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Grundschutz++ Beispiel, Teil 5: Verbesserung und Abschluss des ersten Zyklus

Teil 5 dieses Grundschutz++ Beispiels zeigt die kontinuierliche Verbesserung beim fiktiven IT-Zweckverband Musterregion: Er analysiert sechs Nichtkonformitäten aus Audit und Kennzahlen auf ihre Ursachen, bewertet Verbesserungspotenziale, stellt den Korrektur- und Verbesserungsplan auf und prüft, ob die Korrekturen wirken. Ergebnis ist die Abschlussbilanz des ersten Zyklus für 944 Einträge, mit einer Korrektur, die ihr Ziel verfehlt hat, und mit der Liste der Punkte, die in den zweiten Zyklus gehen. Am Ende steht die Frage, wann ein Zyklus im Sinne des Katalogs vollständig durchlaufen ist.

Innenhof des Backsteingebäudes in der Dämmerung mit großer Linde, Fenster warm beleuchtet, ein Fassadenabschnitt mit Bogenfenstern ist eingerüstet

Hinweis und Rückblende auf Teil 1 bis 4

Fiktiver Fall. Institution, Nichtkonformitäten, Maßnahmen, Messwerte und Entscheidungen sind erfunden. Die Fallakte ist nicht vom BSI geprüft, nicht zertifiziert und nicht auf reale Kommunen oder Dienstleister übertragbar. Echt sind die Kennungen und Texte der Anforderungen aus dem Anwenderkatalog Grundschutz++, Build 2026-10-29; Methodik nach BSI-Standard 300-1, Version 1.0.

Was bisher geschah: Der IT-Zweckverband Musterregion (IZM) hat für den Portalprozess GP-A Kontext, Schutzbedarf und Rollen erhoben (Teil 1), ein Paket mit 930 Einträgen gebildet (Teil 2), den Status erhoben, vier Risiken behandelt und 60 Maßnahmen geplant (Teil 3). Im internen Audit in Teil 4 kamen acht Feststellungen heraus: unter anderem ein Gruppenkonto, das als nicht vorhanden galt (FS-01), eine unvollständige Datensicherung mit 31 Stunden Wiederherstellungszeit (FS-02), ein Patchbericht ohne fünf Systeme (FS-03) und zwei zu Unrecht leere Zielobjektkategorien (FS-05). Die Geschäftsleitung hat in MB-01 den Korrektur- und Verbesserungsplan beauftragt (EV-08) und entschieden, die Praktik DEV auf die Formularlogik anzuwenden (EV-09).

Nichtkonformitäten und ihre Ursachen

Werden Anforderungen nicht im vorgesehenen Maß erfüllt, liegt nach Kapitel 6.1 eine Abweichung vor. Der Standard verlangt, sie systematisch zu erfassen und zu prüfen: unmittelbare und zugrunde liegende Ursachen, Wahrscheinlichkeit und Folgen eines Wiederauftretens, ähnliche Fälle in anderen Bereichen und Hinweise auf systemische Schwächen. Im Katalog verlangt VRB.2.1 eine Methode dafür; die Erläuterung nennt ausdrücklich die Ursachenanalyse, die über die unmittelbare Ursache hinausgeht. Der IZM hat aus den Feststellungen und der verfehlten Kennzahl KZ-04 sechs Nichtkonformitäten gebildet.

