Blackfort Technology

BSI 200-2: die IT-Grundschutz-Methodik als kommentierter Lesepfad

BSI 200-2, ausgeschrieben BSI-Standard 200-2 „IT-Grundschutz-Methodik“, beschreibt Schritt für Schritt, wie eine Institution mit Basis-, Kern- oder Standard-Absicherung ein Sicherheitskonzept nach IT-Grundschutz erstellt, umsetzt und aufrechterhält. Er gilt in Version 1.0 vom Oktober 2017; für Grundschutz++ übernimmt BSI-Standard 300-1 die Rolle der Methodik, der klassische IT-Grundschutz bleibt laut BSI-Meilensteinplan aber bis zum 30.11.2031 zertifizierbar. Diese Seite führt in der Reihenfolge der Arbeit durch den Standard: welches Kapitel welche Entscheidung oder Unterlage liefert, wo das Lesen hängen bleibt und was davon in 300-1 weiterlebt.

Blick von oben in das Auge einer historischen Wendeltreppe mit dunklen Holzstufen und einem Handlauf aus Messing, der sich in gleichmäßigen Windungen nach unten zieht

Was 200-2 ist und wie er gebaut ist

200-2 löst BSI-Standard 100-2 ab. Mit der Neufassung kamen neben der Standard-Absicherung die Basis- und die Kern-Absicherung hinzu, außerdem Virtualisierung, Cloud, ICS und IoT; das durchgehende Beispiel heißt seither RECPLAST GmbH, und der Begriff „Aktiva“ wurde durch „Assets“ ersetzt (Kap. 1.1). Die Methodik baut auf BSI-Standard 200-1 und damit auf ISO 27001 auf (Kap. 1.2).

Der Standard ist in zwölf Kapitel gegliedert. Kapitel 2 bis 5 betreffen alle Vorgehensweisen: Grundlagen, Initiierung, Organisation und Dokumentation. Kapitel 6, 7 und 8 beschreiben je eine Vorgehensweise, Kapitel 9 und 10 die Umsetzung und Aufrechterhaltung, Kapitel 11 die Zertifizierung, Kapitel 12 erläutert die Schadensszenarien. Viele Abschnitte enden mit einer Liste „Aktionspunkte zu …“; sie eignet sich als Abhakliste für das eigene Projekt.

Eine Voraussetzung nennt 200-2 früh und deutlich: Es muss einen IT-Betrieb mit klar definierten Rollen geben, der vom einzelnen Administrator bis zu mehreren IT-Abteilungen reichen kann (Kap. 1.3). Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, liest die folgenden Kapitel mit einer offenen Baustelle.

Lesepfad: Kapitel, Entscheidung, Unterlage

Der Lesepfad folgt der Reihenfolge der Arbeit. Kapitel 6 und 7 lesen Sie nur, wenn Sie Basis- oder Kern-Absicherung gewählt haben; für die Standard-Absicherung springen Sie von Kapitel 5 direkt zu Kapitel 8. Kapitel 8 brauchen Sie in jedem Fall: Die Kern-Absicherung verweist für Strukturanalyse, Schutzbedarfsfeststellung, Modellierung, Check und Risikoanalyse auf die Einzelschritte in Kap. 8.1 bis 8.5 (Kap. 7.4 bis 7.8), die Basis-Absicherung für Modellierung und Check auf Kap. 8.3 und 8.4 (Kap. 6.2, 6.3). Nach Kapitel 7 lesen Sie an den Stationen 8 bis 12 weiter, nach Kapitel 6 an den Stationen 10 und 11; danach geht es für beide mit Station 13 (Kapitel 9, auf das Kap. 6.4 für die Realisierung verweist) und Station 14 weiter. Station 15 setzt Standard- oder Kern-Absicherung voraus. Die Spalte „Lesehinweis“ enthält unsere Kommentare, die Spalte „In 300-1“ den Ort, an dem Sie das Thema für Grundschutz++ wiederfinden.

