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Grundschutz++ Beispiel, Teil 3: Realisierung mit Status, Risiken und Umsetzungsplan

Teil 3 dieses Grundschutz++ Beispiels zeigt die Realisierung beim fiktiven IT-Zweckverband Musterregion: Für alle 930 Einträge des Anforderungspakets wird der Umsetzungsstatus erhoben, jede nicht erfüllte Anforderung nach ihrem Modalverb eingeordnet und für den Prozess GP-A die Risikobetrachtung durchgeführt. Ergebnis sind die Statusbilanz, ein Risikoregister mit vier Risiken und zwei Restrisiken sowie der Umsetzungsplan mit Zuständigkeiten, Fristen und Nachweisen. Die Seite zeigt auch, welche Vorschläge für „nicht anwendbar“ verworfen wurden und welche Entscheidung die Geschäftsleitung nicht treffen durfte.

Flur im selben Gebäude während Installationsarbeiten, mit Pappe abgedeckter Parkettboden, Holzleiter, Kabeltrommel, Werkzeugkiste und Baustrahler, an der Decke eine neue Kabeltrasse, am Ende ein Rundbogenfenster zum Hof

Hinweis und Rückblende auf Teil 1 und 2

Fiktiver Fall. Institution, Systeme, Statuswerte, Risiken und Entscheidungen sind erfunden. Die Fallakte ist nicht vom BSI geprüft, nicht zertifiziert und nicht auf reale Kommunen oder Dienstleister übertragbar. Echt sind die Kennungen, Modalverben und Gefährdungszuordnungen der Anforderungen aus dem Anwenderkatalog Grundschutz++, Build 2026-10-29; Methodik nach BSI-Standard 300-1, Version 1.0.

Was bisher geschah: Der IT-Zweckverband Musterregion (IZM) betreibt ein Bürgerportal für zwölf Kommunen. In Teil 1 hat die Geschäftsleitung den Prozess GP-A „Online-Anträge entgegennehmen und übergeben“ mit hohem Schutzbedarf bei Vertraulichkeit und Integrität für den ersten Zyklus gewählt und einen Risikorahmen mit drei Stufen autorisiert (niedrig, mittel, hoch). Die ISB-Stelle blieb vertagt (EV-04). In Teil 2 entstand für den Informationsverbund IV-PORTAL mit 24 Assets ein Paket aus 928 Katalog-Anforderungen und zwei eigenen (EIG-01 zur Freigabe von Formularlogik, EIG-02 zur Signatur übergebener Anträge). Der Formularbaukasten AS-02 gilt als nicht hinreichend abgedeckt; die Datensicherung steht im selben Serverraum wie die Systeme (Befund B-01).

Zwischen Teil 2 und Teil 3 hat die Rechtsabteilung die offene Frage OF-02 geprüft und ihr Ergebnis in die Compliance-Liste eingetragen; GC.3.1.1 ist damit erfüllt.

Wie der IZM den Status erhoben hat

Kapitel 4.1.1 verlangt, den Status jeder Anforderung vollständig zu überprüfen, mit den Werten erfüllt, nicht erfüllt oder nicht anwendbar. Der IZM hat die 930 Einträge zwischen PM 5 und PM 7 erhoben, mit den Verfahren, die Kapitel 4.1 nennt: Interviews mit den Teams, Prüfung von Dokumenten, Auswertung von Konfigurationsexporten und vorhandene Berichte aus Werkzeugen. Jede Zeile der Statusliste NW-02 enthält das Prüfdatum, die prüfende Person und den Verweis auf den Nachweis. Damit belegt die Liste zugleich UMS.1.1, das eine vollständige Überprüfung im festgelegten Turnus verlangt, hier vierteljährlich.

