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IT-Grundschutz-Rollen: Entscheidungen und Nachweise zuordnen

IT-Grundschutz-Rollen in Grundschutz++, also nach BSI-Standard 300-1, sind schnell aufgezählt: Institutionsleitung, Informationssicherheitsbeauftragter, Risikoeigentümer, IT-Betrieb, Auditteam. Schwieriger ist, jede Entscheidung und jeden Nachweis genau einer verantwortlichen Rolle zuzuordnen und die Interessenkonflikte zu vermeiden, die der Standard ausdrücklich nennt. Diese Seite stellt die Rollen mit ihren Fundstellen in 300-1 und im Anwenderkatalog Grundschutz++ zusammen und liefert zwei Arbeitsmittel: ein RACI-Muster für die Entscheidungen und Nachweise des ISMS und eine Tabelle mit Konfliktfällen und ihrer Lösung.

Schachpartie im Mittelspiel aus niedriger Perspektive, vorne König, Springer und Bauern in Dunkelblau, dahinter unscharf die Figuren aus Messing, seitliches warmes Licht

Was 300-1 und der Katalog zu Rollen festlegen

Kapitel 2.8 von 300-1 hält fest, dass für ein ISMS eine Informationssicherheitsorganisation „mit festgelegten Rollen und Zuständigkeiten zwingend erforderlich“ ist. Zu beachten sind drei Punkte: Rollen und Zuständigkeiten mit den notwendigen Qualifikationen und Kompetenzen festlegen, Interessenkonflikte vermeiden, mit den Beispielen „IT-Leitung vs. ISB, DSB vs. ISB“, und Schnittstellen innerhalb des Anwendungsbereichs festlegen. Dazu kommt eine Beteiligungsregel: Der ISB oder eine andere Rolle der Sicherheitsorganisation muss in sicherheitsrelevante Projekte eingebunden und über die wesentlichen Inhalte informiert werden; wann das geschieht, wird festgelegt.

Der Anwenderkatalog setzt das vor allem in der Praktik Governance und Compliance (GC) als MUSS-Anforderungen um, für den Risikoeigentümer in der Praktik Risikomanagement (RISK):

AnforderungInhalt (gekürzt)Parameter
GC.9.1 Festlegung einer SicherheitsorganisationSicherheitsorganisation unter Einbezug von Rollen, Zuständigkeiten und Gremien festlegen-
GC.9.1.1 Festlegung von Rollen und Zuständigkeitendie [Parameter] im Rahmen des ISMS inklusive ihrer Kompetenzen bzw. Befugnisse zuweisen„Rollen und Zuständigkeiten“
GC.9.1.1.1 Informationssicherheitsbeauftragterdie Zuständigkeit für Informationssicherheit [Parameter], welche unmittelbar der Institutionsleitung unterstellt ist, zuweisen„einer unabhängigen Person“
GC.9.1.1.1.1 Ressourcen für den ISBdem ISB hinreichende Ressourcen zuweisen-
GC.9.1.1.1.2 Vorspracherechtdas direkte Vorspracherecht des ISB bei der Institutionsleitung verankern-
GC.9.1.1.2 StellvertreterregelungenStellvertretungen für alle relevanten Rollen und Zuständigkeiten zuweisen-
GC.9.1.1.3 Vermeidung von InteressenkonfliktenMaßnahmen gegen Interessenkonflikte bei der Festlegung von Rollen festlegen-
GC.9.1.1.4 Sicherstellung der Qualifikationfür jeden Rollen- und Verantwortungsträger die erforderlichen Anforderungen und Fähigkeiten festlegen-
GC.10.1.2 Kommunikation im Projektmanagementbei sicherheitsrelevanten Projekten die Beteiligung [Parameter] zu festgelegten Zeitpunkten verankern„der relevanten Sicherheitsorgane“
RISK.1.3 Risikoeigentümerdie Rolle des Risikoeigentümers mit den notwendigen Aufgaben und Befugnissen verankern-

Die Parameter in GC.9.1.1, GC.9.1.1.1 und GC.10.1.2 legen Sie selbst fest. Wie Sie das protokollieren, zeigt Blaupausen und Parameter.

