Blackfort Technology

BSI Sicherheitskonzept zusammenstellen: Dossierstruktur und Unterlagen für Grundschutz++

Ein Sicherheitskonzept nach BSI-Standard 200-2 bündelt die Ergebnisse von Geltungsbereich, Strukturanalyse, Schutzbedarfsfeststellung, Modellierung, IT-Grundschutz-Check und Risikoanalyse; umgesetzt wird es über einen Realisierungsplan. Der neue BSI-Standard 300-1 verwendet den Begriff nicht mehr, verlangt aber eine Reihe dokumentierter Ergebnisse, die sich nach unserer Gliederung zu einem Dossier mit derselben Aufgabe zusammenstellen lassen. Diese Seite zeigt die Gliederung, welche Unterlagen hineingehören und was Sie aus einem bestehenden Konzept weiterverwenden können.

Geschlossenes Lederportfolio in Navy mit Messingverschluss auf einem dunklen Schreibtisch, daneben ein Stapel Navy-Mappen mit Messingecken unter einer Messinglampe

Was das BSI unter einem Sicherheitskonzept versteht

Im klassischen IT-Grundschutz ist die Erstellung der Sicherheitskonzeption eine der zentralen Aufgaben des Informationssicherheitsmanagements. Bei der Standard-Absicherung gehören dazu die Aktionsfelder Festlegung des Geltungsbereichs, Strukturanalyse, Schutzbedarfsfeststellung, Modellierung, IT-Grundschutz-Check und Risikoanalyse (200-2, Kap. 8). Die Umsetzung folgt einem Realisierungsplan, der mindestens Zielobjekt, Baustein, Anforderung, Maßnahme, Terminplanung, Budget und Verantwortliche nennt (200-2, Kap. 9.4).

Das Konzept ist kompakt, weil es auf die Anforderungen im Kompendium verweist, statt sie zu wiederholen (200-2, Kap. 2.7). Erarbeitet wird das Konzept vom Informationssicherheitsbeauftragten, freigegeben von der Leitungsebene (200-2, Kap. 5.2.1). Als Beispiel für Dokumente des Sicherheitsmanagements nennt 200-2 ausdrücklich das „Sicherheitskonzept mit den Berichten zur Risikoanalyse“ (Kap. 5.2.2). Kommen aus der Risikoanalyse ergänzende Maßnahmen hinzu, ist das Konzept anschließend zu konsolidieren (200-3, Kap. 7).

BSI-Standard 300-1 verwendet das Wort Sicherheitskonzept nicht. Er gliedert das Vorgehen in fünf Prozessschritte und verlangt in jedem dokumentierte Ergebnisse, etwa Anwendungsbereich, Geschäftsprozesse mit Schutzbedarf, Informationsverbund und Assets, Anforderungspaket, Umsetzungsstatus, Risikobetrachtung, Umsetzungsplan sowie Auditprogramm und Managementbewertung. Für Institutionen, die ein Sicherheitskonzept vorlegen sollen, etwa gegenüber einem Auftraggeber oder intern, ist das Dossier aus diesen Ergebnissen die naheliegende Entsprechung. Diese Zuordnung ist unsere Gliederung, keine Vorgabe des BSI.

Dossierstruktur: zehn Teile aus den Ergebnissen von 300-1

Die Tabelle ordnet jedem Teil des Dossiers die Ergebnisse aus 300-1 zu, die hineingehören, die Entsprechung im klassischen Konzept nach 200-2 und die Stelle, die freigibt. Teil J gehört streng genommen zum Betrieb des ISMS; wir führen ihn mit, weil Prüfende danach fragen, ob das Konzept gelebt wird.