Bei Anforderungen, die auf mehrere Assets fallen, galt eine einfache Regel: erfüllt nur, wenn an jedem betroffenen Asset erfüllt. Die Erläuterung zu UMS.1.1 geht in dieselbe Richtung; sie lässt eine Anforderung erst als umgesetzt gelten, wenn auch alle mit ihr in Abhängigkeit stehenden Anforderungen umgesetzt sind. Wie die drei Status allgemein vergeben werden und was der Katalog dazu abweichend sagt, steht auf der Seite Anforderungen bewerten und Abweichungen dokumentieren.

Statusbilanz nach Modalverb

Die Zahlen sind fiktiv, ergeben aber zusammen genau das Paket aus Teil 2. Die beiden SOLLTE-Anforderungen mit Niveau „erhöht“ (DET.4.12.1, REA.2.5) und die beiden eigenen Anforderungen sind in der SOLLTE-Zeile enthalten.

Modalverbim Paketerfülltnicht erfülltnicht anwendbarFolge nach 300-1 Kap. 4.1.2
MUSS149117275für jede nicht erfüllte Anforderung Maßnahmen festlegen; keine Ausnahme, keine Risikoakzeptanz
SOLLTE57848065 (63 temporär, 2 dauerhaft)33temporär: begründen und einplanen; dauerhaft: Risikobetrachtung
KANN203381641optional; Auswahl in der Risikobehandlung möglich
Summe93063525639

Unter den 27 nicht erfüllten MUSS-Anforderungen sind 21 Methodik-Anforderungen der Praktiken Monitoring-Evaluation (PERF, 13) und Verbesserung (VRB, 8). Das ist in diesem Stadium folgerichtig: Audit, Managementbewertung und Korrekturverfahren gehören zu den Schritten 4 und 5, die noch nicht durchlaufen sind. Die übrigen sechs sind GC.1.1 (Errichtung und Aufrechterhaltung des ISMS; laut Erläuterung erst erfüllt, wenn die Vorgehensweise mindestens einmal vollständig durchlaufen ist), GC.8.1 (Ressourcenplanung), GC.9.1.1.1 und GC.9.1.1.3 (unabhängiger ISB, Interessenkonflikte), TEST.1.1 (Verfahren für Änderungen, das die Formularlogik bisher nicht erfasst) und NOT.1.1 (veraltete Regelungen zur Notfallvorsorge).

Statusbeispiele aus der Liste, mit Begründung

Die folgende Auswahl zeigt alle Arten von Einträgen, die in der Akte vorkommen, einschließlich mehrerer Einträge, die sich im Audit in Teil 4 als falsch herausstellen (BER.3.16 bis BER.3.19, KONF.8.1, NOT.4.16.1). Die Anforderungstexte sind gekürzt; Kennung, Modalverb und Zielobjektkategorie stammen aus dem Build.