NKunmittelbare Ursachezugrunde liegende UrsacheWiederauftretenähnliche Fälle (Gegenprobe)systemisch
NK-01 Gruppenkonto (FS-01)lokales Konto vom Hersteller bei Inbetriebnahme angelegt und weiter genutztStatus zu BER beruhte nur auf dem Export des Verzeichnisdienstes; lokale Konten stehen nicht im Inventar der Berechtigungen (BER.1.4)wahrscheinlich bei jedem Gerät mit eigener KontenverwaltungAbgleich aller 46 Systeme: zwei weitere lokale Konten auf dem Firewall-Clusterja, SW-1
NK-02 Sicherung unvollständig (FS-02)Ausschluss eines Verzeichnisses nach Umstellung des SicherungsjobsÄnderung am Sicherungsjob ohne Änderungsverfahren und ohne Abgleich mit der Liste der zu sichernden Daten (NOT.4.1); Teststichproben nicht nach Risiko gewähltmöglich bei jeder Änderung am JobSicherung des Formularbaukastens geprüft: vollständigja, SW-2
NK-03 Patchbericht unvollständig (FS-03)fünf virtuelle Maschinen ohne AgentWerkzeugbericht als Nachweis akzeptiert, ohne die Grundgesamtheit mit der CMDB abzugleichenwahrscheinlich bei jeder neuen VMBericht des Virenschutzes: drei Systeme fehlten ebenfallsja, SW-2
NK-04 Kategorien zu Unrecht leer (FS-05)Angabe des IT-Betriebs ungeprüft übernommenVollständigkeitsprüfung in Teil 2 nur über Interviews, ohne Beobachtung am Arbeitsplatzmöglich bei jeder Erweiterung des VerbundsServicedesk AS-21 nutzt ebenfalls Browser und Büro-Software; die Kategorien sind mit AS-25 schon im Paket, der Status der 14 Anforderungen wird für AS-21 mit erhobenja, SW-2
NK-05 ISB-Frist überschritten (FS-07)Besetzungsverfahren länger als geplantFrist ohne Abstimmung mit der Personalabteilung gesetzt; Kap. 4.4 verlangt realistische Fristen und Abstimmung mit betroffenen Bereichenwahrscheinlich bei Maßnahmen mit PersonalbedarfKZ-02 zeigt 72 % Fristtreue insgesamtja, SW-3
NK-06 Ziel Z-03 verfehlt (KZ-04, EV-12)Wiederherstellung in 31 StundenWiederherstellung nie gegen Z-03 gemessen; Wiederanlaufzeit nicht geplantsicher, solange sich die Technik nicht ändert-nein, technisch

Drei systemische Schwächen. SW-1: Inventare enthalten nur zentral verwaltete Objekte. SW-2: Status „erfüllt“ und „nicht anwendbar“ wurden auf Selbstauskunft der Teams übernommen, ohne Gegenprobe durch eine andere Rolle. Das berührt PERS.2.3.3, das eine Rollentrennung zwischen der Umsetzung von Sicherheitsanforderungen und ihrer Überprüfung verlangt. SW-3: Fristen entstehen ohne die Bereiche, die sie halten müssen. Nach Kapitel 6.1 ist zu prüfen, ob solche Schwächen grundlegende Anpassungen des ISMS erfordern. Für SW-2 hat der IZM das bejaht und das Verfahren der Statuserhebung geändert (KV-05).

Verbesserungspotenziale und ihre Bewertung

Neben den Abweichungen hat der IZM die Quellen ausgewertet, die Kapitel 6.2 für Verbesserungspotenziale nennt: Bedrohungslage, Effektivität des Umsetzungsplans, Auditergebnisse, Prozessoptimierungen, Sicherheitsvorfälle und Vorschläge der Beschäftigten. Bewertet wurde nach den fünf Gesichtspunkten des Standards, in drei Stufen.

VPQuelleVorschlag (fiktiv)RisikoreduktionAufwandstrategische BedeutungSynergienNachhaltigkeit
VP-01Sicherheitsereignis SV-01MFA für alle 24 Redaktionszugänge abschließen (BER.5.9)hochgeringhochRR-02hoch
VP-02Effektivität Umsetzungsplan, FS-06Kennung der Anforderung als Pflichtfeld im TicketsystemgeringgeringmittelNachweise, Audithoch
VP-03Auditergebnis FS-08Schwachstellenfunde an Portal-Assets mit Verweis auf das betroffene Risiko im RegistermittelgeringmittelRR-01mittel
VP-04Prozessoptimierung, KZ-05mehr automatisierte Nachweise, jeweils mit Abgleich gegen die Grundgesamtheit aus der CMDBmittelmittelhochSW-2hoch
VP-05Vorschlag des ServicedesksAnfragen zu gefälschten E-Mails im Namen des Portals: strenge Senderpolicy für den Benachrichtigungsversand vorziehen (KONF.13.5.1, im Plan bisher für PM 16)mittelgeringmittelAS-15hoch

Korrektur- und Verbesserungsplan

Kapitel 6.3 verlangt, die Vorschläge in einen Korrektur- und Verbesserungsplan einzubetten, nach verfügbaren Ressourcen, Quick-Wins und größtem Verbesserungspotenzial zu priorisieren und den Plan in den Umsetzungsplan aufzunehmen. Im Katalog stehen dafür VRB.4.1 (Korrekturmaßnahmen), VRB.4.2 (Verbesserungsmaßnahmen) und VRB.5.1 (Prioritäten). Jeder Eintrag hat ein messbares Wirksamkeitskriterium, weil Kapitel 6.4 klare, messbare Kriterien für die Evaluation vorsieht. Die Einträge KV-01 bis KV-10 stehen als MN-61 bis MN-70 im Umsetzungsplan.

