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Grundschutz++ Beispiel, Teil 1: Erhebung und Planung beim fiktiven IT-Zweckverband

Dieses Grundschutz++ Beispiel begleitet einen erfundenen kommunalen IT-Dienstleister, den IT-Zweckverband Musterregion (IZM), durch alle fünf Prozessschritte von BSI-Standard 300-1. Teil 1 zeigt die Erhebung und Planung für seinen Portalbetrieb: Kontext, Compliance-Liste, Geschäftsprozesse, Schutzbedarf, Rollen, Risikorahmen und die Entscheidungen der Geschäftsleitung. Ergebnis ist die Planungsakte mit festen Kennungen, die in den Teilen 2 bis 5 weiterverwendet werden, und mit dem Status der Methodik-Anforderungen am Ende dieses Schritts, einschließlich der Lücken und offenen Entscheidungen.

Projektraum in einem Backsteingebäude aus dem 19. Jahrhundert mit langem Eichentisch, darauf verschnürte Planrollen, ein ausgebreiteter Grundriss, eine Messinglampe und ein Archivkasten, hinter Rundbogenfenstern der Innenhof mit Linde

Was diese Fallakte ist und was nicht

Fiktiver Fall. Der IT-Zweckverband Musterregion, seine Kommunen, Systeme, Personen, Zahlen und Entscheidungen sind erfunden. Die Fallakte ist nicht vom BSI geprüft, nicht zertifiziert und nicht auf reale Kommunen oder Dienstleister übertragbar. Sie zeigt, wie die Vorgaben von BSI-Standard 300-1 in einer Akte aussehen können, und ersetzt keine Bewertung in Ihrer Institution.

Gemeinsamer Quellenstand aller fünf Teile: BSI-Standard 300-1 „Methodik Grundschutz++“, Version 1.0 vom 20.10.2026, und Anwenderkatalog Grundschutz++, Build vom 29.10.2026 (Commit c3f37859 vom 30.10.2026). Kennungen und Texte von Anforderungen stammen aus diesem Build, alle Mengenangaben haben wir selbst nachgezählt. Die Akte deckt die Projektmonate PM 1 bis PM 15 ab; spätere Monate kommen nur als geplante Fristen vor. Die Zählung in Projektmonaten soll verhindern, dass Daten wie tatsächlich eingetretene Ereignisse wirken.

Das BSI hat im Meilensteinplan auf seiner Grundschutz++-Seite für Dezember 2026 ein eigenes Anwendungsbeispiel an der fiktiven Beispielbehörde „BDIT“ angekündigt. Diese Fallakte ist davon unabhängig und kann von ihm abweichen.

Die Fallakte in fünf Teilen:

  1. Erhebung und Planung (diese Seite)
  2. Anforderungsanalyse: Informationsverbund, Assets, Anforderungspaket
  3. Realisierung: Umsetzungsstatus, Risikoregister, Umsetzungsplan
  4. Überwachung: Kennzahlen, internes Audit, Managementbewertung
  5. Verbesserung: Nichtkonformitäten, Korrekturplan, Wirksamkeitsprüfung

Die Methodik selbst erklären die Fachseiten, auf die jeder Abschnitt verweist. Hier steht nur, was der IZM entschieden und dokumentiert hat.

Steckbrief: der IT-Zweckverband Musterregion

Die folgenden Annahmen gelten unverändert für alle fünf Teile. Sie sind so gewählt, dass möglichst viele Regeln von 300-1 vorkommen: viele Auftraggeber, ein gemeinsames Portal, externe Redaktionen und ein Serverraum im Untergeschoss an einem Fluss.