Anforderung (Modalverb, Kategorie)StatusBegründung und Nachweis (fiktiv)
GC.9.1.1.1 unabhängiger ISB, unmittelbar der Leitung unterstellt (MUSS, ohne)nicht erfülltISB ist zugleich stellvertretender Leiter IT-Betrieb. Maßnahme MN-01, Frist PM 9. Ein Vorschlag aus der Geschäftsleitung, das Risiko bis zum nächsten Haushalt zu akzeptieren, wurde zurückgewiesen: Für MUSS-Anforderungen sind Ausnahme und Risikoakzeptanz nach Kap. 4.1.2 nicht möglich.
PERF.3.1 Verfahren für Auditprogramme verankern (MUSS, ohne)nicht erfüllt, eingeplantAuditprogramm entsteht in Teil 4; MN-12, Fristen PM 9 (Auditprogramm) bis PM 11 (erstes Audit)
GC.7.2 Risikobetrachtung für Prozesse mit hohem Schutzbedarf (MUSS, ohne)erfüllt für IV-PORTAL (GP-A)Risikoregister mit RR-01 und RR-02 für GP-A, siehe unten; die Risikobetrachtung für GP-B folgt mit dessen Modellierung im zweiten Zyklus (EV-03)
BER.3.16 Gruppenkonten im Regelbetrieb untersagen (SOLLTE, ohne)erfülltNW-05: Kontenexport aus dem Verzeichnisdienst AS-13 ohne Gruppenkonten
BER.3.17, BER.3.18, BER.3.19 Regeln für Gruppenkonten (SOLLTE, ohne)nicht anwendbarkeine Gruppenkonten vorhanden, die zugrunde liegende Komponente existiert nicht (Kap. 4.1.1); die Erläuterungen zu BER.3.17 und BER.3.18 nennen die Anforderung in diesem Fall entbehrlich
DEV.1.1 Verfahren zur Entwicklung von IT-Produkten (MUSS, ohne) und 33 weitere Anforderungen der Praktik DEVnicht anwendbarDer IZM entwickelt im Verbund keine IT-Produkte, das Portal ist beschafft. Die Erläuterung zu DEV.1.1 nennt in diesem Fall die ganze Praktik entbehrlich.
KONF.3.3 SIM-PIN bei Mobilfunkanschluss (SOLLTE, IT-Systeme)nicht anwendbarkein IT-System im Verbund hat einen Mobilfunkanschluss
NOT.4.5 Archivierung langfristig benötigter Daten (SOLLTE, Daten)nicht anwendbarAntragsdaten werden 90 Tage nach Übergabe gelöscht; die Erläuterung nennt die Anforderung entbehrlich, wenn keine Daten langfristig benötigt werden
KONF.11.4 Durchprobieren von Zugriffslinks blockieren (SOLLTE, Webanwendungen)erfülltVorschlag „nicht anwendbar, weil sich alle anmelden“ verworfen: Der Antragsstatus ist per Vorgangsnummer ohne Anmeldung abrufbar, und die Erläuterung nennt die Anforderung nur dann entbehrlich, wenn die Webanwendung ohne Authentifizierung keinerlei Zugriff auf schützenswerte Informationen bietet; der Antragsstatus mit Vorgangsbezug ist eine solche Information. NW-09: Konfigurationsexport des Reverse Proxy
KONF.12.10 Cookie-Attribute aktivieren (SOLLTE, Webanwendungen)nicht erfüllt, temporärein Attribut fehlt im Sitzungs-Cookie, Behebung mit dem Herstellerupdate in PM 10; MN-07; Restrisiko RS-02
KONF.8.1 Vorliegen von Sicherheitsupdates überwachen (SOLLTE, IT-Systeme)erfülltNW-11: automatisierter Bericht der Softwareverteilung mit Werkzeug, Zeitpunkt und Ergebnis „41 von 41 erfassten Systemen ohne offene kritische Updates“
NOT.4.16.1 Wiederherstellung anhand von Stichproben überprüfen (SOLLTE, Daten)erfülltNW-14: Testprotokoll aus PM 4 mit drei Stichproben
BER.5.9 Mehr-Faktor-Authentisierung für weitreichende Berechtigungen (SOLLTE, ohne)nicht erfüllt, temporärAdministrierende haben MFA; die Redaktionen, die Formularlogik veröffentlichen können, noch nicht; MN-21, Frist PM 11
GEB.1.4 schützenswerte Assets außerhalb exponierter Bereiche platzieren (SOLLTE, Standorte)nicht erfüllt, dauerhaftServerraum RZ-1 im Untergeschoss am Fluss (KX-01); ein Umzug ist auf absehbare Zeit nicht geplant; Risikobetrachtung RR-03
TEST.3.1.5 dedizierte Testumgebung installieren (SOLLTE, ohne)nicht erfüllt, dauerhaftDie Lizenz des Bürgerportals umfasst bis zum Vertragsende keine Testinstanz; Risikobetrachtung RR-04
BER.4.1.2 JIT-/JEA-Berechtigungen (KANN, ohne) und DET.6.2.1 Sandbox-Analyse verdächtiger Dateien (KANN, ohne)nicht erfülltin der Risikobehandlung von RR-01 ausgewählt, MN-53 und MN-54
EIG-01 Freigabe von Formularlogik durch unabhängige Rolle (SOLLTE, eigene Anforderung)nicht erfüllt, temporärMN-55, Frist PM 9

