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Basis-Absicherung, Kern-Absicherung oder Standard-Absicherung: die passende Vorgehensweise wählen

Der klassische IT-Grundschutz nach BSI-Standard 200-2 bietet drei Vorgehensweisen: Die Basis-Absicherung sichert alle relevanten Geschäftsprozesse breit mit den Basis-Anforderungen ab, die Kern-Absicherung schützt zuerst wenige besonders wichtige Geschäftsprozesse und Informationen vollständig, und die Standard-Absicherung sichert den gesamten Informationsverbund umfassend ab, häufig die ganze Institution. Für ein Zertifikat nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz kommen nur Standard- und, für einen abgegrenzten Informationsverbund, Kern-Absicherung in Frage. Diese Seite fasst die Kriterien aus 200-2 in einer Entscheidungsmatrix zusammen, rechnet sie an drei fiktiven Institutionen durch und zeigt, was Grundschutz++ an der Wahl ändert.

Drei gleich große Türöffnungen in einer dunkelblau getäfelten Halle, dahinter ein dunkler, ein voll warm beleuchteter und ein halb beleuchteter Raum, die sich im polierten Steinboden spiegeln

Die drei Vorgehensweisen in Kürze

Die Basis-Absicherung ist der Einstieg für Institutionen, deren Informationssicherheit noch am Anfang steht. Sie arbeitet mit einer Ersterfassung statt einer vollständigen Strukturanalyse, ordnet die Bausteine zu und prüft im IT-Grundschutz-Check nur die Basis-Anforderungen (200-2, Kap. 6, 6.3). Die Aktionsfelder bilden keinen geschlossenen Zyklus; am Ende steht die Wahl, mit welcher Vorgehensweise das Niveau angehoben wird (Kap. 6.5). Eine eigene Risikoanalyse ist zunächst nicht vorgesehen; nach 200-3 Kap. 2 werden bei Basis-Absicherung zuerst nur die Basis-Anforderungen umgesetzt.

Die Kern-Absicherung konzentriert sich auf die „Kronjuwelen“: Geschäftsprozesse und Informationen, die am wichtigsten für den Erhalt der Institution sind (Kap. 7.3). Der Informationsverbund wird bewusst klein gehalten. Weil hier grundsätzlich von erhöhtem Schutzbedarf auszugehen ist, müssen die Basis- und Standard-Anforderungen der relevanten Bausteine komplett umgesetzt werden, und eine Risikoanalyse gehört dazu (Kap. 7.1). Die Kern-Absicherung ist Teil des Sicherheitsprozesses. Als Projekt betrachten lässt sie sich laut 200-2 nur, wenn sie anschließend in die Standard-Absicherung integriert wird; bis dahin ist sie regelmäßig zu überprüfen und zu verbessern.

Die Standard-Absicherung entspricht im Wesentlichen der klassischen Vorgehensweise nach BSI-Standard 100-2 und ist die vom BSI präferierte. Sie umfasst für den gesamten Informationsverbund Strukturanalyse, Schutzbedarfsfeststellung, Modellierung und IT-Grundschutz-Check, dazu eine Risikoanalyse für die Zielobjekte, bei denen sie nach Kap. 8.5 nötig ist (Kap. 3.3.3, 8). Basis- und Kern-Absicherung sind ausdrücklich Einstiege: „Ziel muss es sein, mittelfristig ein vollständiges Sicherheitskonzept gemäß der Standard-Absicherung zu erstellen“ (Kap. 3.3).