EintragzuMaßnahme (fiktiv)PrioritätzuständigFristWirksamkeitskriterium
KV-01NK-01alle lokal gemeinsam genutzten Konten auflösen; ein Notfallkonto je System als dokumentierte Ausnahme mit Begründung, Absicherung und Zuordnung jeder Nutzung zu einer Person, wie es die Erläuterung zu BER.3.16 beschreibt; lokale Konten ins Inventar BER.1.4Quick-WinR-04PM 13Abgleich aller Systeme: kein gemeinsam genutztes Konto im Regelbetrieb
KV-02NK-02, NK-06Sicherungsjob korrigieren, Liste der zu sichernden Daten automatisch mit dem Job abgleichen, Wiederherstellungstest mit risikoorientierten Stichproben einschließlich Nachweisverzeichnisgrößtes PotenzialR-03 / R-04PM 14100 % der Stichproben vollständig; Annahme von Anträgen innerhalb eines Arbeitstags, nach Z-03 festgelegt als höchstens 24 Stunden
KV-03NK-03Agenten auf den fünf VMs; jeder Werkzeugbericht weist die Abdeckung gegen die CMDB ausQuick-WinR-04PM 13Abdeckung 46 von 46 in drei Berichten nacheinander
KV-04NK-04Asset AS-25 „Browser und Büro-Software auf den Admin-Notebooks“ mit den Kategorien Webbrowser und Office-Anwendungen aufnehmen, Status der 14 Anforderungen erheben; künftige Vollständigkeitsprüfung mit Beobachtung am ArbeitsplatzQuick-WinISBPM 1314 Einträge mit Status; bei der nächsten Validierung keine leere Kategorie ohne Beleg
KV-05SW-2Gegenprobe durch die ISB-Stabsstelle für jeden Status „nicht anwendbar“ und jeden Status „erfüllt“, der nur auf Selbstauskunft beruht (PERS.2.3.3)größtes PotenzialISBPM 15alle 39 früheren „nicht anwendbar“ und alle Selbstauskünfte zweitgeprüft
KV-06NK-05, SW-3Fristen nur nach Abstimmung mit dem zuständigen Bereich; Maßnahmen mit Personalbedarf mit der Personalabteilung planenRessourcenControllingPM 13KZ-02 mindestens 90 % im nächsten Quartal
KV-07VP-01MFA für die übrigen sechs RedaktionszugängeQuick-WinR-08PM 1324 von 24 Zugängen mit MFA
KV-08VP-02Pflichtfeld Anforderungskennung im TicketsystemQuick-WinR-04PM 13keine Maßnahme ohne Anforderungsbezug
KV-09VP-03Funde aus Schwachstellenscans mit Risikobezug im RegisterQuick-WinISBPM 14jeder Fund hoher Kritikalität an Portal-Assets mit Verweis auf ein Risiko
KV-10EV-09Status der Praktik DEV für die Formularlogik in AS-02 erheben (PM 14) und das Verfahren für die Entwicklung von Formularlogik verankern (DEV.1.1 bis DEV.1.2)Ressourcen, nach Besetzung der ISB-StelleR-08 / ISBPM 14 und PM 17alle DEV-Einträge mit Status (PM 14); DEV.1.1 bis DEV.1.2 erfüllt (PM 17)

VP-04 und VP-05 sind ohne eigenen KV-Eintrag geblieben: VP-04 geht in KV-03 und KV-05 auf, VP-05 wurde als Friständerung der bestehenden Maßnahme zu KONF.13.5.1 umgesetzt.