Für „nicht anwendbar“ hat der IZM nur die beiden Gründe aus Kapitel 4.1.1 zugelassen: Die zugrunde liegende Komponente existiert nicht im Verbund, oder die Anforderung ist funktional nicht erfüllbar. Fehlende Relevanz zählt nicht. Insgesamt kamen 47 Vorschläge für „nicht anwendbar“ aus den Teams; 39 wurden mit Begründung übernommen, acht verworfen und als erfüllt oder nicht erfüllt eingetragen, darunter KONF.11.4. Welche der 39 Begründungen halten, prüft das interne Audit in Teil 4.

Temporär nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungen: eine offene Auslegungsfrage

Für die 63 temporär nicht erfüllten SOLLTE-Anforderungen sagt der Standard an zwei Stellen Unterschiedliches. Kapitel 4.1.2: „Eine temporäre Nichterfüllung löst keine Risikobetrachtung aus.“ Kapitel 2.11: „Für SOLLTE-Anforderungen, die in der Umsetzungsplanung enthalten, aber noch nicht erfüllt sind, muss eine Restrisikobetrachtung durchgeführt werden.“ Kapitel 4.1.1 verlangt zusätzlich, das noch nicht gemilderte Risiko zu identifizieren und der Institutionsleitung mitzuteilen. Wie beides zusammenpasst, ist offen.

Der IZM hat den vorsichtigeren Weg gewählt. Die Erläuterung zur Katalog-Anforderung UMS.1.2 erlaubt, die Risiken nicht umgesetzter Anforderungen zu konsolidieren, damit die Leitung sie nachvollziehen kann. Der ISB hat deshalb ein gemeinsames Restrisiko RS-01 für die übrigen 62 Einträge gebildet, mit der spätesten Frist als Ende, und KONF.12.10 als RS-02 einzeln geführt, weil es die Vertraulichkeit von GP-A betrifft. Beide hat die Geschäftsleitung freigegeben. Kapitel 4.1.1 ist nicht auf SOLLTE-Anforderungen beschränkt. Der IZM hat der Geschäftsleitung deshalb auch das bestehende Risiko der 27 eingeplanten MUSS-Anforderungen mitgeteilt, als Teil der Vorlage EV-07. Eine Akzeptanz ist das nicht: Für diese Anforderungen bleiben Maßnahmen und Fristen Pflicht (Kap. 4.1.2).

Risikoregister für GP-A

Alle drei Anlässe für eine explizite Risikobetrachtung aus Kapitel 2.11 kommen im Fall vor: hoher Schutzbedarf von GP-A, das nicht hinreichend abgedeckte Asset AS-02 und zwei dauerhaft nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungen. Die Restrisikobetrachtung für eingeplante, noch nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungen steht im Abschnitt davor (RS-01, RS-02). Bewertet wurde mit der Matrix aus Teil 1. Bei hohem Schutzbedarf identifiziert der IZM Risiken zuerst auf Ebene des Prozesses und ergänzt kritische Assets (Kap. 4.2.1). Für die dauerhaft nicht erfüllten Anforderungen sind die elementaren Gefährdungen aus dem Katalog berücksichtigt, wie es Kriterium 17 verlangt. Die Spalten decken die Mindestangaben nach Kriterium 15 ab.

