer Einleitung (Kap. 1) „in erster Linie“ an „‚Early Adopters‘, also erfahrene Institutionen, die den Grundschutz++ zu einem frühen Zeitpunkt implementieren möchten“. Eine Migration ist deshalb Projektarbeit: Sie legen selbst fest, welche Unterlagen Sie übernehmen, welche Sie anpassen und welche Sie neu erstellen, und halten das nachvollziehbar fest.

Den zeitlichen Rahmen setzt der Meilensteinplan des BSI (Stand Oktober 2026). Ab dem 01.01.2027 können Zertifizierungsanträge für ISO 27001 auf Basis von Grundschutz++ gestellt werden. Die Zertifizierbarkeit des klassischen IT-Grundschutz endet am 30.11.2031. Der Termin betrifft die Zertifizierung; eine gesetzliche Frist folgt daraus nicht. Für Dezember 2026 kündigt das BSI ein Anwendungsbeispiel anhand der fiktiven Beispielbehörde „BDIT“ an.

Auch der Katalog ist in Bewegung. Im Anwenderkatalog vom 29.10.2026 beschreibt die Erläuterung zu UMS.1.1 noch einen zweiwertigen Umsetzungsstatus („umgesetzt“, „nicht umgesetzt“), der Standard kennt drei Werte. Die Erläuterung zu STM.2.1.5 sieht vor, nicht relevante Anforderungen ohne Zielobjektkategorie aus dem Paket zu streichen, der Standard verlangt ihre Aufnahme. Wer jetzt migriert, sollte sich am Standard orientieren und den Katalog-Build bei jedem Arbeitspaket mit Datum festhalten.

Termine im Überblick: Zeitplan zu Grundschutz++. Entscheidung über Weg und Zeitpunkt: Umstieg entscheiden. Die Änderungen zwischen beiden Welten im Überblick: Vergleich IT-Grundschutz 2023 und Grundschutz++.

Was übernehmen, was neu: Bestand für Bestand

Die Tabelle geht die typischen Unterlagen eines Grundschutz-ISMS durch. „Übernehmen“ heißt: Inhalt bleibt, wird gegen 300-1 geprüft und bei Lücken ergänzt. „Neu“ heißt: Das Ergebnis entsteht nach der neuen Methodik, der Bestand dient als Datenquelle.

Bestand (klassisch)UmgangPrüfpunkt nach 300-1
Leitlinie zur Informationssicherheit (200-2 Kap. 3.4)übernehmenVerpflichtung der Leitung, konkrete und messbare Ziele, Strategie, Sicherheitsorganisation; Freigabe durch die Leitung, Kommunikation an alle Mitarbeitenden (Kap. 2.7)
Sicherheitsorganisation, Rollen (200-2 Kap. 4)übernehmenQualifikationen, Vermeidung von Interessenkonflikten (IT-Leitung und ISB, DSB und ISB), Einbindung des ISB in sicherheitsrelevante Projekte (Kap. 2.8)
Rahmenbedingungen und Geltungsbereich (200-2 Kap. 3.2.1, 3.3.4)überarbeitenKontext innen und außen (Kap. 2.1), Compliance (Kap. 2.2), interessierte Parteien (Kap. 2.4); Anwendungsbereich und Informationsverbund getrennt festlegen (Kap. 2.3, 3.1)
Liste der Geschäftsprozesse (200-2 Kap. 8.1.2)übernehmenFelder nach Anhang 2: Kennung, Name, Verantwortliche, Kurzbeschreibung, wesentliche Anwendungen; die Felder aus 200-2 decken das weitgehend ab
Strukturanalyse, Netzplan (200-2 Kap. 8.1)als Datenquelle übernehmenAbhängigkeiten nach Schutzbedarf des Prozesses dokumentieren (Kap. 3.2)
Schutzbedarfsfeststellung (200-2 Kap. 8.2)neuje Geschäftsprozess, zwei Kategorien, Leitungsfreigabe (Kap. 2.6, 2.10); Objekt-Einstufungen nur als Hinweise
Modellierung mit Bausteinen (200-2 Kap. 8.3)neuZuordnung zu Zielobjektkategorien mit Vererbung, Anforderungspaket (Kap. 3.4); alte Tabelle liefert die Asset-Liste
IT-Grundschutz-Check mit „ja“, „teilweise“, „nein“, „entbehrlich“ (200-2 Kap. 8, 8.4)neu erhebenStatus „erfüllt“, „nicht erfüllt“, „nicht anwendbar“ mit Begründung (Kap. 4.1.1); vorhandene Nachweise wiederverwenden
Risikoanalyse nach 200-3Methode übernehmen, Rahmen ergänzenMethode frei, wenn die Mindestkriterien aus Anhang 3 erfüllt sind (Kap. 2.11); neue Anlässe für die explizite Risikobetrachtung
Realisierungsplan (200-2 Kap. 9)überführenjede Maßnahme mit Anforderung, Datum und dokumentierender bzw. prüfender Person verknüpft; Nachweise zuordnen (Kap. 4.3, 4.4)
Revisionen, Managementberichteübernehmen, erweiterninternes Auditprogramm (Kap. 5.2), Managementbewertung mit den genannten Punkten (Kap. 5.3)
Notfallmanagement nach BSI-Standard 200-4bleibt300-1 löst 200-4 nicht ab; nach Kap. 2.5 kann ein bestehendes BCMS als Quelle für die Identifizierung der Geschäftsprozesse dienen