TeilInhalt (Ergebnisse aus 300-1)Entsprechung 200-2Freigabe
A RahmenKontext der Institution (Kap. 2.1), Compliance-Anforderungen (2.2), interessierte Parteien (2.4), Informationssicherheitsleitlinie mit messbaren Zielen und Strategie (2.7)Leitlinie, RahmenbedingungenInstitutionsleitung (2.7, 2.10)
B Anwendungsbereich und InformationsverbundAnwendungsbereich mit Geschäftsprozessen, Institutionseinheiten, Standorten, Anwendungen, IT-Systemen und Ausschlüssen (2.3); Abgrenzung des Informationsverbunds mit Schnittstellen und Auslagerungen (3.1)Geltungsbereich, InformationsverbundInstitutionsleitung für den Anwendungsbereich (2.10)
C Geschäftsprozesse und SchutzbedarfDokumentierte Geschäftsprozesse (2.5, Anhang 2), Schutzbedarf je Geschäftsprozess „normal“ oder „hoch“ (2.6), Reihenfolge der Abarbeitung (2.10)Schutzbedarfsfeststellung je ZielobjektInstitutionsleitung (2.10)
D Assets und AbhängigkeitenErfasste Assets; bei hohem Schutzbedarf Zugehörigkeit und Abhängigkeit zum Geschäftsprozess, bei normalem mindestens Anwendungen zu IT-Systemen und IT-Systeme zu Räumen (3.2)StrukturanalyseISB bzw. festgelegte Rolle (eigene Festlegung, 300-1 nennt keine Freigabestelle)
E AnforderungspaketGewählte Blaupausen mit Version (3.3), verpflichtende Anforderungen (3.4.1), Zuordnung der Zielobjektkategorien (3.4.2), ergänzende eigene Anforderungen (3.4.3), konkretisierte Parameter (3.5), KatalogstandModellierungISB bzw. festgelegte Rolle (eigene Festlegung, 300-1 nennt keine Freigabestelle)
F UmsetzungsstatusStatus je Anforderung „erfüllt“, „nicht erfüllt“ oder „nicht anwendbar“ mit Begründungen; Einordnung nicht erfüllter SOLLTE-Anforderungen (4.1)IT-Grundschutz-CheckMitteilung offener Risiken an die Institutionsleitung (4.1.1)
G RisikobetrachtungRahmen nach Kap. 2.11, Risikoregister, Behandlungsentscheidungen (4.2), Mindestkriterien aus Anhang 3Risikoanalyse nach 200-3Institutionsleitung für Rahmen und Restrisiken, Risikoeigentümer für die Umsetzungsplanung
H UmsetzungsplanMaßnahmen je Anforderung mit Zuordnung, Priorität, Datum, dokumentierender oder prüfender Person und Nachweis (4.3); Zuständigkeiten und Fristen (4.4); Fortschritt (4.5)RealisierungsplanInstitutionsleitung für das Vorgehen (4.4)
I Organisation und DokumentenlenkungRollen und Zuständigkeiten (2.8), Kommunikation, Verfahren zur Dokumentenlenkung (2.9)SicherheitsorganisationInstitutionsleitung über die Leitlinie (2.7); im Übrigen eigene Festlegung
J Überwachung und VerbesserungLeistungsbewertung (5.1), internes Auditprogramm (5.2), Managementbewertung (5.3), Monitoring-Verfahren (5.4), Validierung der Anforderungen (5.5), Korrektur- und Verbesserungsplan (6.3)Aufrechterhaltung und Verbesserung (200-2, Kap. 10)Institutionsleitung (Managementbewertung)
Die fünf Prozessschritte von BSI-Standard 300-1 als Spalten, darunter die zehn Teile des Dossiers A bis J, jeweils dem Prozessschritt zugeordnet, aus dem ihr Inhalt stammt; markiert sind die Freigaben durch die Institutionsleitung.
Dossierstruktur für ein Sicherheitskonzept nach Grundschutz++. Eigene Gliederung nach BSI-Standard 300-1, Version 1.0 vom 20.10.2026, und BSI-Standard 200-2.

Unterlagenliste mit Wiederverwendung

Wer bereits ein Sicherheitskonzept nach 200-2 hat, fängt nicht von vorn an. Die Tabelle zeigt je Unterlage, was sich übernehmen lässt und was neu zu erarbeiten ist. Die Einschätzung „übernehmen“ bedeutet, dass die Unterlage als Eingabe dient und gegen die genannte Fundstelle geprüft wird.