AngabeRR-01RR-02RR-03RR-04
Anlasshoher Schutzbedarf GP-Ahoher Schutzbedarf GP-A; AS-02 nicht hinreichend abgedecktGEB.1.4 dauerhaft nicht erfülltTEST.3.1.5 dauerhaft nicht erfüllt
UntersuchungsobjektGP-A; kritisch AS-01, AS-19GP-A; kritisch AS-02, AS-20AS-17, AS-16; betrifft GP-A bis GP-DAS-01, AS-02
BeschreibungUnbefugter Zugriff auf Antragsdaten und Nachweise über Schwachstellen des Portals, hochgeladene Schadsoftware oder missbrauchte AdministrationszugängeManipulierte oder fehlerhafte Formularlogik verfälscht Antragsdaten, die unbemerkt bei den Kommunen ankommenWassereinbruch im Untergeschoss zerstört Systeme und Sicherungen zugleich (B-01)Updates und Änderungen gehen ungetestet in den Betrieb und verursachen Fehlfunktionen
Elementare GefährdungenG 0.19, G 0.23, G 0.28, G 0.32, G 0.39G 0.21, G 0.22, G 0.31laut Katalog zu GEB.1.4: G 0.5, G 0.6, G 0.7, G 0.18; vom IZM ergänzt: G 0.3 Wasserlaut Katalog zu TEST.3.1.5: G 0.28, G 0.18
SchutzzieleVertraulichkeitIntegritätVerfügbarkeit, IntegritätIntegrität, Verfügbarkeit
RisikoeigentümerR-03R-03R-03 federführend für GP-A bis GP-D (Kap. 4.2.1)R-03
Bewertung vorhergelegentlich, beträchtlich: hochgelegentlich, beträchtlich: hochselten, existenzbedrohend: hochgelegentlich, begrenzt: niedrig
Priorität1123
BehandlungsoptionReduktionReduktionReduktionAkzeptanz
MaßnahmenMN-53 (BER.4.1.2), MN-54 (DET.6.2.1), MN-58 (TEST.3.1.11)MN-55 (EIG-01), MN-56 (TEST.4.1.1), MN-21 vorgezogen (BER.5.9)MN-59 Kopie der Sicherung bei K05 (eigene Maßnahme), MN-60 Hochwasserschutz (eigene Maßnahme)-
Bewertung nachherselten, beträchtlich: mittelselten, beträchtlich: mittelselten, beträchtlich: mittelniedrig
Entscheidungbefristet akzeptiert, zwölf Monatebefristet akzeptiert, zwölf Monatebefristet akzeptiert, zwölf Monate; Umzug offen (OF-05)akzeptiert

Die Maßnahmen stammen zuerst aus den KANN-Anforderungen mit Niveau „erhöht“, die 300-1 dafür vorsieht (Kap. 3.4.2): BER.4.1.2 (Rechte erst zum Zeitpunkt des Zugriffs, hier für Administrationszugänge zu AS-07 und AS-13), DET.6.2.1 (verdächtige hochgeladene Dateien in einer isolierten Umgebung testen), TEST.3.1.11 (bekannte Schwachstellen bei kritischen Änderungen testen), TEST.4.1.1 (kritische Änderungen auch durch eine unabhängige Person autorisieren). NOT.4.12 (eine Kopie der Datensicherung georedundant aufbewahren) hat der IZM geprüft, aber nicht gewählt: Die Erläuterung versteht unter georedundant in der Regel 200 km Luftlinie oder mehr, und ein so weit entferntes Rechenzentrum stand nicht zur Verfügung. Wo der Katalog nichts Passendes enthielt oder nicht umsetzbar war, kamen die eigene Anforderung EIG-01 und zwei eigene Maßnahmen hinzu.

Freigaben: Die Restrisiken von RR-01 bis RR-04 hat die Geschäftsleitung autorisiert (Kriterium 30), die befristeten mit Ablaufdatum (Kriterium 28). Die Umsetzungsplanung der Maßnahmen hat die Risikoeigentümerin R-03 freigegeben (Kap. 4.2.3, Kriterium 31). Weil die drei ersten Risiken zunächst „hoch“ waren, also außerhalb der Akzeptanzkriterien, wurden Bewertung und Behandlung nach den Maßnahmen erneut ausgeführt (Kriterium 26). Überprüft wird mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen (Kriterium 35).