Zehn Arbeitspakete mit Abnahmepunkten

Die Arbeitspakete folgen den fünf Prozessschritten von 300-1. Jedes hat Eingaben aus dem Bestand, ein prüfbares Ergebnis und einen Abnahmepunkt. Wo 300-1 eine Freigabe durch die Institutionsleitung verlangt, ist sie als Abnahme eingetragen; die übrigen Abnahmen sind unser Vorschlag. AP 2 bis 4 lassen sich teilweise parallel bearbeiten, AP 5 setzt den freigegebenen Schutzbedarf voraus.

APInhaltEingabenErgebnisAbnahme300-1
1Ausgangslage und MigrationsauftragSicherheitskonzept, Zertifikat und Audittermine, offene FeststellungenBestandsaufnahme nach der Tabelle oben, Migrationsplan, RessourcenbedarfFreigabe der Ressourcen durch die LeitungKap. 2.10
2Kontext, Compliance, interessierte ParteienRahmenbedingungen aus 200-2, Rechtskataster, Vertragsübersichtdokumentierte Einflussfaktoren, Pflichtenliste, Stakeholder mit AnforderungenFestlegung der verbindlichen Verpflichtungen mit der LeitungKap. 2.1, 2.2, 2.4
3Anwendungsbereich und Informationsverbundalter Geltungsbereich, Organigramm, StandortlisteAnwendungsbereich, Informationsverbünde, SchnittstellenlisteFestlegung des Anwendungsbereichs durch die LeitungKap. 2.3, 2.10, 3.1
4Geschäftsprozesse und SchutzbedarfProzessliste aus der Strukturanalyse, alte SchutzbedarfstabellenProzessliste nach Anhang 2, Schutzbedarf je Prozess, ReihenfolgeFreigabe des Schutzbedarfs und der Reihenfolge durch die LeitungKap. 2.5, 2.6, 2.10
5Asset-Erfassungalte Strukturanalyse, CMDB, Netzplan, VertragsübersichtAssets mit Abhängigkeiten in der vom Schutzbedarf geforderten TiefePlausibilitätsprüfung durch Fachbereich und ITKap. 3.1, 3.2
6AnforderungspaketAsset-Liste, alte Modellierungstabelle, Katalog-Build mit Datum, Zuordnungstabelle als PrüfhilfeZuordnung zu Zielobjektkategorien, Paket mit Methodik-Anforderungen, Anforderungen ohne Kategorie, Blaupausen, Ergänzungen, ParameternReview durch ISB, Dokumentation der gewählten Blaupausen mit VersionKap. 3.3, 3.4, 3.5
7Umsetzungsstatusalter IT-Grundschutz-Check, vorhandene Nachweise, Prüfberichte von WerkzeugenStatus je Anforderung, Begründungen für „nicht anwendbar“, Einordnung nicht erfüllter SOLLTE-Anforderungen als temporär oder dauerhaftMitteilung der Risiken aus geplanten, noch nicht erfüllten Anforderungen an die LeitungKap. 4.1
8Risikorahmen und RisikobetrachtungRisikomethode und Risikoanalysen nach 200-3Risikoappetit, Akzeptanzkriterien, Rollen, Risikoregister, Risikobetrachtungen für die PflichtfälleAutorisierung des Rahmens und Freigabe der Restrisiken durch die LeitungKap. 2.11, 4.2, Anhang 3
9Umsetzungsplan und NachweiseRealisierungsplan, TicketsystemMaßnahmen je Anforderung mit Zuständigkeit, Frist, NachweisFreigabe des Vorgehens durch die LeitungKap. 4.3, 4.4, 4.5
10Überwachung, Verbesserung und ÜbergangRevisionsplan, Managementberichte, offene Feststellungeninternes Auditprogramm, Managementbewertung, Plan für die Validierung der Anforderungen, Verfahren für Nicht-Konformitäten mit Korrektur- und VerbesserungsplanManagementbewertung nach Abschluss des ersten ZyklusKap. 5.1-5.5, 6.1-6.4
Zeitstrahl mit zehn Arbeitspaketen in fünf Spalten nach den Prozessschritten von 300-1, oben die übernommenen Unterlagen als Eingaben, unten die neuen Ergebnisse, goldene Rauten markieren die Freigaben durch die Institutionsleitung
Arbeitspakete einer Migration nach BSI-Standard 300-1 mit Leitungsfreigaben nach Kap. 2.10, 2.11, 4.1 und 4.4. Eigene Darstellung, Stand 01.11.2026.