Die Rollen im Überblick

RolleAufgaben und Befugnisse nach den QuellenFundstelle
InstitutionsleitungVerantwortung für die Umsetzung des ISMS, „kann nicht delegiert werden“; trifft und gibt die relevanten Entscheidungen frei, insbesondere zu Anwendungsbereich, Schutzbedarf der Geschäftsprozesse, Reihenfolge der Abarbeitung, Ressourcen und Leitlinie; autorisiert den Rahmen der Risikobetrachtung und die Restrisiken; führt die Managementbewertung durch300-1 Kap. 2.10, 2.11, 4.2.3, 5.3; GC.1.2, GC.5.1.4, GC.6.1, RISK.1.5
Informationssicherheitsbeauftragter (ISB)Zuständigkeit für Informationssicherheit, unmittelbar der Leitung unterstellt, mit hinreichenden Ressourcen und direktem Vorspracherecht; wird in sicherheitsrelevante Projekte eingebunden, übernimmt aber nicht in jedem eine aktive Rolle300-1 Kap. 2.8; GC.9.1.1.1 ff.
Geschäftsprozesseigentümerfachlich verantwortliche Person, Rolle oder Organisationseinheit eines Geschäftsprozesses; zugleich Risikoeigentümer, sofern nichts anderes festgelegt ist300-1 Anhang 2, Kap. 4.2.1
Risikoeigentümerjedem Risiko zugewiesen; autorisiert die Umsetzungsplanung für die beschlossenen Maßnahmen; bei Risiken über mehrere Geschäftsprozesse ein federführender Risikoeigentümer300-1 Kap. 4.2.1, 4.2.3; Anhang 3, Kriterien 5, 16, 31; RISK.1.3, RISK.1.10
Umsetzungszuständige (fachlich und operativ)für die Umsetzung nicht erfüllter Anforderungen eindeutig zugewiesen; bei komplexen Maßnahmen getrennt nach fachlicher und operativer Zuständigkeit300-1 Kap. 4.4; UMS.3.1
IT-Betriebin 300-1 als Beispiel einer festzulegenden Rolle genannt; setzt technische Maßnahmen um und liefert technische Nachweise300-1 Kap. 2.8
Auditteam und Auditteamleiterobjektiv und unparteiisch ausgewählt, fachlich geeignet; dem Auditteamleiter wird die Verantwortung für das einzelne interne Audit zugewiesen300-1 Kap. 5.2.2; PERF.3.1.3
Datenschutzbeauftragter (DSB)in 300-1 nur als Konfliktpartner des ISB genannt; Schnittstelle für Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten300-1 Kap. 2.8
Compliance-Stellesoll beim Compliance-Management angehört werden300-1 Kap. 2.2; GC.3.1.2
Mitarbeitendeerhalten die Leitlinie kommuniziert; sind interessierte Partei des ISMS300-1 Kap. 2.7, 2.4

Ein IS-Management-Team oder weitere Gremien schreibt 300-1 nicht vor. GC.9.1 verlangt, Gremien in die Sicherheitsorganisation einzubeziehen; welche Sie einrichten, entscheiden Sie selbst. Wie die klassische Methodik Rollen beschrieben hat, finden Sie auf BSI-Standard 200-2.

RACI-Muster für Entscheidungen und Nachweise

RACI steht für Responsible (führt aus), Accountable (entscheidet, genau eine Rolle je Zeile), Consulted (wird vorher gehört) und Informed (wird informiert). Kennzeichnung: Die A-Einträge mit Fundstelle folgen 300-1 oder dem Katalog. Alle übrigen Einträge sind ein eigener Vorschlag für eine mittelgroße Institution mit eigenem IT-Betrieb und gehören an Ihre Organisation angepasst.