MerkmalFestlegung im Fall (fiktiv)
InstitutionIT-Zweckverband Musterregion (IZM), getragen von zwölf Kommunen K01 bis K12; rund 180 Beschäftigte
InstitutionsleitungGeschäftsleitung des IZM (Rolle R-01); sie entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Verbandsversammlung
Betrachteter BereichGeschäftsbereich Portaldienste mit 14 Beschäftigten: Betrieb des gemeinsamen Bürgerportals, über das Einwohnerinnen und Einwohner der zwölf Kommunen Anträge online stellen
Standortein Standort mit Verwaltungsgebäude und Technikgebäude; Serverraum RZ-1 im Untergeschoss des Technikgebäudes, das Gelände liegt an einem Fluss
Ausgangslagekein ISMS nach IT-Grundschutz, einzelne Sicherheitsregelungen im IT-Betrieb, ein Datenschutzbeauftragter, ein ISB in Teilzeit
Anlassdie Leistungsvereinbarungen mit den Kommunen verlangen ein ISMS nach BSI-Grundschutz; der IZM beginnt direkt mit Grundschutz++ (zur Wahl des Weges siehe Grundschutz++ jetzt oder später)
Quellenstand300-1 Version 1.0; Anwenderkatalog Build 2026-10-29
Zeitachse der Fallakte über die Projektmonate 1 bis 15 mit den fünf Prozessschritten von BSI-Standard 300-1 als Abschnitte, die Lage der Teile 2 bis 5 schematisch. Unter Teil 1 die Ergebnisse Kontext, Geschäftsprozesse GP-A bis GP-D, Schutzbedarf, Rollen, Risikorahmen und die Entscheidungsvorlagen EV-01 bis EV-06, bei EV-04 die ISB-Stelle vertagt, darunter die offenen Punkte. Rechts ein Kasten mit dem Hinweis: fiktiver Fall, nicht BSI-geprüft, nicht zertifiziert.
Fallakte IT-Zweckverband Musterregion, Teil 1 im Ablauf der fünf Prozessschritte nach BSI-Standard 300-1, Version 1.0. Fiktives Beispiel, eigene Darstellung, Stand 01.11.2026.

Kennungsschema der Fallakte

Jedes Objekt der Akte bekommt beim ersten Auftreten eine Kennung, die sich danach nicht mehr ändert. Wird ein Objekt verworfen, bleibt die Kennung belegt und erhält einen Vermerk. So lassen sich Entscheidungen aus Teil 1 noch im Audit in Teil 4 zurückverfolgen.

PräfixObjektab Teil
K01 bis K12Kommune (Auftraggeber)1
K13beitretende Kommune4
KX, CP, IPKontextfaktor, Compliance-Vorgabe, interessierte Partei1
L, DL, KRLücke, Regel zur Dokumentenlenkung, Kommunikationsregel1
GP-A bis GP-DGeschäftsprozesse im Anwendungsbereich1
RRolle in der Sicherheitsorganisation1
Z, LLSicherheitsziel, Leitlinie1
EVEntscheidungsvorlage an die Geschäftsleitung1
OFoffene Frage oder offene Entscheidung1
IV, S, ASInformationsverbund, Schnittstelle, Asset2
EIGeigene Anforderung des IZM (keine BSI-Anforderung)2
B, PBefund aus der Asset-Erfassung, Ressourcenpfad2
RR, RS, MN, NWRisiko, Restrisiko einer eingeplanten Anforderung, Maßnahme, Nachweis3
KZ, FS, MB, SVKennzahl, Auditfeststellung, Managementbewertung, Sicherheitsereignis4
NK, SW, VP, KVNichtkonformität, systemische Schwäche, Verbesserungspotenzial, Eintrag im Korrektur- und Verbesserungsplan5

Anforderungen behalten ihre Kennung aus dem Anwenderkatalog, etwa GC.6.1. Eigene Anforderungen haben das Präfix EIG, damit niemand sie für Katalogtexte hält. K1 bis K7 bezeichnen die Kriterien der Bewertungsmatrix auf der Seite Schutzbedarfsfeststellung und sind keine Objekte der Akte.

Kontext, Compliance-Liste und interessierte Parteien

Kapitel 2.1 bis 2.4 von 300-1 verlangen, äußere und innere Einflussfaktoren, gesetzliche und vertragliche Vorgaben sowie die Erwartungen der interessierten Parteien zu erfassen. Der Standard verlangt dafür keinen langen Bericht; wesentliche Aspekte sollen knapp festgehalten werden (Kap. 2.1). Der IZM hat jede Zeile mit einer Folge für das ISMS versehen, damit später erkennbar ist, wo der Faktor wieder auftaucht.