UnterlageWiederverwendungWas zu prüfen oder zu ändern istFundstelle 300-1
InformationssicherheitsleitlinieübernehmenKonkrete, messbare Ziele und eine Strategie zu ihrer Erreichung ergänzen; Verpflichtung der Leitung; Kommunikation an alle MitarbeitendenKap. 2.7
Geltungsbereich, InformationsverbundübernehmenAnwendungsbereich und Informationsverbund getrennt beschreiben; Geschäftsprozesse vollständig im Anwendungsbereich; Ausschlüsse benennenKap. 2.3, 3.1
Geschäftsprozesslisteübernehmen, wenn vorhandenJe Prozess Kennung, Name, Verantwortliche, Kurzbeschreibung mit Zweck und Ergebnis, wesentliche AnwendungenKap. 2.5, Anhang 2
Schutzbedarfsfeststellungals EingabeNeu je Geschäftsprozess in zwei Kategorien; eigene Kategorien sind auf „normal“ und „hoch“ abzubilden. Mehr auf der Seite SchutzbedarfsfeststellungKap. 2.6
Strukturanalyse (Listen, Netzplan)weitgehend übernehmenAbhängigkeiten nach Schutzbedarf ergänzen; CMDB, Asset-Register, Netzpläne dürfen genutzt werden. Mehr auf der Seite StrukturanalyseKap. 3.2
Modellierung (Bausteine auf Zielobjekte)nur als HilfeNeu: Assets den Zielobjektkategorien zuordnen. Das Mapping 2023 auf Grundschutz++ hat den Status Entwurf. Mehr auf der Seite ModellierungKap. 3.4.2
Ergebnisse des IT-Grundschutz-ChecksBemerkungen übernehmenStatus neu bewerten; „teilweise“ entfällt, „entbehrlich“ ist nicht dasselbe wie „nicht anwendbar“. Mehr auf der Seite Anforderungen bewertenKap. 4.1
Risikoanalyse nach 200-3Gefährdungen und Maßnahmen übernehmenVerfahren gegen die 35 Mindestkriterien prüfen, Risiken auf Ebene der Geschäftsprozesse zuordnen. Mehr auf den Seiten Risiko-Mindestkriterien und RisikoanalyseKap. 2.11, 4.2, Anhang 3
Realisierungsplanin den Umsetzungsplan überführenJe Maßnahme ergänzen, welche Anforderung sie erfüllt, wann sie umgesetzt oder geprüft wurde und wer das dokumentiert oder geprüft hat; Nachweise zuordnenKap. 4.3, 4.4
RollenbeschreibungenübernehmenInteressenkonflikte prüfen (IT-Leitung und ISB, DSB und ISB); festlegen, wann der ISB in Projekten beteiligt wirdKap. 2.8
Richtlinien zu Dokumentenlenkung, internen Audits, KorrekturmaßnahmenübernehmenDokumentenlenkung für alle ISMS-relevanten Dokumente; Auditprogramm mit Zielen und RisikenKap. 2.9, 5.2, 6.3
ManagementberichteAufbau übernehmenInhalte der Managementbewertung ergänzen, etwa Status der Risikobehandlung und früherer ManagemententscheidungenKap. 5.3

Gliederung des Dokuments und Deckblatt

Ob Sie das Dossier als ein Dokument führen oder als Mappe aus Einzeldokumenten mit einem Deckdokument, ist Ihre Wahl. 300-1 verlangt ein Verfahren zur Lenkung aller ISMS-relevanten Dokumente, das Nachvollziehbarkeit, Aktualität und Vollständigkeit über den Lebenszyklus sichert (Kap. 2.9). Für das Deckblatt hat sich die Mindestkennzeichnung aus 200-2 bewährt (Kap. 5.2.3). Wir verwenden diese Gliederung:

  1. Deckblatt: eindeutige Bezeichnung, Ersteller bzw. Dokumenteninhaber und Funktion, Versionsnummer, letzte und nächste geplante Überarbeitung, freigegeben am und durch, Klassifizierung, berechtigte Rollen (200-2, Kap. 5.2.3). Ergänzt um die Fassung von BSI-Standard 300-1 und das Build-Datum des Anwenderkatalogs.
  2. Zusammenfassung für die Leitung: Anwendungsbereich in einem Absatz, Zahl der Geschäftsprozesse je Schutzbedarf, Stand der Umsetzung, offene MUSS-Anforderungen, Restrisiken zur Freigabe.
  3. Teile A bis I nach der Tabelle oben, jeweils mit Verweis auf die gelenkten Einzeldokumente.
  4. Teil J als Verweis auf Auditprogramm, Managementbewertung und Verbesserungsplan.
  5. Anhang: Abkürzungen, Verzeichnis der Freigaben mit Datum, Änderungsübersicht.

Wie im klassischen Konzept verweist das Dossier auf die Anforderungen per Kennung, statt ihren Text zu wiederholen. Das hält es kurz und erleichtert den Abgleich mit einem neuen Katalogstand.

Qualitätsprüfung vor der Freigabe

BSI-Standard 200-3 nennt in Kap. 7 vier Gesichtspunkte für die Konsolidierung eines Sicherheitskonzepts. Wir übertragen sie mit eigenen Leitfragen auf das Dossier und nutzen sie als letzte Durchsicht vor der Vorlage an die Leitung.

Gesichtspunkt (nach 200-3, Kap. 7)Unsere Leitfrage für das Dossier
EignungGibt es zu jeder Gefährdung aus den Risikobetrachtungen eine Maßnahme, und passt sie zu den Zielen der Leitlinie?
ZusammenwirkenBehindern sich Maßnahmen aus verschiedenen Teilen des Dossiers, etwa Protokollierung und Löschfristen?
BenutzerfreundlichkeitWürden Beschäftigte die Maßnahme im Alltag umgehen, und fiele es auf, wenn sie ausfällt?
AngemessenheitPasst der Aufwand zum Schutzbedarf des Geschäftsprozesses, und ist keine Maßnahme zu schwach für ihr Risiko?

Ergänzend prüfen wir drei Punkte, die aus 300-1 folgen: Jede Anforderung im Paket hat einen Status (Kap. 4.1.1). Jede Maßnahme ist mindestens einer Anforderung zugeordnet und umgekehrt (Kap. 4.3). Jedes Restrisiko hat eine Freigabe der Institutionsleitung (Kap. 4.2.3).

Freigabe und Pflege

300-1 hält fest: „Die Verantwortung für die Umsetzung eines ISMS liegt bei der Institutionsleitung und kann nicht delegiert werden.“ (Kap. 2.10). Zur Freigabe gehen an die Leitung vor allem Anwendungsbereich, Schutzbedarf und Reihenfolge der Geschäftsprozesse, Ressourcen und Leitlinie. Dazu kommen die Restrisiken aus der Risikobetrachtung (Kap. 4.2.3) und das Vorgehen der Umsetzungsplanung (Kap. 4.4). Im Dossier halten Sie diese Freigaben mit Datum fest.

Ein Dossier bleibt nur brauchbar, wenn es mit dem ISMS mitwächst. 300-1 nennt die Anlässe: Änderungen im Informationsverbund, Anpassungen an den Anforderungen der Stand-der-Technik-Bibliothek und an verwendeten Blaupausen sowie Änderungen in der Methodik (Kap. 5.5). Die Risikobetrachtung ist mindestens jährlich zu überprüfen (Anhang 3, Kriterium 35). Ändert sich eine Maßnahme, ihr Umsetzungsstand oder ein Prüfergebnis, ist die Dokumentation zu aktualisieren; eine Historie wird empfohlen (Kap. 4.3).

Weil der Anwenderkatalog maschinenlesbar ist, lassen sich große Teile von E, F und H aus einem Werkzeug erzeugen. Automatisierte Prüfungen sind als Nachweis zulässig, wenn Tool, Zeitpunkt und Ergebnis dokumentiert sind (Kap. 4.3). Wer welchen Nachweis wann liefert, planen Sie auf der Seite Nachweisplan; wie das Dossier im Audit verwendet wird, beschreibt die Seite Zertifizierung.