Entscheidung oder NachweisLeitungISBGeschäftsprozess- bzw. RisikoeigentümerIT-BetriebAuditteamDSB, ComplianceFundstelle für A
Anwendungsbereich festlegenARCC-CKap. 2.3, 2.10; GC.6.1
Geschäftsprozesse dokumentierenIRAC--eigener Vorschlag (fachliche Verantwortung nach Anhang 2)
Schutzbedarf der Geschäftsprozesse freigebenARC--CKap. 2.10; GC.7.1.2
Reihenfolge der Geschäftsprozesse festlegenARC---Kap. 2.6, 2.10
Leitlinie freigebenARCI-CKap. 2.7; GC.5.1.4
Rollen, Zuständigkeiten, Stellvertretungen festlegenARCC-CKap. 2.7 (Sicherheitsorganisation in der Leitlinie, Freigabe durch die Leitung); GC.5.1.4; für Risikorollen Anhang 3, Kriterium 9, RISK.1.5
Ressourcen freigebenARCC--Kap. 2.10, 4.4
Rahmen der Risikobetrachtung (Verfahren, Rollen, Kriterien, Risikoappetit) autorisierenARC--CKap. 2.11; Anhang 3, Kriterium 9; RISK.1.5
Risiken identifizieren und bewertenIRAC-Ceigener Vorschlag (Risikoeigentümer nach Kap. 4.2.1)
Umsetzungsplanung aus der Risikobehandlung autorisierenICAC--Kap. 4.2.3; Kriterium 31; RISK.1.10
Restrisiken freigebenARC---Kap. 4.2.3; Kriterium 30
Umsetzungsstatus je Anforderung ermittelnIACR--eigener Vorschlag
Maßnahme umsetzen und Nachweis liefern-CA (fachlich zuständig)R--eigener Vorschlag; fachliche Zuständigkeit je Maßnahme benennen nach Kap. 4.4 und UMS.3.1
Fortschritt des Umsetzungsplans verfolgenIA, RIC--eigener Vorschlag; Trennung von der Umsetzung nach Kap. 4.5
Vorgehen der Umsetzung freigebenARCC--Kap. 4.4
Internes Audit durchführen, AuditberichtICCCA, R (Auditteamleiter)-Kap. 5.2.2
Managementbericht erstellenIA, RCCCCeigener Vorschlag; Information der Leitung nach PERF.4.2
Managementbewertung durchführenA, RCC-IIKap. 5.3
Beteiligung an sicherheitsrelevanten Projekten-CAR-Ceigener Vorschlag (Eigentümer des betroffenen Geschäftsprozesses als Auftraggeber des Projekts); Beteiligung des ISB nach Kap. 2.8 und GC.10.1.2

Prüfen Sie das ausgefüllte Muster mit zwei Fragen: Hat jede Zeile genau ein A? Steht in einer Zeile dieselbe Person als R für die Umsetzung und als A für deren Prüfung? Die zweite Frage führt direkt zu den Konfliktfällen im nächsten Abschnitt.

Matrix mit Rollen als Spalten (Institutionsleitung, ISB, Risikoeigentümer, IT-Betrieb, Auditteam, DSB und Compliance) und den Entscheidungen mit belegtem A als Zeilen, gegliedert nach Prozessschritten von 300-1. Die Spalte Institutionsleitung ist bei Anwendungsbereich, Schutzbedarf, Reihenfolge, Leitlinie, Rollen, Ressourcen, Risikorahmen, Restrisiken, Vorgehen der Umsetzung und Managementbewertung mit A in Gold markiert, der Risikoeigentümer bei der Umsetzungsplanung, das Auditteam beim internen Audit. Daneben drei Kästen mit den in 300-1 genannten Konfliktpaaren: IT-Leitung und ISB, DSB und ISB, Umsetzung und Fortschrittsverfolgung.
RACI-Muster für ein ISMS nach BSI-Standard 300-1 (Version 1.0); A-Einträge mit Fundstelle nach Standard und Anwenderkatalog Grundschutz++ (Build 2026-10-29), übrige Einträge eigener Vorschlag. Eigene Darstellung.