KennungFaktor oder Vorgabe (fiktiv)Folge für das ISMSwieder in Teil
KX-01Lage des Geländes an einem Fluss, Serverraum im Untergeschoss (äußerer Faktor; 300-1 nennt die Lage an Flüssen als Beispiel, Kap. 2.1.1)Hochwasser als Thema für Standortanforderungen und Risikobetrachtung3
KX-02zwölf Kommunen mit eigenen Fachverfahren, an die das Portal Anträge übergibtviele externe Schnittstellen, Abstimmung mit zwölf Auftraggebern2
KX-03Personalmangel im IT-Betrieb, ISB in Teilzeit (innerer Faktor Ressourcenmangel, Kap. 2.1.2)Ressourcenfreigabe als eigene Entscheidungsvorlage1, 3
KX-04Formulare werden von Redaktionen der Kommunen selbst gepflegtexterne Nutzende mit weitreichenden Rechten im Portal2, 4
CP-01Leistungsvereinbarungen mit K01 bis K12, darin die Forderung nach einem ISMS nach BSI-GrundschutzAnlass des Vorhabens; vertragliche Anforderungen an Übergabe und Verfügbarkeit2
CP-02Verträge zur Auftragsverarbeitung mit den KommunenVorgaben zu Löschfristen und Meldewegen3
CP-03Wartungsvertrag mit dem Hersteller der Portalsoftware, mit FernzugangDienstleistung im Informationsverbund2
CP-04mögliche landesrechtliche Vorgaben zur Informationssicherheit für kommunale Dienstleisteroffene Frage OF-02 an die Rechtsabteilung des IZM2
IP-01Kommunen als Auftraggeber: erwarten Nachweise und Übergabe ohne VerlustNachweisplanung, Berichte an die Verbandsversammlung4
IP-02Einwohnerinnen und Einwohner: erwarten Vertraulichkeit ihrer Anträge und ein erreichbares PortalSchutzbedarf GP-A1
IP-03Personalrat: Mitbestimmung bei Protokollierung und Auswertung von ZugriffenBeteiligung vor Einführung von Protokollauswertungen3
IP-04Datenschutzbeauftragter des IZMAnhörung bei Schutzbedarf und Löschfristen1

Lücke L-01: Für die Kommunen K07 und K11 lagen die aktuellen Leistungsvereinbarungen bei Abschluss von Teil 1 nicht vor. Die Compliance-Liste ist damit unvollständig. Der IZM hat die Lücke offen dokumentiert, statt die Inhalte aus den Verträgen der anderen Kommunen zu unterstellen.

Offene Frage OF-02: Ob für den IZM als kommunalen Dienstleister landesrechtliche Vorgaben zur Informationssicherheit gelten, hat der ISB nicht selbst beurteilt. Die Frage liegt bei der Rechtsabteilung. Wir ordnen in solchen Fällen die Vorgaben ein, die eine Institution nennt oder die in ihren Unterlagen stehen; ob sie rechtlich gelten, prüft deren Rechtsabteilung.

Nach Kapitel 2.4 legt die Institution in Abstimmung mit der Leitung fest, welche verbindlichen Verpflichtungen als Anforderungen in das ISMS aufgenommen werden. Im Fall sind das CP-01 bis CP-03. Aus ihnen entstehen in Teil 2 eigene Anforderungen, soweit der Katalog sie nicht schon abdeckt.

Anwendungsbereich und Geschäftsprozessliste

Die Geschäftsleitung hat den Anwendungsbereich auf den Geschäftsbereich Portaldienste am Standort des IZM festgelegt (EV-01). Ausgeschlossen sind die interne Verwaltung des IZM, die Rechenzentrumsdienste für die Fachverfahren der Kommunen und die Telefonanlage. Der Ausschluss ist begründet: Diese Bereiche haben eigene Verantwortliche und folgen in einem späteren Zyklus; ihre Übergänge zum Portalbetrieb werden in Teil 2 als Schnittstellen beschrieben. Was 300-1 zum Unterschied zwischen Anwendungsbereich und Informationsverbund sagt, steht auf der Seite Informationsverbund abgrenzen.

Für die Prozessliste gab es keine Prozesslandkarte. Der IZM hat deshalb die vereinfachte Geschäftsprozessanalyse nach Anhang 2 genutzt und die dort geforderten Mindestangaben erhoben: Kennung, Name, fachlich verantwortliche Stelle, Kurzbeschreibung und wesentliche Anwendungen.