Umsetzungsstatus: der aufwendigste Teil

Den alten IT-Grundschutz-Check können Sie nicht eins zu eins übertragen. Er bezieht sich auf Baustein-Anforderungen, das neue Paket auf Grundschutz++-Anforderungen. Außerdem passen die Statuswerte nicht zusammen. 200-2 kennt „entbehrlich“, „ja“, „teilweise“ und „nein“. 300-1 kennt in Kapitel 4.1.1 nur „erfüllt“, „nicht erfüllt“ und „nicht anwendbar“, und für jede Anforderung muss der Status vollständig überprüft werden.

Drei Regeln helfen beim Übertrag. Ein altes „teilweise“ wird zu „nicht erfüllt“, solange nicht die ganze Anforderung erfüllt ist; die fehlenden Anteile gehören in den Umsetzungsplan. Für temporär nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungen ist 300-1 nicht eindeutig. Kapitel 2.11 sagt: „Für SOLLTE-Anforderungen, die in der Umsetzungsplanung enthalten, aber noch nicht erfüllt sind, muss eine Restrisikobetrachtung durchgeführt werden.“ Kapitel 4.1.2 sagt: „Eine temporäre Nichterfüllung löst keine Risikobetrachtung aus.“ Wie beide Stellen zusammenpassen, ist eine offene Auslegungsfrage. Ein altes „entbehrlich“ wird nur dann zu „nicht anwendbar“, wenn eine der beiden Bedingungen aus Kapitel 4.1.1 zutrifft, also „wenn die Anforderung funktional nicht erfüllt werden kann oder die zugrunde liegende Komponente nicht im Informationsverbund existiert“. Ein altes „ja“ dient nur als Hinweis: Prüfen Sie, ob der damalige Nachweis die neue Anforderung abdeckt.

Nachweise lassen sich oft weiterverwenden. 300-1 verlangt in Kapitel 4.3, dass Nachweise der jeweiligen Maßnahme eindeutig zugeordnet werden. Bei automatisierter Prüfung sind das eingesetzte Werkzeug, der Prüfzeitpunkt und das Ergebnis zu dokumentieren. Wer bisher Nachweise in Ordnern je Baustein gesammelt hat, ordnet sie jetzt Maßnahmen und Anforderungen zu.

Mehr zu Status und Abweichungen: Anforderungen bewerten und Abweichungen dokumentieren. Nachweise planen: Nachweisplan.

Risikoanalyse nach 200-3 weiterverwenden

300-1 lässt die Methode der Risikobetrachtung offen, solange die verbindlichen Mindestkriterien aus Anhang 3 erfüllt sind (Kapitel 2.11). Die Erläuterung zur Katalog-Anforderung GC.7.2 nennt ISO 27005, ISO 31000 und BSI-Standard 200-3 als gängige Grundlagen. Eine Methode nach 200-3 ist damit nicht verbraucht. Sie muss aber gegen die Mindestkriterien geprüft werden; der Rahmen mit Risikoappetit, Akzeptanzkriterien und Rollen wird von der Leitung autorisiert.

Neu sind die Anlässe. Kapitel 2.11 nennt drei Fälle für eine explizite Risikobetrachtung: hoher Schutzbedarf eines Geschäftsprozesses in mindestens einem Schutzziel, ein Asset, das keine Zielobjektkategorie hinreichend abdeckt, und eine SOLLTE-Anforderung, die auf Dauer nicht erfüllt wird. Bei normalem Schutzbedarf ist keine eigene Risikobetrachtung nötig, solange keiner der beiden anderen Anlässe vorliegt, weil dem Anwenderkatalog eine allgemeine Risikobetrachtung des BSI zugrunde liegt. Alte Risikoanalysen für Zielobjekte mit hohem Schutzbedarf liefern Material. Nach Kapitel 4.2.1 werden Risiken aber vorrangig auf Ebene der Geschäftsprozesse identifiziert; kritische Assets kommen hinzu, soweit erforderlich.