Entscheidungsmatrix

Die Matrix stellt die Kriterien, die 200-2 in Kap. 3.3.1 bis 3.3.3 für jede Vorgehensweise nennt, nebeneinander und ergänzt Zertifizierbarkeit, Aufwand und Risikoanalyse aus Kap. 3.3.5, 7.1 und 11. 200-2 formuliert die Kriterien als Empfehlung; für Kern- und Standard-Absicherung ausdrücklich dann, wenn die Punkte „überwiegend zutreffen“. Ein einzelnes Merkmal entscheidet also nicht. Unsere Arbeitsregel: Zählen Sie je Spalte, wie viele der ersten fünf Zeilen (Reifegrad bis Toleranz für Sicherheitsvorfälle) auf Ihre Institution zutreffen. Für die Basis-Absicherung sollten nach 200-2 alle fünf zutreffen, für die Standard-Absicherung die meisten, für die Kern-Absicherung die meisten der Zeilen zwei bis fünf; Reifegrad und Sicherheitsniveau der Kern-Spalte stammen aus Kap. 7 und 7.1 und zählen nicht mit. Die übrigen Zeilen zeigen, was aus der Wahl folgt. Abweichungen von der Spalte mit den meisten Treffern begründen Sie schriftlich in der Managementvorlage.

KriteriumBasis-AbsicherungKern-AbsicherungStandard-Absicherung
Reifegrad der Informationssicherheitsteht noch am Anfang, niedriger Reifegradnicht festgelegt; Einstieg möglichausreichender Reifegrad, Maßnahmen in wesentlichen Bereichen vorhanden; Arbeit mit IT-Grundschutz oder Sicherheitskonzepte nach IT-Grundschutz oder ISO 27001 bestehen
Geschäftsprozesse mit deutlich erhöhtem Gefährdungspotenzialkeineüberschaubar wenige, zügig identifizierbar und eindeutig abgrenzbarkein Bedarf, einzelne Prozesse vordringlich abzusichern
Angestrebtes Sicherheitsniveau, SchutzbedarfSicherheitsniveau normalfür die Kronjuwelen grundsätzlich erhöhter Schutzbedarfangemessen und umfassend für alle Bereiche
Assets mit existenzbedrohendem Schadenspotenzialkeineeindeutig benennbar, sollen vorrangig geschützt werdenkeine, die unmittelbar existenzbedrohenden Schaden verursachen und vorrangig abzusichern wären
Toleranz für Sicherheitsvorfällekleinere Schäden hinnehmbar, solange sie zusammen die Institution nicht gefährdenkleinere Schäden hinnehmbar, solange keiner die Institution gefährdetschon spürbare Störungen der Aufgaben gelten als nicht hinnehmbar
Geltungsbereichgesamte Institution oder klar abgegrenzter Bereichbewusst eingeschränkter, möglichst kleiner Informationsverbundhäufig die gesamte Institution
Anforderungen im Checknur Basis-AnforderungenBasis- und Standard-Anforderungen der relevanten Bausteine komplettBasis- und Standard-Anforderungen
Risikoanalysezunächst keinebei erhöhtem Schutzbedarf erforderlichinsbesondere für Zielobjekte mit hohem oder sehr hohem Schutzbedarf, nicht hinreichend modellierbare Zielobjekte und nicht vorgesehene Einsatzszenarien (Beispiele aus Kap. 8.5)
Zertifikat nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutznicht möglichfür den abgegrenzten Informationsverbund grundsätzlich möglichvorgesehen
Aufwand laut 200-2verhältnismäßig niedrig, schneller Einstiegschneller als bei Einbeziehung aller Geschäftsprozessebei niedrigem Reifegrad höher als bei den anderen beiden
Hauptrisiko laut 200-2erreichtes Niveau kann unter dem tatsächlichen Bedarf liegenübrige Bereiche bleiben zunächst unbeachtet, kumulierte Risiken können übersehen werdenkeine besonderen Nachteile über den Aufwand hinaus genannt
Nächster Schrittzeitnah Standard- oder Kern-AbsicherungIntegration in die Standard-AbsicherungAufrechterhaltung und Verbesserung

Quellen der Zeilen: 200-2 Kap. 3.3.1 bis 3.3.3 (Kriterien; Kern-Spalte Reifegrad und Sicherheitsniveau aus Kap. 7 und 7.1), 3.3.4 (Geltungsbereich), 3.3.5 (Pro und Contra), 6.3 und 7.1 (Check), 7.1 und 8.5 (Risikoanalyse), 11 (Zertifizierung).