KennungNamefachlich verantwortlichKurzbeschreibung (Zweck, Ergebnis, Beitrag zu den Zielen)wesentliche Anwendungen
GP-AOnline-Anträge entgegennehmen und übergebenLeitung Portaldienste (R-03)Einwohnerinnen und Einwohner stellen Anträge mit Nachweisen online; der IZM prüft sie formal und übergibt sie an das Fachverfahren der zuständigen Kommune. Ergebnis: vollständiger, unverfälschter Antrag bei der Kommune. Beitrag: Online-Angebot der Kommunen nach den Leistungsvereinbarungen CP-01.Bürgerportal, Formularbaukasten, Übergabedienst
GP-BGebühren online bezahlenLeitung Portaldienste (R-03)Gebühren werden im Antrag über einen externen Zahlungsdienstleister bezahlt; der Zahlungsstatus geht mit dem Antrag an die Kommune. Ergebnis: Antrag mit bestätigtem Zahlungsstatus bei der Kommune; Beitrag: Leistungsvereinbarung CP-01 erfüllen.Bürgerportal, Zahlungsschnittstelle
GP-CFormulare und Inhalte pflegenRedaktionsleitung PortalRedaktionen der Kommunen pflegen Formulare und Texte; der IZM stellt den Formularbaukasten bereit. Ergebnis: veröffentlichtes, geprüftes Formular; Beitrag: Online-Angebot der Kommunen.Formularbaukasten
GP-DAnfragen zum Portal beantwortenLeitung ServicedeskDer Servicedesk beantwortet Anfragen von Einwohnerinnen, Einwohnern und Kommunen zum Portal. Ergebnis: beantwortete Anfrage; Beitrag: Erreichbarkeit des Portals für Einwohnerinnen, Einwohner und Kommunen.Ticketsystem, E-Mail

GP-C wurde als eigener Prozess geführt, obwohl die Formulare in GP-A verwendet werden. Der Grund: Die Pflege hat eigene Beteiligte (die Redaktionen der Kommunen) und ein eigenes Ergebnis. Diese Trennung hat in Teil 2 und Teil 4 Folgen, weil der Formularbaukasten in beiden Prozessen vorkommt.

Schutzbedarf je Geschäftsprozess

Der Schutzbedarf wurde in je einer Sitzung mit der fachlich verantwortlichen Stelle, dem ISB und dem Datenschutzbeauftragten bewertet. Maßstab waren die beiden Kategorien aus 300-1 Kapitel 2.6 und die Kriterien K1 bis K7 aus der Bewertungsmatrix auf der Seite Schutzbedarfsfeststellung. Die Einstufung hoch folgt der Definition des Standards: Die Auswirkungen können beträchtlich sein. Die Schadensszenarien des Standards dienten als Hilfestellung, nicht als abschließende Liste.

ProzessVertraulichkeitIntegritätVerfügbarkeitBegründung (fiktiv)
GP-Ahoch (K2)hoch (K6)normal, mit Vorbehalt OF-01Anträge enthalten Nachweise, teils mit Gesundheitsangaben (etwa für Parkerleichterungen); ein Abfluss würde die Betroffenen erheblich beeinträchtigen und das Vertrauen in alle zwölf Kommunen beschädigen. Verfälschte Anträge führen zu falschen Bescheiden der Kommunen, die sich auf die Übergabe verlassen. Ein Ausfall von bis zu zwei Arbeitstagen ist über Fristverlängerungen und Papieranträge auffangbar.
GP-Bnormalhoch (K6)normalZahlungsdaten liegen beim Zahlungsdienstleister, der IZM erhält nur Zahlungsstatus und Betrag. Ein verfälschter Status führt zu Bescheiden ohne Zahlung oder zu doppelten Forderungen.
GP-CnormalnormalnormalFormulare und Texte sind öffentlich; Fehler werden in der Redaktion bemerkt und korrigiert. Die Wirkung verfälschter Formularlogik auf Anträge ist bei GP-A erfasst.
GP-DnormalnormalnormalAnfragen enthalten selten mehr als Kontaktdaten; Ausfälle sind über Telefon und E-Mail auffangbar.

Offene Entscheidung OF-01: Drei Kommunen verlangen in ihren Leistungsvereinbarungen, dass das Portal nach einer Störung innerhalb eines Arbeitstags wieder Anträge annimmt. Der Portalbetrieb hielt deshalb „hoch“ bei der Verfügbarkeit von GP-A für richtig, die Leitung Portaldienste „normal“. Die Geschäftsleitung hat „normal“ freigegeben, das Wiederherstellungsziel von einem Arbeitstag als Sicherheitsziel Z-03 aufgenommen und die Einstufung zur Überprüfung im zweiten Zyklus vorgemerkt. Diese Entscheidung kommt in Teil 4 und Teil 5 wieder.