Konfliktfälle und wie Sie sie lösen

KonfliktfallWarum er ein Problem istFundstelleLösung
Die IT-Leitung ist zugleich ISBWer den Betrieb verantwortet, prüft seine eigenen Maßnahmen und Prioritäten300-1 Kap. 2.8 nennt „IT-Leitung vs. ISB“; GC.9.1.1.1 verlangt eine Zuständigkeit, die unmittelbar der Leitung unterstellt ist (Parameter „einer unabhängigen Person“)ISB außerhalb der IT-Linie ansiedeln, mit Vorspracherecht bei der Leitung (GC.9.1.1.1.2)
Der DSB ist zugleich ISBUnterschiedliche Schutzziele und Berichtswege in einer Person300-1 Kap. 2.8 nennt „DSB vs. ISB“Getrennte Personen; Schnittstellen und Abstimmungstermine festlegen (Kap. 2.8)
Wer umsetzt, verfolgt auch den FortschrittVerzögerungen werden spät oder nicht sichtbar300-1 Kap. 4.5: Interessenkonflikt durch angemessene Rollenverteilung verhindernFortschrittsverfolgung beim ISB, Umsetzung beim Betrieb; für Maßnahmen des ISB prüft eine andere Rolle
Der ISB auditiert das ISMS, das er aufgebaut hatObjektivität und Unparteilichkeit des Audits sind nicht gegeben300-1 Kap. 5.2.2; PERF.3.1.3 verlangt fachlich geeignete und unabhängige AuditorenInternes Audit durch eine Stelle ohne Beteiligung am Aufbau, notfalls durch Externe
Die Leitung will die ISMS-Verantwortung an den ISB abgebenEntscheidungen ohne Befugnis, insbesondere über Ressourcen und Restrisiken300-1 Kap. 2.10: Verantwortung „kann nicht delegiert werden“; Leitungsverantwortung bestand schon nach 200-2, Kap. 2.3ISB bereitet vor, die Leitung entscheidet; Entscheidungsvorlagen zu den Themen aus Kap. 2.10
Ein Risiko betrifft mehrere GeschäftsprozesseUnklar, wer die Behandlung autorisiert300-1 Kap. 4.2.1: federführender Risikoeigentümer aus dem Kreis der betroffenen GeschäftsprozesseigentümerFederführung im Risikoregister vermerken; die übrigen Eigentümer werden gehört (C)
Wer genehmigt Ausnahmen?UMS.5.1 lässt die Rolle offen (Parameter „eine zuständige Person oder Rolle“); für Risiken außerhalb der Akzeptanzkriterien verlangt Kriterium 27 die Institutionsleitung; für MUSS-Anforderungen ist eine Ausnahme nicht möglichUMS.5.1; Anhang 3, Kriterium 27; 300-1 Kap. 4.1.2Parameter von UMS.5.1 auf die Institutionsleitung setzen oder klar abgrenzen, wofür eine andere Rolle zuständig ist; MUSS-Anforderungen aus jeder Ausnahmeregel herausnehmen
Wer gibt das Risiko einer temporär nicht erfüllten SOLLTE-Anforderung frei?Kap. 2.11 verlangt für SOLLTE-Anforderungen, die in der Umsetzungsplanung stehen, aber noch nicht erfüllt sind, eine Restrisikobetrachtung und die Freigabe durch die Leitung; Kap. 4.1.1 verlangt, das Risiko zu identifizieren, der Leitung mitzuteilen und von ihr übernehmen zu lassen; Kap. 4.1.2 sagt, eine temporäre Nichterfüllung löse keine Risikobetrachtung aus300-1 Kap. 2.11, 4.1.1, 4.1.2Offene Auslegungsfrage. Wer auf der sicheren Seite bleiben will, lässt das Restrisiko von der Leitung freigeben und dokumentiert die Frist
Kleine Institution: eine Person hat mehrere RollenTrennungen aus Kap. 2.8 und 4.5 lassen sich nicht vollständig herstellenGC.9.1.1.2 (Stellvertretungen), GC.9.1.1.3 (Maßnahmen gegen Interessenkonflikte)Die Maßnahme gegen den Konflikt dokumentieren, etwa Prüfung der Nachweise durch eine andere Person oder externe Stelle; Stellvertretung für jede Rolle benennen

Wie Sie Risikoentscheidungen mit Zuständigkeit und Überprüfung festhalten, zeigt Risikoakzeptanz und Restrisiko; wie Sie liefernde und prüfende Rolle je Nachweis eintragen, zeigt Nachweisplan.

Rollen einführen und dokumentieren

Legen Sie Rollen vor Personen fest. Für jede Rolle beschreiben Sie Aufgaben, Befugnisse, die erforderlichen Qualifikationen (GC.9.1.1.4) und die Stellvertretung (GC.9.1.1.2). Erst dann ordnen Sie Personen zu. Personen wechseln, die Rollenbeschreibung bleibt; in Prüfeinträgen halten Sie dagegen die Person fest, die tatsächlich geprüft hat, denn Kap. 4.3 verlangt „die dokumentierende beziehungsweise prüfende Person“.

Die Sicherheitsorganisation gehört in die Leitlinie. Kap. 2.7 nennt die Festlegung der Informationssicherheitsorganisation als einen der Aspekte bei der Entwicklung der Leitlinie, mit Verweis auf Kap. 2.8 für die Details. Ein eigenes Rollendokument, auf das die Leitlinie verweist, lässt sich leichter ändern als die Leitlinie selbst, die Sie nach jeder Änderung erneut von der Leitung freigeben lassen.