StationKapitelEntscheidung oder UnterlageLesehinweisIn 300-1
12.1-2.7 Informationssicherheitsmanagement mit IT-GrundschutzVerständnis von Verantwortung, Elementen und AblaufKap. 2.3 legt fest, dass die Verantwortung „in jedem Fall“ bei der obersten Managementebene verbleibt. Kap. 2.6 gibt den Prozess im Überblick; dieser Überblick ist die Gliederung für Ihren Projektplan.Kap. 2.10: Verantwortung nicht delegierbar, Entscheidungsvorlagen an die Leitung
23.1-3.2 Initiierung, Konzeption und PlanungRahmenbedingungen, Sicherheitsziele, Sicherheitsniveau der Geschäftsprozesse, ErsterfassungDie Ersterfassung in Kap. 3.2.4 ist eine schnelle Übersicht als Entscheidungshilfe für die Vorgehensweise, ausdrücklich „bei Weitem nicht so umfangreich“ wie eine Strukturanalyse. Verwechseln Sie beides nicht.Kap. 2.1-2.5: Kontext, Compliance, Anwendungsbereich, interessierte Parteien, Geschäftsprozesse
33.3 Entscheidung für eine VorgehensweiseManagemententscheidung, welche Bereiche mit welcher Vorgehensweise und welchem Zeitplan abgesichert werdenDie Pro-und-Contra-Übersicht in Kap. 3.3.5 ist die Grundlage der Managementvorlage. Die Auswahl selbst behandelt die Seite Basis-, Kern- oder Standard-Absicherung.Keine drei Vorgehensweisen; Kap. 2.6 empfiehlt bei erstmaliger Implementierung den Start mit dem wichtigsten Geschäftsprozess der höchsten Schutzbedarfskategorie, danach sukzessive alle Geschäftsprozesse
43.4 Leitlinie zur InformationssicherheitLeitlinie mit Geltungsbereich, Inhalt, Bekanntgabe, AktualisierungGibt es noch kein IS-Management-Team, sieht Kap. 3.4.2 eine Entwicklungsgruppe vor, deren Entwurf die Leitung genehmigt. Planen Sie diese Genehmigung als eigenen Termin.Kap. 2.7: messbare Ziele, Freigabe durch die Leitung
54 Organisation des SicherheitsprozessesRollen: ISB, IS-Management-Team, Bereichs- und Projekt-Sicherheitsbeauftragte, ICS-ISB, IS-Koordinierungsausschuss, DatenschutzbeauftragteLesen Sie Kap. 4.4 und 4.9 gemeinsam, um die Aufgaben von ISB und Datenschutz voneinander abzugrenzen. Kap. 4.11 behandelt externe Sicherheitsexperten.Kap. 2.8: Interessenkonflikte IT-Leitung und ISB, DSB und ISB vermeiden
65 Dokumentation im SicherheitsprozessKlassifikationsschema, Berichte an die Leitung, Anforderungen an die Dokumentation, MeldewegeKap. 5.1 empfiehlt ein Klassifikationsschema für Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Legen Sie es fest, bevor Sie in Kapitel 8 Schutzbedarfe einstufen, damit beide Einteilungen zusammenpassen.Kap. 2.9: Verfahren zur Dokumentenlenkung
7a6 Basis-AbsicherungGeltungsbereich, Auswahl und Priorisierung der Bausteine, Check nur der Basis-Anforderungen, Realisierung, Wahl der FolgevorgehensweiseDie Aktionsfelder bilden laut Kap. 6 keinen geschlossenen Zyklus. Bereiten Sie die Check-Ergebnisse so auf, dass sie in einen späteren Check der Standard- oder Kern-Absicherung übernommen werden können (Kap. 6.3).kein Gegenstück
7b7 Kern-AbsicherungKronjuwelen, eingeschränkter Informationsverbund, vollständige Basis- und Standard-Anforderungen, RisikoanalyseKap. 7.1 geht grundsätzlich von erhöhtem Schutzbedarf aus. Die Risikoanalyse gehört also fest in den Plan.Kap. 2.11: Risikobetrachtung bei hohem Schutzbedarf
88.1 StrukturanalyseGeschäftsprozesse, Anwendungen, Netzplan, IT-Systeme, ICS, sonstige Geräte, Räume; GruppenbildungKap. 8.1.1 zur Gruppenbildung entscheidet über den Aufwand aller folgenden Schritte. Die Seite Strukturanalyse zeigt, wie Sie Bestandsdaten dafür nutzen.Kap. 3.2: Erfassung der Assets