Reihenfolge: GP-A und GP-B haben beide hohen Schutzbedarf. 300-1 empfiehlt, mit dem wichtigsten Prozess der höchsten Kategorie zu beginnen, und lässt bei mehreren Prozessen die Leitung wählen (Kap. 2.6). Die Geschäftsleitung hat GP-A für den ersten Zyklus gewählt, GP-B folgt im zweiten (EV-03). Für beide Prozesse ist eine explizite Risikobetrachtung erforderlich (Kap. 2.11). Wie die Einstufung methodisch abläuft, zeigt die Seite Schutzbedarfsfeststellung.

Leitlinie, Rollen und Dokumentenlenkung

Die Leitlinie LL-01 beschreibt Ziele und Strategie und legt die Verpflichtung der Geschäftsleitung fest, wie es Kapitel 2.7 vorsieht. Der Standard nennt messbare Ziele, etwa nach SMART. Der IZM hat drei Ziele formuliert, an denen sich die Kennzahlen in Teil 4 messen lassen: Z-01, für jede Anforderung im Anforderungspaket liegt ein höchstens drei Monate alter Umsetzungsstatus vor; Z-02, kritische Schwachstellen an Portal-Assets sind binnen sieben Tagen behoben; Z-03, das Portal nimmt nach einer Störung binnen eines Arbeitstags wieder Anträge an, gemessen als höchstens 24 Stunden ab Beginn der Wiederherstellung. Die Geschäftsleitung hat die Leitlinie freigegeben, das Intranet und eine Unterweisung haben sie allen Beschäftigten bekannt gemacht.

Bei den Rollen ist ein Befund offen geblieben. Der ISB ist zugleich stellvertretender Leiter des IT-Betriebs. Kapitel 2.8 nennt die Konstellation IT-Leitung und ISB ausdrücklich als Beispiel für einen zu vermeidenden Interessenkonflikt, und die Katalog-Anforderung GC.9.1.1.1 sieht vor, die Zuständigkeit für Informationssicherheit einer Person zuzuweisen, die unmittelbar der Institutionsleitung unterstellt ist; der Parameter schlägt dafür „einer unabhängigen Person“ vor. GC.9.1.1.3 verlangt Maßnahmen gegen Interessenkonflikte. Die Erläuterung zu GC.9.1.1.3 nennt als Lösung unter anderem die Einrichtung des ISB als Stabsstelle oder ein Vier-Augen-Prinzip.

RolleAufgabe im ISMSBesetzung im Fall (fiktiv)Befund
R-01 GeschäftsleitungGesamtverantwortung, Freigaben nach Kap. 2.10, Freigabe der RestrisikenGeschäftsführerin und Stellvertreter-
R-02 ISBSteuerung des Sicherheitsprozesses, Moderation der RisikobetrachtungISB in Teilzeit, zugleich stellvertretender Leiter IT-BetriebInteressenkonflikt, GC.9.1.1.1 und GC.9.1.1.3 nicht erfüllt; Lösung in EV-04 vertagt
R-03 Leitung PortaldiensteEigentümerin von GP-A und GP-B, RisikoeigentümerinBereichsleiterin Portaldienste-
R-04 IT-BetriebBetrieb der Systeme, operative UmsetzungTeam Rechenzentrum, sechs Administrierende im Portalbetrieb-
R-05 DatenschutzbeauftragterAnhörung, keine ISB-Aufgabeninterner DSBgetrennt vom ISB, wie Kap. 2.8 es nahelegt
R-06 Auditteaminternes Audit (ab Teil 4)Revision einer Trägerkommune im Auftrag des IZMAuftrag in EV-04 enthalten
R-07 VertragsmanagementVerträge mit Kommunen, Hersteller und ZahlungsdienstleisterStabsstelle Recht und VerträgeL-01 offen
R-08 Redaktionsleitungfachliche Verantwortung für GP-CRedaktionsleitung im Portalbetrieb-

Beteiligung des ISB: Kapitel 2.8 verlangt, den ISB in sicherheitsrelevante Projekte einzubinden und festzulegen, wann das geschieht. Der IZM hat festgelegt: Der ISB wird bei jeder Änderung informiert, die eine neue Schnittstelle, ein neues Asset oder einen neuen Dienstleister betrifft, und vor jeder Inbetriebnahme beteiligt.