Die Risikorollen brauchen eine eigene Festlegung. Nach Kap. 2.11 legt die Institution auf organisatorischer Ebene die erforderlichen Rollen mit Zuständigkeiten und Befugnissen fest, insbesondere den Risikoeigentümer, und die Leitung autorisiert diese Rollendefinitionen (Anhang 3, Kriterien 5 und 9). Prüfen Sie, ob Ihre Geschäftsprozesseigentümer diese Rolle tatsächlich ausfüllen können; sonst legen Sie ausdrücklich etwas anderes fest, wie es Kap. 4.2.1 erlaubt.

Die Leitung selbst ist Zielgruppe. SENS.11.1 verlangt, die Institutionsleitung zur Bedeutung der Informationssicherheit für den Schutz der Geschäftsprozesse zu sensibilisieren (SOLLTE). Wer Entscheidungsvorlagen nach Kap. 2.10 vorlegt, sollte das mit einer kurzen Einordnung verbinden, warum gerade diese Entscheidung bei der Leitung liegt.

Weiter: Informationssicherheitsleitlinie · Grundschutz im Betrieb · Projektplanung und Ressourcen · Fallbeispiel: Erhebung und Planung. Blackfort Technology unterstützt beim Aufbau der Sicherheitsorganisation und bei den Entscheidungsvorlagen für die Leitung, siehe Beratung. Die Rolle des ISB extern zu besetzen, beschreibt Externer Informationssicherheitsbeauftragter auf https://www.blackfort-tec.de.

Häufige Fragen

Welche Rollen verlangt Grundschutz++ (BSI-Standard 300-1)?
Eine Informationssicherheitsorganisation mit festgelegten Rollen und Zuständigkeiten (Kap. 2.8). Ausdrücklich geregelt sind die Institutionsleitung, der Informationssicherheitsbeauftragte, der Risikoeigentümer und die Umsetzungszuständigen; dazu kommen Auditteam und Auditteamleiter für interne Audits. Welche Gremien Sie einrichten, entscheiden Sie selbst.
Darf der IT-Leiter Informationssicherheitsbeauftragter sein?
300-1 nennt „IT-Leitung vs. ISB“ als zu vermeidenden Interessenkonflikt (Kap. 2.8). GC.9.1.1.1 verlangt, die Zuständigkeit für Informationssicherheit einer Stelle zuzuweisen, die unmittelbar der Institutionsleitung unterstellt ist; der Parameter lautet „einer unabhängigen Person“.
Wer ist Risikoeigentümer?
Sofern nichts anderes festgelegt ist, der Eigentümer des betroffenen Geschäftsprozesses (300-1, Kap. 4.2.1; Anhang 3, Kriterium 16). Betrifft ein Risiko mehrere Geschäftsprozesse, wird aus deren Eigentümern ein federführender Risikoeigentümer ausgewählt.
Kann die Geschäftsführung die Verantwortung für das ISMS delegieren?
Nein. Nach 300-1, Kap. 2.10, liegt die Verantwortung für die Umsetzung des ISMS bei der Institutionsleitung und kann nicht delegiert werden. Aufgaben lassen sich übertragen, die Entscheidungen, etwa zu Anwendungsbereich, Schutzbedarf, Ressourcen und Restrisiken, bleiben bei der Leitung.

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Quellen

Zitate aus BSI-Standards und BSI-Webseiten sind © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und wortgetreu, in Anführungszeichen und mit Quellennachweis wiedergegeben. Unabhängiges Angebot, kein Angebot des BSI.

Stand
01.11.2026
Fachlich geprüft am
01.11.2026
Katalogstand
Grundschutz++ Anwenderkatalog, Build 2026-10-29 (Commit c3f37859)

Lizenzhinweis

Diese Seite enthält Auszüge aus Katalogdaten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Die Auszüge stehen unter derselben Lizenz. Die Lizenz gilt nur für diese Katalogauszüge; Zitate aus BSI-Standards sind © BSI und als Zitat mit Quellennachweis wiedergegeben.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information zu IT-Grundschutz und Grundschutz++ und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG). Sie ersetzen weder die Prüfung durch eine Auditorin oder einen Auditor noch eine Entscheidung der Zertifizierungsstelle.