98.2 SchutzbedarfsfeststellungSchutzbedarfskategorien, Einstufung von Prozessen und Anwendungen, Ableitung auf IT-Systeme, Räume und VerbindungenDie Kategorien aus Kap. 8.2.1 und die Erläuterungen zu den Schadensszenarien in Kap. 12.1 gehören zusammen. Wie sich die Einstufung in Grundschutz++ ändert, zeigt die Seite Schutzbedarfsfeststellung.Kap. 2.6: zwei Kategorien je Geschäftsprozess
108.3 ModellierungZuordnung der Bausteine zu Zielobjekten, Anpassung der Anforderungen, Virtualisierung und Cloud, externe DienstleisterLesen Sie Kap. 8.3 zusammen mit dem Kapitel „Schichtenmodell und Modellierung“ des Kompendiums und Abschnitt 1.3 jedes Bausteins. Kap. 8.3.6 sieht vor, aus den Anforderungen konkrete Maßnahmen abzuleiten; Änderungen gegenüber dem Kompendium sollten dokumentiert werden.Kap. 3.3-3.5: Blaupausen, Anforderungspaket, Parameter; siehe Modellierung
118.4 IT-Grundschutz-CheckSoll-Ist-Vergleich mit den Werten „entbehrlich“, „ja“, „teilweise“, „nein“Für „entbehrlich“ verlangt Kap. 8.4.2 den Blick in die Kreuzreferenztabelle. Seit der Edition 2023 des Kompendiums stehen diese Tabellen nicht mehr im Baustein und müssen von der BSI-Webseite geholt werden.Kap. 4.1.1: „erfüllt“, „nicht erfüllt“, „nicht anwendbar“
128.5 RisikoanalyseZielobjekte für die Risikoanalyse (Beispiele nach Kap. 8.5: hoher oder sehr hoher Schutzbedarf, mit den Bausteinen nicht hinreichend modellierbar, Einsatz in nicht vorgesehenen Szenarien), Zeitpunkt der AnalyseTabelle 7 in Kap. 8.5 stellt Vor- und Nachteile zweier Reihenfolgen gegenüber: Risikoanalyse direkt nach dem Check oder erst nach Umsetzung der Grundschutz-Anforderungen. Das Verfahren selbst steht in BSI-Standard 200-3.Kap. 2.11, 4.2, Anhang 3; siehe Risikoanalyse
139 Umsetzung der SicherheitskonzeptionSichtung der Ergebnisse, Kosten und Aufwand, Umsetzungsreihenfolge, Verantwortung, realisierungsbegleitende MaßnahmenHier entsteht der Realisierungsplan, an dem die Leitung den Ressourcenbedarf ablesen kann.Kap. 4.3-4.5: Umsetzungsplanung, Zuständigkeiten und Fristen, Fortschrittsverfolgung
1410 Aufrechterhaltung und VerbesserungÜberprüfung mit Kennzahlen, Reifegradmodell, Überprüfung der Maßnahmen, Eignung der StrategieDas Reifegradmodell in Kap. 10.1.2 ist ein Beispiel; 200-2 bietet es als mögliche Kennzahl an.Kap. 5 und 6: Überwachung und kontinuierliche Verbesserung
1511 ZertifizierungEntscheidung, ob ein Zertifikat nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz angestrebt wirdKap. 11 nennt die Bedingungen: vorgesehen für die Standard-Absicherung, grundsätzlich möglich für die Kern-Absicherung, nicht ausreichend bei reiner Basis-Absicherung. Verfahren und Rollen: Zertifizierung.Meilensteinplan: Anträge auf Basis von Grundschutz++ ab 01.01.2027
Lesepfad durch BSI-Standard 200-2 als senkrechte Linie mit fünfzehn Stationen von den Grundlagen über Initiierung, Organisation und Dokumentation bis zur Zertifizierung; nach Station 6 zweigen Basis-Absicherung und Kern-Absicherung als Seitenäste ab und führen vor Station 8 in die Hauptlinie zurück, weil beide für ihre Einzelschritte auf Kapitel 8 verweisen: die Kern-Absicherung auf die Stationen 8 bis 12, die Basis-Absicherung auf Modellierung und Check in den Stationen 10 und 11; rechts neben den Stationen die Fundstelle in BSI-Standard 300-1 beziehungsweise im BSI-Meilensteinplan, für Basis- und Kern-Absicherung auf Höhe der Seitenäste
Lesepfad durch BSI-Standard 200-2 mit den Fundstellen in BSI-Standard 300-1. Eigene Darstellung nach 200-2 (Version 1.0, Oktober 2017), 300-1 (Version 1.0, 20.10.2026) und dem BSI-Meilensteinplan (Stand Oktober 2026), Stand 01.11.2026.