Dokumentenlenkung DL-01: Alle Unterlagen der Fallakte liegen in einer Ablage mit Versionsstand, freigebender Rolle und Prüfdatum. Das ist die Grundlage für das Verfahren nach Kapitel 2.9 und für die Nachvollziehbarkeit im Audit.

Kommunikationsregel KR-01: legt fest, wer intern und gegenüber Kommunen, Hersteller und Öffentlichkeit zu Sicherheitsthemen kommuniziert und auf welchem Weg, einschließlich der Berichte an die Verbandsversammlung und des Meldewegs an die Kommunen.

Rahmen für die Risikobetrachtung

Weil GP-A und GP-B hohen Schutzbedarf haben, braucht der IZM eine explizite Risikobetrachtung. Kapitel 2.11 verlangt den Rahmen dafür schon im ersten Prozessschritt, auf strategischer, methodischer und organisatorischer Ebene, und lässt ihn von der Institutionsleitung autorisieren. Das Verfahren ist frei wählbar, solange die Mindestkriterien aus Anhang 3 erfüllt sind. Der IZM hat ein einfaches szenariobasiertes Verfahren mit drei Stufen gewählt. Die Skalen und die Matrix sind eigene Festlegungen des Falls, keine Vorgabe des BSI. Den Parameter von RISK.1.1 („nach einem anerkannten Standard“) hat der IZM mit „in Anlehnung an ISO/IEC 27005, unter Einhaltung der Mindestkriterien aus Anhang 3“ festgelegt; 300-1 Kap. 2.11 nennt ISO/IEC 27005 und ISO 31000 als mögliche Grundlagen.

EbeneFestlegung des IZM (fiktiv)Mindestkriterium (Anhang 3)
strategischRisikoappetit gering für Vertraulichkeit und Integrität von Antragsdaten; Verzögerungen bis zwei Arbeitstage hinnehmbar. Akzeptanzkriterien: „niedrig“ akzeptierbar; „mittel“ befristet akzeptierbar, höchstens zwölf Monate; „hoch“ zu behandeln, sonst nur als Ausnahme durch die Geschäftsleitung7, 8, 27, 28
methodischRisikoszenarien auf Grundlage der elementaren Gefährdungen G 0.1 bis G 0.47; Eintrittshäufigkeit selten (seltener als alle fünf Jahre), gelegentlich (alle ein bis fünf Jahre), wiederkehrend (mindestens jährlich); Auswirkung begrenzt, beträchtlich, existenzbedrohend1 bis 4, 6, 10, 18, 19
organisatorischRisikoeigentümer ist der Eigentümer des Geschäftsprozesses (für GP-A die Leitung Portaldienste R-03); der ISB moderiert und führt das Risikoregister5, 16
AutorisierungRisikorichtlinie, Rollen, Kriterien und Risikoappetit von der Geschäftsleitung unterzeichnet (EV-06)9
Eintrittshäufigkeitbegrenztbeträchtlichexistenzbedrohend
seltenniedrigmittelhoch
gelegentlichniedrighochhoch
wiederkehrendmittelhochhoch

Ob ein eigenes Verfahren alle 35 Kriterien abdeckt, prüfen Sie mit der Checkliste auf der Seite Risiko-Mindestkriterien. Wie eine Risikobetrachtung abläuft, zeigt die Seite Risikoanalyse. Die Risiken des IZM selbst stehen in Teil 3.

Entscheidungsvorlagen an die Geschäftsleitung

Die Verantwortung für das ISMS liegt nach Kapitel 2.10 bei der Institutionsleitung und kann nicht delegiert werden. 300-1 zählt in Kapitel 2.10 die Entscheidungsvorlagen auf, die ihr insbesondere vorgelegt werden: Anwendungsbereich, Schutzbedarf der Geschäftsprozesse, Reihenfolge der Prozesse, Ressourcen und Leitlinie. Die Liste ist nicht abschließend; der IZM hat den Risikorahmen als sechste Vorlage ergänzt.