Offene Entscheidung OF-05: Ein Umzug des Serverraums in ein oberes Geschoss würde GEB.1.4 erfüllbar machen. Die Geschäftsleitung hat eine Machbarkeitsprüfung beauftragt, aber nichts entschieden. Bis dahin bleibt GEB.1.4 dauerhaft nicht erfüllt. Wie eine Risikobetrachtung im Einzelnen abläuft, zeigt die Seite Risikoanalyse.

Statusbilanz des fiktiven Falls als gestapelte Balken je Modalverb: MUSS 149 mit 117 erfüllt, 27 nicht erfüllt, 5 nicht anwendbar; SOLLTE 578 mit 480 erfüllt, 63 temporär und 2 dauerhaft nicht erfüllt, 33 nicht anwendbar; KANN 203 mit 38 erfüllt, 164 nicht erfüllt, 1 nicht anwendbar. Von den Balken führen Pfeile zu den Folgen: Maßnahmen ohne Ausnahme bei MUSS, Umsetzungsplan und Restrisiko bei temporär, Risikoregister RR-03 und RR-04 bei dauerhaft, Auswahl für die Risikobehandlung bei KANN.
Statusbilanz und Folgen nach BSI-Standard 300-1 Kap. 4.1.1 und 4.1.2. Fiktive Werte, Paketumfang aus dem Anwenderkatalog Build 2026-10-29, eigene Darstellung, Stand 01.11.2026.

Umsetzungsplan: Auszug mit Zuständigkeit, Frist und Nachweis

Der Umsetzungsplan enthält 60 Maßnahmen: MN-01 bis MN-52 für die eingeplanten MUSS- und SOLLTE-Anforderungen und MN-53 bis MN-60 aus der Risikobehandlung; zusammen decken sie alle 90 eingeplanten Anforderungen ab (27 MUSS, 63 SOLLTE temporär). Einzelne Maßnahmen aus der Risikobehandlung adressieren zugleich eingeplante Anforderungen, etwa MN-55 für EIG-01 und TEST.1.1. Kapitel 4.3 verlangt, jede Maßnahme mit den Anforderungen zu verknüpfen, die sie adressiert, und mindestens die Anforderung, das Datum der Umsetzung oder Überprüfung und die dokumentierende oder prüfende Person festzuhalten. Priorisiert hat der IZM nach Risikohöhe, nach Abhängigkeiten und, wie Kapitel 4.3 empfiehlt, mit Vorrang für Anforderungen der Elternknoten. Geführt wird der Plan im Ticketsystem des IT-Betriebs (Kap. 4.4).

Maßnahme (fiktiv)adressiertfachlich / operativ zuständigFristNachweisprüft
MN-01 ISB als Stabsstelle der Geschäftsleitung einrichtenGC.9.1.1.1, GC.9.1.1.3R-01 / PersonalabteilungPM 9Organigramm, BestellungAuditteam R-06
MN-07 Sitzungs-Cookie mit allen Attributen ausliefernKONF.12.10R-03 / IT-Betrieb R-04PM 10Scanbericht mit Werkzeug, Zeitpunkt, ErgebnisISB
MN-12 Auditprogramm aufstellen und erstes internes Audit durchführenPERF.3.1, PERF.3.1.1 bis PERF.3.1.4, PERF.3.2R-01 / Auditteam R-06PM 9 bis PM 11Auditprogramm, AuditberichtGeschäftsleitung
MN-21 MFA für RedaktionszugängeBER.5.9; vorgezogen für RR-02R-08 / IT-BetriebPM 9 statt PM 11Konfigurationsexport des PortalsISB
MN-53 Administrationsrechte für AS-07 und AS-13 nur auf Anforderung und befristetBER.4.1.2; RR-01R-04 / Team IdentitätenPM 10Protokoll der RechtevergabenISB
MN-54 Sandbox-Prüfung verdächtiger UploadsDET.6.2.1; RR-01R-04 / IT-BetriebPM 11Konfiguration, Testbericht mit präparierter DateiISB
MN-55 Freigabe von Formularlogik durch die Redaktionsleitung des IZM vor VeröffentlichungEIG-01; TEST.1.1; RR-02R-08 / RedaktionsleitungPM 9Freigabeprotokoll im FormularbaukastenISB
MN-59 tägliche Kopie der Datensicherung in das Rechenzentrum der Kommune K05 außerhalb des ÜberflutungsgebietsRR-03 (eigene Maßnahme; NOT.4.12 bleibt nicht erfüllt, weil der Abstand unter den in der Erläuterung genannten 200 km liegt)R-03 / IT-BetriebPM 11Sicherungsprotokoll, Vereinbarung mit der KommuneISB
MN-60 mobile Hochwasserbarrieren und Wassermelder im UntergeschossRR-03 (eigene Maßnahme)R-03 / HaustechnikPM 10Abnahmeprotokoll, AlarmtestISB