Stellen, an denen das Lesen hängen bleibt

Einige Stellen in 200-2 lassen sich erst mit dem Kompendium oder mit der Zeit seit 2017 richtig verstehen. Die Liste fasst sie zusammen; sie ist unsere Einordnung des Standards und keine Fehlerliste des BSI.

  1. Edition des Kompendiums. 200-2 verweist auf das Kompendium ohne Edition. Welche Ausgabe Sie verwenden, legen Sie selbst fest und dokumentieren es; die aktuelle Ausgabe ist laut BSI-Kompendiumsseite die Edition 2023. Was dabei zu prüfen ist, steht auf der Seite IT-Grundschutz-Kompendium.
  2. Kreuzreferenztabellen. Kap. 8.4.2 setzt voraus, dass jeder Baustein eine Kreuzreferenztabelle hat. In der Edition 2023 hat das BSI die Tabellen aus den Bausteinen entfernt und separat veröffentlicht (Kompendium, Kapitel „Neues“). Die Pflicht, über sie die Gefährdungen einer „entbehrlichen“ Anforderung zu prüfen, bleibt.
  3. Ersterfassung und Strukturanalyse. Die Ersterfassung aus Kap. 3.2.4 dient der Wahl der Vorgehensweise. Für die Standard-Absicherung brauchen Sie danach die vollständige Strukturanalyse aus Kap. 8.1; die Ersterfassung kann deren Ausgangspunkt sein.
  4. Zwei Checks bei Basis-Absicherung. Wer mit der Basis-Absicherung beginnt, führt später für Standard- oder Kern-Absicherung einen eigenen Check mit den Standard-Anforderungen durch (Kap. 6.3). Wer die Ergebnisse des ersten Checks gleich anschlussfähig dokumentiert, spart Arbeit.
  5. Zeitpunkt der Risikoanalyse. 200-2 lässt zwei Reihenfolgen zu: Für geplante Informationsverbünde oder untypische Einsatzszenarien empfiehlt Kap. 8.5 die originäre Reihenfolge; die Analyse nach Umsetzung bietet sich nach Kap. 8.5 an, wenn der Verbund bereits in Betrieb ist und sich mit den vorhandenen Bausteinen hinreichend modellieren lässt. Halten Sie die gewählte Reihenfolge in der Risikorichtlinie fest.
  6. Bezeichnungen. 200-2 erklärt in Kap. 2.3, warum es ISB statt IT-Sicherheitsbeauftragter heißt. Das Kompendium 2023 hat Rollen geschlechtergerecht umbenannt, etwa „Informationssicherheitsbeauftragte (ISB)“. Führen Sie bei Bedarf eine Zuordnung zu Ihren internen Bezeichnungen.
  7. Verweise auf andere Standards. Die Versionshistorie nennt eine Angleichung mit BSI-Standard 100-4. Für Business Continuity Management gilt heute BSI-Standard 200-4, der 100-4 ablöst und durch 300-1 nicht abgelöst ist.