VorlageGegenstandErgebnis in PM 3 (fiktiv)
EV-01Anwendungsbereich Portaldienste mit Ausschlüssenbeschlossen
EV-02Schutzbedarf GP-A bis GP-Dbeschlossen, Verfügbarkeit GP-A mit Vorbehalt OF-01
EV-03Reihenfolge: GP-A im ersten Zyklus, dann GP-B, GP-C, GP-Dbeschlossen
EV-04Ressourcen: ISB als Stabsstelle mit voller Stelle, Auftrag an das AuditteamAuftrag Auditteam beschlossen; ISB-Stelle vertagt bis zum Haushaltsbeschluss der Verbandsversammlung
EV-05Leitlinie LL-01 mit den Zielen Z-01 bis Z-03beschlossen
EV-06Rahmen der Risikobetrachtungbeschlossen

Die Vertagung von EV-04 ist der wichtigste offene Punkt von Teil 1. Sie lässt den Interessenkonflikt beim ISB bestehen. Für eine MUSS-Anforderung wie GC.9.1.1.1 gibt es keinen Ausweg über eine Risikoakzeptanz (Kap. 4.1.2); die Frage kommt in Teil 3 als nicht erfüllte MUSS-Anforderung mit Maßnahme und Frist zurück.

Ergebnis von Teil 1: Methodik-Status nach dem ersten Schritt

Die Methodik-Anforderungen des Anwenderkatalogs gelten für jeden Informationsverbund (300-1 Kap. 3.4.1). Der IZM hat ihren Stand schon am Ende von Schritt 1 erhoben, als vorläufige Liste, die in Teil 3 in die vollständige Statuserhebung eingeht. Die Anforderungstexte sind gekürzt, die Kennungen stammen aus dem Build vom 29.10.2026.

Anforderung (Modalverb)Inhalt, gekürztStand PM 3 (fiktiv)Beleg in der Akte
GC.2.1, GC.2.2 (MUSS)externe und interne Rahmenbedingungen analysierenerfülltKX-01 bis KX-04
GC.3.1 (MUSS)Verfahren zur Erfassung von Compliance-Verpflichtungen verankernerfülltCompliance-Liste CP-01 bis CP-04
GC.3.1.1 (MUSS)gesetzliche Verpflichtungen analysierennicht erfüllt, bis OF-02 beantwortet istAnfrage an die Rechtsabteilung
GC.3.1.3 (SOLLTE)vertragliche Verpflichtungen analysierennicht erfüllt, temporär (L-01)Liste fehlender Verträge
GC.4.1, GC.4.2 (MUSS)externe und interne interessierte Parteien analysierenerfülltIP-01 bis IP-04
GC.5.1 bis GC.5.1.4 (MUSS)Ziele, Strategie, Verpflichtung der Leitung, Leitlinie und ihre FreigabeerfülltLL-01, EV-05
GC.6.1 (MUSS)abgegrenzten Geltungsbereich nach Freigabe der Leitung festlegenerfülltEV-01
GC.7.1, GC.7.1.1, GC.7.1.2 (MUSS)Verfahren, Geschäftsprozesse, SchutzbedarferfülltProzessliste, EV-02
GC.7.2 (MUSS)Risikobetrachtung für Prozesse mit hohem Schutzbedarf ausführennicht erfüllt, eingeplant für Schritt 3-
GC.8.1 (MUSS)Verfahren zur Ressourcenplanung verankernnicht erfülltEV-04 vertagt
GC.9.1, GC.9.1.1 (MUSS)Sicherheitsorganisation, Rollen und ZuständigkeitenerfülltRollentabelle R-01 bis R-08
GC.9.1.1.1, GC.9.1.1.3 (MUSS)unabhängiger ISB unmittelbar unter der Leitung; Interessenkonflikte vermeidennicht erfülltBefund zu R-02
GC.10.1, GC.10.1.2 (MUSS)Kommunikationsmanagement; Beteiligung bei sicherheitsrelevanten ProjektenerfülltKommunikationsregel KR-01; Regel zur ISB-Beteiligung
GC.11.1 (MUSS)Dokumentenlenkung über den LebenszykluserfülltDL-01
GC.12.1, RISK.1.1, RISK.1.3, RISK.1.5 (MUSS)einheitliche Risikomethodik, Rolle Risikoeigentümer, Freigabe durch die LeitungerfülltRisikorichtlinie, EV-06

Offen am Ende von Teil 1:

  • OF-01 Verfügbarkeit von GP-A: normal mit Vorbehalt, Überprüfung im zweiten Zyklus
  • OF-02 landesrechtliche Vorgaben: bei der Rechtsabteilung
  • L-01 fehlende Leistungsvereinbarungen K07 und K11
  • EV-04 ISB-Stelle vertagt, Interessenkonflikt besteht fort

Diese Punkte sind kein Hindernis für Teil 2. 300-1 verlangt nicht, dass Schritt 1 vollständig erfüllt ist, bevor die Anforderungsanalyse beginnt. Sie müssen aber im Umsetzungsplan landen, sonst verschwinden sie.