Drei Säulen nebeneinander: links Basis-Absicherung breit und niedrig über alle Geschäftsprozesse, in der Mitte Standard-Absicherung breit und hoch über der ganzen Institution, rechts Kern-Absicherung schmal und hoch über wenigen Kronjuwelen; Pfeile von Basis und Kern zur Standard-Absicherung, dazu ein gestrichelter Pfeil von Basis zu Kern als möglicher Zwischenschritt; Basis und Standard gleich breit, weil der Geltungsbereich bei beiden häufig die ganze Institution umfasst; unter jeder Säule ein Symbol für zertifizierbar ja, grundsätzlich möglich oder nein
Breite und Tiefe der drei Vorgehensweisen nach BSI-Standard 200-2, Kap. 3.3, mit Zertifizierbarkeit nach Kap. 11. Eigene Darstellung, Stand 01.11.2026.

Drei Beispiele durchgerechnet

Die drei Institutionen sind erfunden. Sie zeigen, wie die Matrix zu einer begründeten Entscheidung führt; die Zählung der Treffer ist unsere Arbeitsregel und kein Verfahren des BSI.

KriteriumA: Fachverband mit Geschäftsstelle (fiktiv)B: Registerbetreiber (fiktiv)C: Landesbehörde (fiktiv)
Ausgangslage40 Beschäftigte in der Geschäftsstelle, Mitgliederverwaltung und Veranstaltungen, kein ISMS, IT von einem Administrator betreutSoftwarehaus, das im Auftrag einer Behörde ein elektronisches Register betreibt; Auftraggeber verlangt Zertifikat für den RegisterbetriebSicherheitskonzept nach IT-Grundschutz seit Jahren, Zertifikat nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz läuft
Reifegradniedrig: Basismittel; im Registerbetrieb hochausreichend: Standard
Angestrebtes Sicherheitsniveaunormal: Basisfür den Registerbetrieb erhöht: Kernangemessen und umfassend für alle Bereiche: Standard
Prozesse mit deutlich erhöhtem Gefährdungspotenzialkeine erkennbar: Basisein Prozess, klar abgrenzbar: Kernmehrere mit erhöhtem Schutzbedarf, über die Behörde verteilt und im bestehenden Sicherheitskonzept bereits abgesichert; kein Bedarf, einzelne vordringlich abzusichern: Standard
Existenzbedrohende Assetskeine: BasisRegisterdaten: Kernkeine einzelnen herausragenden: Standard
Toleranz für Vorfällekleinere tolerierbar: Basisaußerhalb des Registers kleinere akzeptabel: KernBeeinträchtigung der Aufgabenerfüllung nicht akzeptabel: Standard
Zertifikat nötig?neinja, für den Registerbetrieb: Kern oder Standardja: Standard
ErgebnisBasis-Absicherung für die ganze Geschäftsstelle, Standard-Absicherung als festgelegtes Folgeziel mit ZeitplanKern-Absicherung für den abgegrenzten Registerbetrieb mit Risikoanalyse, für das übrige Haus Basis-AbsicherungStandard-Absicherung fortführen; Umstieg auf Grundschutz++ planen
Begründung in der Managementvorlagefünf von fünf Kriterien sprechen für Basis; kein Zertifikat gefordertKriterien sprechen für Kern; 200-2 Kap. 3.3.4 nennt genau diese Kombination: Kern-Absicherung für einen kleinen Bereich, Basis-Absicherung für den Restalle Kriterien sprechen für Standard; für ein Zertifikat über die ganze Behörde ist sie die Grundlage (200-2, Kap. 3.3.3)
Offene PunkteEin IT-Betrieb mit klar definierten Rollen ist Voraussetzung (200-2, Kap. 1.3); Vertretung des Administrators klären; vor dem Folgeziel Standard-Absicherung prüfen, ob der Ausbau gleich nach Grundschutz++ erfolgt (siehe unten)Kronjuwelen lassen sich nicht immer isoliert betrachten (Kap. 3.3.5); Schnittstellen zum übrigen Netz abschotten; weil das Zertifikat erst später beantragt wird, die klassische Kern-Absicherung gegen einen direkten Beginn mit Grundschutz++ abwägen, die klassische Zertifizierbarkeit endet laut Meilensteinplan am 30.11.2031Zeitpunkt des Umstiegs mit der Laufzeit des Zertifikats abstimmen