Was aus 200-2 in Grundschutz++ weiterlebt

300-1 nennt 200-2 nicht, beschreibt aber dieselben Arbeitsgegenstände anders. Geschäftsprozesse gab es schon in 200-2; neu ist, dass der Schutzbedarf je Geschäftsprozess mit nur zwei Kategorien festgestellt wird (300-1, Kap. 2.6). Die Modellierung ordnet Assets Zielobjektkategorien zu und ergibt ein Anforderungspaket. Der IT-Grundschutz-Check mit vier Werten wird zur Ermittlung des Umsetzungsstatus mit „erfüllt“, „nicht erfüllt“ und „nicht anwendbar“; als nicht anwendbar gilt eine Anforderung nur, wenn die zugrunde liegende Komponente im Informationsverbund nicht existiert oder die Anforderung funktional nicht erfüllt werden kann (Kap. 4.1.1). Fehlende Relevanz ist dafür kein Grund, anders als beim alten „entbehrlich“.

Bei der Risikobetrachtung nennt 300-1 drei Anlässe: hoher Schutzbedarf eines Geschäftsprozesses, nicht hinreichend abgedeckte Assets und dauerhaft nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungen, dazu die Restrisikobetrachtung für SOLLTE-Anforderungen, die in der Umsetzungsplanung stehen, aber noch nicht erfüllt sind (Kap. 2.11). Für temporär nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungen sagt Kap. 4.1.2 dagegen, die temporäre Nichterfüllung löse keine Risikobetrachtung aus. Wie beide Stellen zusammenpassen, ist eine offene Auslegungsfrage. Eine naheliegende Lesart: Die temporäre Nichterfüllung löst keine explizite Risikobetrachtung nach Kap. 4.2 aus, das noch nicht mitigierte Risiko ist aber nach Kap. 4.1.1 zu identifizieren und der Institutionsleitung mitzuteilen. Ihre Lesart halten Sie mit dem Auditor fest.

Die vollständige Gegenüberstellung steht im Vergleich IT-Grundschutz 2023 und Grundschutz++, die Durchführung der Überführung auf der Seite Migration.

Wann Sie 200-2 heute noch anwenden

Drei Situationen kommen in Betracht. Ein bestehendes ISMS nach 200-2 mit Zertifikat nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz läuft weiter, solange der klassische IT-Grundschutz zertifizierbar ist; laut Meilensteinplan endet das am 30.11.2031, als Verfahrenstermin des BSI und nicht als gesetzliche Frist. Nennt ein Vertrag oder eine interne Vorgabe ausdrücklich 200-2, arbeiten Sie danach, bis die Vorgabe angepasst ist; ob eine solche Vorgabe rechtlich fortgilt, prüft Ihre Rechtsabteilung. Und für Einrichtungen der Bundesverwaltung verweist § 44 Abs. 1 BSIG auf die BSI-Standards, das Grundschutzkompendium und die Mindeststandards des Bundes in den jeweils geltenden Fassungen; welche Fassungen gelten, veröffentlicht das BSI nach dem Gesetzeswortlaut auf seiner Internetseite. Ab wann Grundschutz++ in diesem Sinn gilt, legen die ausgewerteten Quellen nicht ausdrücklich fest; das klärt die zuständige Stelle der Einrichtung.

Wer neu beginnt, sollte die Wahl zwischen klassischem Vorgehen und Grundschutz++ bewusst treffen, weil ab dem 01.01.2027 Zertifizierungsanträge auf Basis von Grundschutz++ möglich sind. Eine Entscheidungstabelle je Ausgangslage bietet die Seite Umstieg entscheiden. Blackfort Technology unterstützt Institutionen mit bestehendem 200-2-ISMS bei der Bestandsbewertung und der Planung des Umstiegs.