Durchführung: Risikoanalyse. Prüfung des Verfahrens: Risiko-Mindestkriterien.

Die Zuordnungstabelle 2023 zu Grundschutz++ als Prüfhilfe

In der Stand-der-Technik-Bibliothek liegt eine maschinenlesbare Zuordnung von Anforderungen der IT-Grundschutz-Edition 2023 auf Grundschutz++. Nach unserer Zählung enthält sie 1.185 Zuordnungen, davon 1.013 auf technische und organisatorische Anforderungen und 172 auf Methodik-Anforderungen. Sie steht auf dem Status „draft“, also Entwurf, und ist auf den 21.07.2026 datiert. Die Zuordnungen sind als Beziehungen typisiert, etwa Teilmenge, Obermenge, Überschneidung oder Gleichwertigkeit.

Für die Migration ist die Tabelle eine Prüfhilfe in AP 6 und AP 7: Sie zeigt, welche alten Anforderungen und damit welche alten Nachweise für eine neue Anforderung in Frage kommen. Sie ersetzt weder die Modellierung noch die Statusprüfung, und solange sie Entwurf ist, ist jede Zuordnung als Entwurf zu kennzeichnen. Eine eigene Seite zur fachlichen Prüfung der Zuordnungen folgt.

Fehler, die eine Migration angreifbar machen

  • Schutzbedarf stillschweigend herabgestuft. Wer alte „hoch“-Einstufungen auf normal setzt, braucht eine Begründung und die Freigabe der Leitung (Kap. 2.10). Wie die Prüfung aussieht: Schutzbedarfsfeststellung.
  • Anforderungen ohne Zielobjektkategorie aus dem Paket gestrichen. 300-1 verlangt ihre Aufnahme (Kap. 3.4.1). Trifft eine der beiden Bedingungen aus Kap. 4.1.1 zu, existiert also die zugrunde liegende Komponente nicht im Informationsverbund oder lässt sich die Anforderung funktional nicht erfüllen, wird sie mit Begründung als „nicht anwendbar“ geführt; sonst ist sie „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“.
  • Altes „teilweise“ als „erfüllt“ übernommen. Der Status kennt keinen Zwischenwert (Kap. 4.1.1).
  • Katalog-Build nicht festgehalten. Der Anwenderkatalog ändert sich laufend; ohne Datum ist das Paket nicht reproduzierbar.
  • Geltungsbereich eins zu eins als Informationsverbund übernommen. 300-1 trennt Anwendungsbereich und Informationsverbund; die Schnittstellen sind nach Kap. 3.1 zu dokumentieren. Siehe Informationsverbund abgrenzen.
  • Bausteinstruktur als Asset-Liste missverstanden. Assets sind Werte, die der Prozess braucht; die Zuordnung zu Kategorien erfolgt funktionsorientiert. Siehe Modellierung mit Zielobjektkategorien und Strukturanalyse.

Unterstützung bei der Migration

Blackfort Technology unterstützt Migrationen von der Bestandsbewertung und dem Migrationskonzept bis zur Umsetzung der Arbeitspakete.

Bestandsbewertung und Migrationskonzept beauftragen: Readiness und Migrationskonzept. Überblick über die Leistungen: Beratung.

Allgemeine ISMS- und ISO-27001-Beratung ohne Grundschutz-Bezug finden Sie auf der Firmenseite https://www.blackfort-tec.de.

Rechtehinweis: Zitate aus BSI-Standard 300-1 © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026, Quelle: BSI-Standard 300-1 „Methodik Grundschutz++“, Version 1.0 vom 20.10.2026, https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Grundschutz-in-der-Informationssicherheit/Grundschutz-Plus-Plus/grundschutz-plus-plus_node.html. Begriffe aus BSI-Standard 200-2 © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Quelle: BSI-Standard 200-2 „IT-Grundschutz-Methodik“, Version 1.0, https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/BSI-Standards/BSI-Standard-200-2-IT-Grundschutz-Methodik/bsi-standard-200-2-it-grundschutz-methodik_node.html. Sie stehen nicht unter CC BY-SA 4.0; der Lizenzhinweis am Seitenende gilt nur für die Auszüge aus den Katalogdaten.