Die Entscheidung trifft in allen drei Fällen die Leitung. 200-2 Kap. 3.3.5 sieht vor, dass der von der Leitung benannte Verantwortliche einen Vorschlag erarbeitet und die Leitung entscheidet, für welche Bereiche welche Vorgehensweise mit welchem Zeitplan gilt; die Entscheidung ist zu dokumentieren.

Kombinationen und Übergänge

Die Vorgehensweisen schließen sich nicht aus. 200-2 Kap. 3.3.4 beschreibt Institutionen, die für mehrere Bereiche parallel oder nacheinander Basis-, Standard- oder Kern-Absicherung durchführen, etwa Kern-Absicherung für einen kleinen Bereich mit besonders gefährdeten Assets und Basis-Absicherung für den Rest, damit dort ein Mindestmaß an Sicherheit besteht. 200-1 beschreibt dasselbe Muster als Keimzellen: in die Breite mit Basis-, in die Tiefe mit Kern-Absicherung, von dort aus zügig auf das angestrebte Niveau (200-1, Kap. 4.1).

Für den Übergang zur Standard-Absicherung gilt: Wer mit der Basis-Absicherung beginnt, führt später einen eigenen Check mit den Standard-Anforderungen durch; die Ergebnisse des ersten Checks sollten so aufbereitet sein, dass sie direkt übernommen werden können (Kap. 6.3). Nach der Basis-Absicherung soll zeitnah entschieden werden, wann der Verbesserungsprozess beginnt, als Zwischenschritt ist die Kern-Absicherung möglich (Kap. 6.5).

Für das Zertifikat ist die Lage eindeutig. Das Kompendium hält fest, dass für den gewählten Geltungsbereich die Basis- und Standard-Anforderungen erfüllt sein müssen und dass eine Zertifizierung nur möglich ist, wenn alle Teilanforderungen mit MUSS erfüllt sind (Kapitel „IT-Grundschutz - Basis für Informationssicherheit“). Eine reine Basis-Absicherung reicht dafür nicht (200-2, Kap. 11). Verfahren und Unterlagen beschreibt die Seite Zertifizierung.

Was Grundschutz++ an der Wahl ändert

BSI-Standard 300-1 kennt die drei Vorgehensweisen nicht. Er beschreibt ein Vorgehen in fünf Prozessschritten. Das nächste Gegenstück zur Kern-Absicherung ist die Empfehlung, bei erstmaliger Implementierung mit dem wichtigsten Geschäftsprozess aus der höchsten Schutzbedarfskategorie zu beginnen und sukzessive alle Geschäftsprozesse des Anwendungsbereichs zu untersuchen (300-1, Kap. 2.6). Die Reihenfolge der Abarbeitung ist eine Entscheidungsvorlage an die Leitung (Kap. 2.10). Eine breite Erst-Absicherung mit reduziertem Anforderungsumfang wie bei der Basis-Absicherung beschreibt 300-1 nicht.