MN-59 schafft eine neue Schnittstelle zur Kommune, deren Rechenzentrum die Kopie aufnimmt. Nach den Regeln aus Teil 1 ist das ein Fall für die Beteiligung des ISB und eine Änderung im Informationsverbund, die in der Validierung in Teil 4 berücksichtigt wird. Wie Nachweise je Maßnahme zu planen sind, beschreibt die Seite Nachweisplan.

Freigabe und Fortschritt: Die Geschäftsleitung hat den Plan mit EV-07 freigegeben, weil sie die Ressourcen bereitstellt (Kap. 4.4), und die ISB-Stabsstelle für PM 9 beschlossen. Den Fortschritt verfolgt bis dahin die Stabsstelle Controlling und nicht der ISB, denn als stellvertretender Leiter IT-Betrieb setzt er viele Maßnahmen selbst mit um. Das vermeidet den Interessenkonflikt, den Kapitel 4.5 zwischen Umsetzung und Fortschrittsverfolgung ausschließen will. Der Statusbericht geht monatlich an die Geschäftsleitung.

Ergebnis von Teil 3 und offene Punkte

Am Ende von PM 8 liegen drei Unterlagen vor: die Statusliste NW-02 mit 930 Einträgen und Begründungen, das Risikoregister mit RR-01 bis RR-04 und den Restrisiken RS-01 und RS-02, und der freigegebene Umsetzungsplan mit 60 Maßnahmen. Für GP-A ist damit erstmals belegt, welche Anforderungen erfüllt sind und wer die übrigen bis wann erfüllt.

Offen am Ende von Teil 3:

  • OF-01 Verfügbarkeit von GP-A, Überprüfung im zweiten Zyklus
  • OF-03 Anmeldedienst als Schnittstelle statt Asset
  • OF-04 Abdeckung des Formularbaukastens, vom Portalbetrieb weiter bestritten
  • OF-05 Umzug des Serverraums
  • L-01 Leistungsvereinbarungen K07 und K11 weiter ausstehend (GC.3.1.3 temporär nicht erfüllt)
  • Auslegungsfrage Kap. 2.11 und 4.1.2 zur temporären Nichterfüllung, vorsichtig gelöst über RS-01

Ob die Statusliste stimmt, zeigt sich erst bei der Überprüfung. In Teil 4 prüft das interne Audit Stichproben, darunter Einträge, die hier als erfüllt oder nicht anwendbar stehen.

Wie es weitergeht

In Teil 4 misst der IZM seine Ziele mit eigenen Kennzahlen, lässt das erste interne Audit durchführen, wertet die Monitoring-Verfahren aus und legt der Geschäftsleitung die Managementbewertung vor.

Blackfort Technology unterstützt bei Statuserhebung, Risikobetrachtung und Umsetzungsplanung, siehe Beratung.

Rechtehinweis: Kurze Zitate und Fundstellen aus BSI-Standard 300-1 „Methodik Grundschutz++“, Version 1.0 vom 20.10.2026, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026, Quelle: BSI-Seite zu Grundschutz++. Sie stehen nicht unter CC BY-SA 4.0; der Lizenzhinweis am Seitenende gilt nur für die Auszüge aus den Katalogdaten.