Häufige Fragen

Wie migriere ich von IT-Grundschutz auf Grundschutz++?
In Arbeitspaketen entlang der fünf Prozessschritte von BSI-Standard 300-1: Kontext und Anwendungsbereich klären, Schutzbedarf je Geschäftsprozess festlegen, Assets erfassen, das Anforderungspaket über Zielobjektkategorien bilden, den Umsetzungsstatus neu erheben, Risikorahmen und Risikobetrachtung anpassen, Umsetzungsplan, Überwachung und den Umgang mit Nicht-Konformitäten aufsetzen. Leitlinie, Organisation und Bestandsdaten lassen sich weitgehend übernehmen.
Kann ich meine Strukturanalyse weiterverwenden?
Als Datenquelle ja. 300-1 erlaubt ausdrücklich, vorhandene Asset-Register, CMDBs und Netzpläne zu nutzen. Neu ist, dass die Tiefe der dokumentierten Abhängigkeiten vom Schutzbedarf des Geschäftsprozesses abhängt.
Gibt es eine Zuordnung des BSI von IT-Grundschutz 2023 zu Grundschutz++?
In der Stand-der-Technik-Bibliothek des BSI liegt eine maschinenlesbare Zuordnungstabelle mit 1.185 Zuordnungen (eigene Zählung). Sie hat den Status Entwurf (Stand 21.07.2026) und eignet sich als Prüfhilfe, ersetzt aber nicht die Modellierung nach 300-1.
Bis wann muss ich auf Grundschutz++ umstellen?
Eine gesetzliche Frist nennt der Meilensteinplan des BSI nicht. Er sieht vor, dass der klassische IT-Grundschutz bis zum 30.11.2031 zertifizierbar bleibt und Grundschutz++ ab dem 01.01.2027 zertifizierbar ist. Für Einrichtungen der Bundesverwaltung verlangt § 44 Abs. 1 BSIG, Mindestanforderungen zu erfüllen, die sich aus den BSI-Standards, dem Grundschutzkompendium (IT-Grundschutz) und den Mindeststandards des Bundes in den jeweils geltenden, vom BSI veröffentlichten Fassungen ergeben; was daraus für Ihre Einrichtung folgt, klärt Ihre Rechtsabteilung. Andere Institutionen sollten prüfen, ob Verträge, Auflagen oder der eigene Zertifizierungszyklus einen Termin setzen. Den passenden Zeitpunkt behandelt die Seite Umstieg entscheiden.
Was wird aus dem Umsetzungsstatus „teilweise“?
300-1 kennt nur „erfüllt“, „nicht erfüllt“ und „nicht anwendbar“. Eine teilweise umgesetzte Anforderung ist nicht erfüllt; die fehlenden Teile gehören in den Umsetzungsplan, und bei SOLLTE-Anforderungen ist die Nichterfüllung als temporär oder dauerhaft einzuordnen. Für temporär nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungen ist 300-1 nicht eindeutig. Kapitel 2.11 sagt: „Für SOLLTE-Anforderungen, die in der Umsetzungsplanung enthalten, aber noch nicht erfüllt sind, muss eine Restrisikobetrachtung durchgeführt werden.“ Kapitel 4.1.2 sagt: „Eine temporäre Nichterfüllung löst keine Risikobetrachtung aus.“ Wie beide Stellen zusammenpassen, ist eine offene Auslegungsfrage.

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Quellen

Zitate aus BSI-Standards und BSI-Webseiten sind © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und wortgetreu, in Anführungszeichen und mit Quellennachweis wiedergegeben. Unabhängiges Angebot, kein Angebot des BSI.

Stand
01.11.2026
Fachlich geprüft am
01.11.2026
Katalogstand
Grundschutz++ Anwenderkatalog, Build 2026-10-29 (Commit c3f37859 vom 30.10.2026); Zuordnungstabelle IT-Grundschutz 2023 zu Grundschutz++ vom 21.07.2026 (Entwurf)

Lizenzhinweis

Diese Seite enthält Auszüge aus Katalogdaten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Die Auszüge stehen unter derselben Lizenz. Die Lizenz gilt nur für diese Katalogauszüge; Zitate aus BSI-Standards sind © BSI und als Zitat mit Quellennachweis wiedergegeben.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information zu IT-Grundschutz und Grundschutz++ und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG). Sie ersetzen weder die Prüfung durch eine Auditorin oder einen Auditor noch eine Entscheidung der Zertifizierungsstelle.