Für die Wahl heute folgt daraus eine Abwägung. Laut Meilensteinplan sind Zertifizierungsanträge auf Basis von Grundschutz++ ab dem 01.01.2027 möglich, und der klassische IT-Grundschutz bleibt bis zum 30.11.2031 zertifizierbar; das ist ein Verfahrenstermin des BSI und keine gesetzliche Frist. Wer jetzt neu beginnt und mittelfristig ein Zertifikat anstrebt, sollte prüfen, ob sich ein klassischer Einstieg mit späterer Überführung lohnt oder ob ein direkter Beginn mit Grundschutz++ besser passt. Die Entscheidungstabelle je Ausgangslage steht auf der Seite Umstieg entscheiden.

Die Entscheidungsvorlage für die Leitung, ob Sie klassisch mit Basis-, Kern- oder Standard-Absicherung weiterarbeiten oder mit Grundschutz++ beginnen, ist Gegenstand von Paket A „Entscheidung und Übergangsplanung“ der Blackfort Technology.

Rechtehinweis: Zitate und Angaben aus BSI-Standard 200-2 © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Quelle: BSI-Standard 200-2; Angaben aus BSI-Standard 200-1, 200-3 und 300-1 © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Quellen: BSI-Standard 200-1, BSI-Standard 200-3, BSI, Grundschutz++. Angaben und Zitate aus dem IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2023 © 2023 Reguvis Fachmedien GmbH, © 2023 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn (so im Impressum der Ausgabe), Quelle: BSI, IT-Grundschutz-Kompendium. Sie stehen nicht unter CC BY-SA 4.0.

Häufige Fragen

Was ist die Basis-Absicherung im IT-Grundschutz?
Die Einstiegsvorgehensweise nach BSI-Standard 200-2 Kap. 6: eine breite, grundlegende Erst-Absicherung über alle relevanten Geschäftsprozesse mit den Basis-Anforderungen des Kompendiums. Sie eignet sich für Institutionen mit niedrigem Reifegrad und normalem Sicherheitsniveau und soll zeitnah in Standard- oder Kern-Absicherung übergehen.
Kann man sich mit der Basis-Absicherung zertifizieren lassen?
Nein. Nach 200-2 Kap. 11 reichen die Maßnahmen einer reinen Basis-Absicherung für eine Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz nicht aus. Vorgesehen ist die Standard-Absicherung, grundsätzlich möglich die Kern-Absicherung für einen abgegrenzten Informationsverbund.
Was ist der Unterschied zwischen Kern-Absicherung und Standard-Absicherung?
Die Kern-Absicherung betrachtet einen bewusst kleinen Informationsverbund um die Kronjuwelen und setzt dort Basis- und Standard-Anforderungen vollständig um, mit Risikoanalyse. Die Standard-Absicherung deckt den gesamten Geltungsbereich ab, nach 200-2 häufig die ganze Institution.
Was sind Kronjuwelen im IT-Grundschutz?
Nach 200-2 Kap. 7.3 die Geschäftsprozesse und Informationen, die am wichtigsten für den Erhalt der Institution sind. Ausdrücklich gemeint sind Informationen oder Geschäftsprozesse, keine Dienstleistungen, Anwendungen oder IT-Systeme.
Gibt es Basis-, Kern- und Standard-Absicherung auch in Grundschutz++?
Nein. BSI-Standard 300-1 beschreibt ein Vorgehen in fünf Prozessschritten und empfiehlt, mit dem wichtigsten Geschäftsprozess der höchsten Schutzbedarfskategorie zu beginnen. Mehr dazu auf der Seite BSI-Standard 300-1.

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Quellen

Zitate aus BSI-Standards und BSI-Webseiten sind © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und wortgetreu, in Anführungszeichen und mit Quellennachweis wiedergegeben. Unabhängiges Angebot, kein Angebot des BSI.

Stand
01.11.2026
Fachlich geprüft am
01.11.2026

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information zu IT-Grundschutz und Grundschutz++ und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG). Sie ersetzen weder die Prüfung durch eine Auditorin oder einen Auditor noch eine Entscheidung der Zertifizierungsstelle.