Kreislauf von den Feststellungen FS-01 bis FS-08 aus dem Audit und der Kennzahl KZ-04 über die Nichtkonformitäten NK-01 bis NK-06 mit Ursachenanalyse und den drei systemischen Schwächen SW-1 bis SW-3 zum Korrektur- und Verbesserungsplan KV-01 bis KV-10, weiter in den Umsetzungsplan und zur Wirksamkeitsprüfung in PM 15: 7 wirksam, 1 teilweise wirksam (KV-10), 1 offen (KV-06), 1 nicht wirksam (KV-02). Ein Pfeil von KV-02 führt mit der Markierung „Ziel verfehlt“ zurück in die Risikobetrachtung zum neuen Risiko RR-05. Von oben fließen die Verbesserungspotenziale VP-01 bis VP-05 in den Plan, ein Rückweg zeigt, dass offene Einträge in den zweiten Zyklus gehen.
Kontinuierliche Verbesserung im fiktiven Fall nach BSI-Standard 300-1 Kap. 6.1 bis 6.4. Eigene Darstellung, Stand 01.11.2026.

Wirksamkeitsprüfung: was gewirkt hat und was nicht

Nach Kapitel 6.4 werden die umgesetzten Maßnahmen auf ihre Effektivität geprüft, mit gezielten Tests und Überprüfungen nach Abschluss der Umsetzung, und die Ergebnisse dokumentiert. Im Katalog verlangt VRB.6.1, die Wirksamkeit regelmäßig zu testen. Geprüft hat die ISB-Stabsstelle, die seit PM 13 besetzt ist. Die Einträge, die sie selbst umgesetzt oder mitverantwortet hat (KV-04, KV-05, KV-09, KV-10), hat die Revision der Kommune K03 stichprobenweise nachgeprüft, damit niemand die eigene Arbeit allein bewertet. Die Prüfung in PM 15 ergab:

EintragTest (fiktiv)ErgebnisBewertung
KV-01Abgleich der lokalen Kontenlisten aller 46 Systemekein gemeinsam genutztes Konto im Regelbetrieb; drei Notfallkonten als Ausnahmen dokumentiertwirksam
KV-02Wiederherstellungstest mit sechs Stichprobenalle Stichproben vollständig; Annahme von Anträgen nach 26 Stundennicht wirksam: Vollständigkeit erreicht, Zeitziel verfehlt
KV-03drei Patchberichte nacheinander46 von 46 Systemenwirksam
KV-04Statuserhebung der 14 Anforderungen8 erfüllt, 3 SOLLTE nicht erfüllt (KONF.12.4, KONF.12.5, KONF.12.1.11), 3 KANN nicht erfüllt, jeweils für AS-25 und AS-21 erhoben; STM.2.1.2 und STM.2.1.3 damit wieder erfülltwirksam
KV-05Gegenprobe der früheren „nicht anwendbar“ und der Selbstauskünftevollständig; dabei aufgefallen: GC.9.1.1.1.1 (hinreichende Ressourcen für den ISB) stand seit Teil 3 als erfüllt, obwohl der ISB nur in Teilzeit arbeitete; korrigiert und mit der Besetzung in PM 13 erfülltwirksam
KV-06KZ-02 im Folgequartalnoch nicht messbaroffen
KV-07, KV-08, KV-09Konfigurations- und Ticketexporte, Register24 von 24 Zugängen mit MFA; keine Maßnahme ohne Bezug; alle Funde mit Risikobezugwirksam
KV-10Statuserhebung der 34 DEV-Einträge für AS-02Status aller 34 Einträge in PM 14 erhoben: 7 erfüllt, 25 nicht erfüllt, 2 nicht anwendbar; Verfahren im Entwurf, Frist PM 17teilweise wirksam, Verfahren offen

KV-02 zeigt, warum die Evaluation ein eigener Schritt ist. Die Maßnahme ist umgesetzt, die Lücke in der Sicherung geschlossen, und trotzdem ist das Ziel verfehlt. Die neue Ursache: Die Rücksicherung läuft über eine Verbindung mit zu geringer Bandbreite vom Sicherungsspeicher. Nach Kapitel 6 lösen solche Erkenntnisse einen Zyklus der Risikobetrachtung aus.

Was in die Risikobetrachtung zurückgeht

Kapitel 6 sieht vor, dass Schwachstellen und geänderte Bedrohungslagen aus der Verbesserung in der Risikobetrachtung berücksichtigt werden. Im Fall betrifft das drei Einträge des Registers aus Teil 3 und ein neues Risiko.