Häufige Fragen

Wann darf eine Grundschutz++-Anforderung als nicht anwendbar gelten?
Nach BSI-Standard 300-1 Kap. 4.1.1 nur, wenn die zugrunde liegende Komponente nicht im Informationsverbund existiert oder die Anforderung funktional nicht erfüllt werden kann. Für jede nicht anwendbare Anforderung ist eine Begründung zu dokumentieren. Fehlende Relevanz ist kein Grund.
Kann die Leitung eine nicht erfüllte MUSS-Anforderung akzeptieren?
Nein. Für nicht erfüllte MUSS-Anforderungen sind Maßnahmen zu ihrer Erfüllung festzulegen; eine Risikobetrachtung ersetzt die Erfüllung nicht, und Ausnahmegenehmigung oder Risikoakzeptanz sind nicht möglich (300-1 Kap. 4.1.2).
Braucht eine temporär nicht erfüllte SOLLTE-Anforderung eine Risikobetrachtung?
Der Standard ist an dieser Stelle nicht eindeutig. Kap. 4.1.2 sagt, eine temporäre Nichterfüllung löse keine Risikobetrachtung aus; Kap. 2.11 verlangt für eingeplante, noch nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungen eine Restrisikobetrachtung mit Freigabe durch die Leitung. Im Fall wird das Restrisiko konsolidiert erfasst und freigegeben.
Was muss ein Umsetzungsplan im Grundschutz++ enthalten?
Konkrete Maßnahmen je Anforderung mit eindeutiger Zuordnung, eine Priorisierung, Zuständigkeiten und Fristen sowie je Maßnahme mindestens die Anforderung, das Datum der Umsetzung oder Überprüfung und die dokumentierende oder prüfende Person; Nachweise sind der Maßnahme zuzuordnen (300-1 Kap. 4.3 und 4.4).

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Quellen

Zitate aus BSI-Standards und BSI-Webseiten sind © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und wortgetreu, in Anführungszeichen und mit Quellennachweis wiedergegeben. Unabhängiges Angebot, kein Angebot des BSI.

Stand
01.11.2026
Fachlich geprüft am
01.11.2026
Katalogstand
Grundschutz++ Anwenderkatalog, Build 2026-10-29 (Commit c3f37859 vom 30.10.2026)

Lizenzhinweis

Diese Seite enthält Auszüge aus Katalogdaten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Die Auszüge stehen unter derselben Lizenz. Die Lizenz gilt nur für diese Katalogauszüge; Zitate aus BSI-Standards sind © BSI und als Zitat mit Quellennachweis wiedergegeben.

  • Kennungen, Titel, Modalverben, Zielobjektkategorien und Gefährdungszuordnungen sowie gekürzte Anforderungstexte von GC.1.1, GC.7.2, GC.8.1, GC.9.1.1.1, GC.9.1.1.3, TEST.1.1, NOT.1.1, PERF.3.1, UMS.1.1, UMS.1.2, BER.3.16 bis BER.3.19, BER.4.1.2, BER.5.9, DEV.1.1, KONF.3.3, KONF.8.1, KONF.11.4, KONF.12.10, NOT.4.5, NOT.4.12, NOT.4.16.1, GEB.1.4, TEST.3.1.5, TEST.3.1.11, TEST.4.1.1, DET.6.2 und DET.6.2.1; sinngemäß zusammengefasste Erläuterungen zu GC.1.1, UMS.1.1, UMS.1.2, BER.3.17, BER.3.18, DEV.1.1, NOT.4.5 und KONF.11.4: BSI Stand-der-Technik-Bibliothek, Anwenderkatalog Grundschutz++ (Build 2026-10-29, Commit c3f37859 vom 30.10.2026), abgerufen am 01.11.2026. Von Blackfort Technology gekürzt oder bearbeitet.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information zu IT-Grundschutz und Grundschutz++ und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG). Sie ersetzen weder die Prüfung durch eine Auditorin oder einen Auditor noch eine Entscheidung der Zertifizierungsstelle.