Wie es weitergeht

In Teil 2 grenzt der IZM den Informationsverbund für GP-A ab, erfasst die Assets mit ihren Abhängigkeiten, ordnet sie Zielobjektkategorien zu und rechnet das Anforderungspaket aus dem Katalog-Build nach.

Blackfort Technology unterstützt bei der Erhebung und bereitet Entscheidungsvorlagen für die Leitung vor, siehe Beratung.

Rechtehinweis: Kurze Zitate und Fundstellen aus BSI-Standard 300-1 „Methodik Grundschutz++“, Version 1.0 vom 20.10.2026, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026, Quelle: BSI-Seite zu Grundschutz++. Sie stehen nicht unter CC BY-SA 4.0; der Lizenzhinweis am Seitenende gilt nur für die Auszüge aus den Katalogdaten.

Häufige Fragen

Gibt es ein Beispiel für die Anwendung von Grundschutz++?
Diese Fallakte zeigt alle fünf Prozessschritte von BSI-Standard 300-1 an einem fiktiven kommunalen IT-Dienstleister, mit echten Kennungen aus dem Anwenderkatalog (Build 2026-10-29). Das BSI hat im Meilensteinplan für Dezember 2026 ein eigenes Anwendungsbeispiel an der fiktiven Beispielbehörde „BDIT“ angekündigt.
Welche Entscheidungen muss die Leitung im ersten Prozessschritt treffen?
Nach 300-1 Kap. 2.10 werden ihr insbesondere Vorlagen zum Anwendungsbereich, zum Schutzbedarf der Geschäftsprozesse, zur Reihenfolge der Prozesse, zu den Ressourcen und zur Leitlinie vorgelegt. Den Rahmen der Risikobetrachtung autorisiert sie nach Kap. 2.11.
Darf man mit Grundschutz++ beginnen, wenn im ersten Schritt noch Lücken offen sind?
300-1 verlangt nicht, dass Schritt 1 vollständig erfüllt ist, bevor die Anforderungsanalyse beginnt. Offene Methodik-Anforderungen sind Anforderungen im Paket wie andere auch: Ihr Status wird erhoben, und für nicht erfüllte MUSS-Anforderungen sind Maßnahmen festzulegen (Kap. 4.1.2).
Darf der ISB zugleich in der IT-Leitung sein?
300-1 nennt IT-Leitung und ISB in Kap. 2.8 als Beispiel für einen zu vermeidenden Interessenkonflikt. Die Katalog-Anforderung GC.9.1.1.1 verlangt einen ISB unmittelbar unter der Institutionsleitung, ihr Parameter nennt eine unabhängige Person, und GC.9.1.1.3 verlangt Maßnahmen gegen Interessenkonflikte. Im Fall ist das deshalb eine nicht erfüllte MUSS-Anforderung.

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Zitate aus BSI-Standards und BSI-Webseiten sind © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und wortgetreu, in Anführungszeichen und mit Quellennachweis wiedergegeben. Unabhängiges Angebot, kein Angebot des BSI.

Stand
01.11.2026
Fachlich geprüft am
01.11.2026
Katalogstand
Grundschutz++ Anwenderkatalog, Build 2026-10-29 (Commit c3f37859 vom 30.10.2026)

Lizenzhinweis

Diese Seite enthält Auszüge aus Katalogdaten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Die Auszüge stehen unter derselben Lizenz. Die Lizenz gilt nur für diese Katalogauszüge; Zitate aus BSI-Standards sind © BSI und als Zitat mit Quellennachweis wiedergegeben.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information zu IT-Grundschutz und Grundschutz++ und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG). Sie ersetzen weder die Prüfung durch eine Auditorin oder einen Auditor noch eine Entscheidung der Zertifizierungsstelle.