Rechtehinweis: Zitate und Angaben aus BSI-Standard 200-2 © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Quelle: BSI-Standard 200-2. Angaben aus BSI-Standard 300-1 © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026, Quelle: BSI, Grundschutz++. Angaben und Zitate aus dem IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2023 © 2023 Reguvis Fachmedien GmbH, © 2023 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn (so im Impressum der Ausgabe), Quelle: BSI, IT-Grundschutz-Kompendium. Sie stehen nicht unter CC BY-SA 4.0.

Häufige Fragen

Was ist BSI 200-2?
BSI-Standard 200-2 „IT-Grundschutz-Methodik“, Version 1.0 vom Oktober 2017. Er beschreibt, wie ein ISMS nach IT-Grundschutz mit Basis-, Kern- oder Standard-Absicherung aufgebaut wird, von der Initiierung über die Sicherheitskonzeption bis zur Zertifizierung, und hat BSI-Standard 100-2 abgelöst.
Ist BSI-Standard 200-2 noch gültig?
Er ist die Methodik des klassischen IT-Grundschutz, der laut BSI-Meilensteinplan bis zum 30.11.2031 zertifizierbar bleibt. Für Grundschutz++ übernimmt BSI-Standard 300-1 diese Rolle; 300-1 nennt 200-2 nicht, und ob 200-2 formal zurückgezogen wird, sagen die ausgewerteten Quellen nicht.
Was ist der Unterschied zwischen BSI 200-2 und BSI 300-1?
200-2 kennt drei Vorgehensweisen, Bausteine aus dem Kompendium, drei Schutzbedarfskategorien und den IT-Grundschutz-Check. 300-1 hat ein Vorgehen in fünf Prozessschritten, zwei Schutzbedarfskategorien je Geschäftsprozess, Zielobjektkategorien mit Anforderungspaket und den Umsetzungsstatus mit drei Werten. Details im Vergleich.
Welche Vorgehensweisen beschreibt BSI 200-2?
Basis-Absicherung als breiten Einstieg, Kern-Absicherung für wenige besonders schützenswerte Geschäftsprozesse und Informationen und Standard-Absicherung als umfassende, vom BSI präferierte Vorgehensweise. Die Auswahl erklärt die Seite Basis-, Kern- oder Standard-Absicherung.
Welche Werte kennt der IT-Grundschutz-Check nach 200-2?
„entbehrlich“, „ja“, „teilweise“ und „nein“ (Kap. 8.4.2). Wer „entbehrlich“ setzt, prüft über die Kreuzreferenztabelle, welche elementaren Gefährdungen dahinterstehen, und begründet bei Alternativmaßnahmen, warum das Risiko angemessen gesenkt ist. Unzulässig ist „entbehrlich“, wenn das Risiko einer Gefährdung über die Tabelle nur pauschal akzeptiert oder ausgeschlossen wird. Zu beachten ist laut 200-2, „dass bei Basis-Anforderungen das entstehende Risiko nicht übernommen werden kann“ (Kap. 8.4.2).

Kontakt aufnehmen

Ihr Vorhaben besprechen

Schildern Sie kurz Ihre Ausgangslage. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was Sie brauchen.

Erstgespräch anfragen

Quellen

Zitate aus BSI-Standards und BSI-Webseiten sind © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und wortgetreu, in Anführungszeichen und mit Quellennachweis wiedergegeben. Unabhängiges Angebot, kein Angebot des BSI.

Stand
01.11.2026
Fachlich geprüft am
01.11.2026

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information zu IT-Grundschutz und Grundschutz++ und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG). Sie ersetzen weder die Prüfung durch eine Auditorin oder einen Auditor noch eine Entscheidung der Zertifizierungsstelle.