Wann sich Unterstützung lohnt

Ein Dossier nach dieser Struktur lässt sich zu großen Teilen aus vorhandenen Unterlagen bilden. Aufwändig wird es dort, wo die Methodik wechselt: beim Schutzbedarf je Geschäftsprozess, bei der Zuordnung zu Zielobjektkategorien und bei der Neubewertung des Umsetzungsstatus. Diese Arbeit übernimmt das Team von Blackfort Technology als Bestandsbewertung mit Migrationskonzept, siehe Bestandsbewertung und Migrationskonzept und Beratung. Wie Sie einzelne Nachweise planen, steht auf der Seite Nachweisplan, das Prüfverfahren auf der Seite Zertifizierung.

Rechtehinweis: Kurze Zitate aus BSI-Standard 300-1 „Methodik Grundschutz++“, Version 1.0 vom 20.10.2026, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026, Quelle: BSI-Seite zu Grundschutz++; aus BSI-Standard 200-2 „IT-Grundschutz-Methodik“, Version 1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2017, Quelle: BSI-Seite zu BSI-Standard 200-2; aus BSI-Standard 200-3 „Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz“, Version 1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2017, Quelle: BSI-Seite zu BSI-Standard 200-3.

Häufige Fragen

Was gehört in ein Sicherheitskonzept nach BSI?
Nach BSI-Standard 200-2 die Ergebnisse von Geltungsbereich, Strukturanalyse, Schutzbedarfsfeststellung, Modellierung, IT-Grundschutz-Check und Risikoanalyse, umgesetzt über einen Realisierungsplan. Nach 300-1 entsprechen dem Anwendungsbereich, Geschäftsprozesse mit Schutzbedarf, Assets, Anforderungspaket, Umsetzungsstatus, Risikobetrachtung und Umsetzungsplan.
Gibt es im Grundschutz++ noch ein Sicherheitskonzept?
Der Begriff kommt in BSI-Standard 300-1 nicht vor. Der Standard verlangt aber dokumentierte Ergebnisse in allen fünf Prozessschritten. Zusammengestellt erfüllen sie die Aufgabe des bisherigen Sicherheitskonzepts; die Gliederung legen Sie selbst fest.
Wer gibt das Sicherheitskonzept frei?
Nach 200-2 die Leitungsebene. Nach 300-1 gibt die Institutionsleitung unter anderem Anwendungsbereich, Schutzbedarf der Geschäftsprozesse, Reihenfolge, Ressourcen, Leitlinie und Restrisiken frei; die Verantwortung für das ISMS kann sie nicht delegieren.
Kann ich mein Sicherheitskonzept nach 200-2 für Grundschutz++ weiterverwenden?
Teilweise. Leitlinie, Geltungsbereich, Strukturanalyse, Rollen und Richtlinien lassen sich meist übernehmen und anpassen. Schutzbedarf, Modellierung und Umsetzungsstatus sind nach der neuen Methodik neu zu erarbeiten, die Risikoanalyse ist gegen die 35 Mindestkriterien zu prüfen.
Gibt es eine BSI-Vorlage für das Sicherheitskonzept nach Grundschutz++?
In den hier ausgewerteten Quellen nicht. Laut Meilensteinplan des BSI (Stand Oktober 2026) soll im Dezember 2026 ein Anwendungsbeispiel anhand der fiktiven Beispielbehörde „BDIT“ erscheinen. Bis dahin können Sie die Dossierstruktur auf dieser Seite als Gliederung verwenden.

Kontakt aufnehmen

Ihr Vorhaben besprechen

Schildern Sie kurz Ihre Ausgangslage. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was Sie brauchen.

Erstgespräch anfragen

Quellen

Zitate aus BSI-Standards und BSI-Webseiten sind © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und wortgetreu, in Anführungszeichen und mit Quellennachweis wiedergegeben. Unabhängiges Angebot, kein Angebot des BSI.

Stand
01.11.2026
Fachlich geprüft am
01.11.2026

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information zu IT-Grundschutz und Grundschutz++ und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG). Sie ersetzen weder die Prüfung durch eine Auditorin oder einen Auditor noch eine Entscheidung der Zertifizierungsstelle.