RisikoAnlass zur erneuten BetrachtungErgebnis (fiktiv)
RR-01zwei Schwachstellenfunde am Bürgerportal (FS-08, KV-09)beide behoben; Bewertung bleibt mittel
RR-02Ereignis SV-01, MFA vollständig (KV-07)Bewertung bleibt mittel; Befristung bis zur nächsten Überprüfung verlängert und neu freigegeben
RR-03Umzug weiter vertagt (EV-11)bleibt mittel; die Befristung endet in PM 20, dann Entscheidung nötig
RR-05 (neu)KV-02: Wiederherstellung dauert länger als Ziel Z-03gelegentlich, begrenzt: niedrig, also nach den Kriterien des IZM akzeptierbar

Offene Entscheidung OF-07: RR-05 ist nach den Akzeptanzkriterien hinnehmbar, Ziel Z-03 aus der Leitlinie ist aber verfehlt. Beides passt nicht zusammen. Die Geschäftsleitung muss entweder in eine schnellere Rücksicherung investieren oder Z-03 ändern. Die Frage hängt an OF-01, der Einstufung der Verfügbarkeit von GP-A, und steht deshalb auf der Tagesordnung der Managementbewertung MB-02 zu Beginn des zweiten Zyklus. Die Risikobetrachtung als Ganzes überprüft der IZM wie vorgesehen mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen (Anhang 3, Kriterium 35).

Ergebnis von Teil 5: Abschlussbilanz des ersten Zyklus

Die Bilanz schreibt die Statusliste aus Teil 3 fort: mit den Korrekturen aus dem Audit, der in PM 14 erhobenen Praktik DEV (KV-10), den 14 nachgemeldeten Anforderungen und den bis PM 15 abgeschlossenen Maßnahmen. Das Paket umfasst jetzt 944 Einträge: 942 aus dem Katalog und zwei eigene.

ModalverbEinträgeerfülltnicht erfülltnicht anwendbarTeil 3 zum Vergleich (erfüllt / nicht erfüllt / nicht anwendbar)
MUSS14914180117 / 27 / 5
SOLLTE58954442 (40 temporär, 2 dauerhaft)3480 / 65 / 33
KANN20642163138 / 164 / 1
Summe9447272134635 / 256 / 39

Was sich hinter den Zahlen verbirgt. Die offenen MUSS-Anforderungen sind die fünf Verfahrensanforderungen der Praktik DEV für die Formularlogik (KV-10), PERF.5.1, weil das Verfahren zu neuen Bedrohungen noch fehlt, NOT.1.1 und GC.1.1 (siehe unten). Von den 39 Einträgen „nicht anwendbar“ aus Teil 3 sind vier geblieben: KONF.3.3, NOT.4.5 und für die Formularlogik DEV.3.4 (keine Passwortverarbeitung) und DEV.4.7 (kein Binärcode, die Skripte werden interpretiert). DEV.4.6 gilt laut Erläuterung bei interpretierten Sprachen analog für die Optionen des Interpreters und ist deshalb anwendbar, im Fall nicht erfüllt. Die übrigen 35 sind weggefallen, 3 durch das Audit und 32 durch die Entscheidung EV-09. Bei den KANN-Anforderungen sind die vier aus der Risikobehandlung gewählten umgesetzt (BER.4.1.2, DET.6.2.1, TEST.3.1.11, TEST.4.1.1); NOT.4.12 bleibt nicht erfüllt, weil die Kopie bei K05 nicht georedundant im Sinne der Erläuterung ist. Unter den 40 temporär nicht erfüllten SOLLTE-Anforderungen stehen weiter NOT.4.16.1 und NOT.4.1: Der IZM wertet sie erst nach einem zweiten vollständigen Halbjahrestest mit dem korrigierten Sicherungsjob als erfüllt; das verfehlte Zeitziel aus KV-02 ist davon getrennt als RR-05 erfasst. Dazu kommen GC.3.1.3 (Vereinbarung mit K11 fehlt), EIG-02 und 20 Anforderungen der Praktik DEV. Die beiden dauerhaften sind unverändert GEB.1.4 und TEST.3.1.5.

Ist der erste Zyklus abgeschlossen? Die Erläuterung zu GC.1.1 sagt: Die Anforderung „ist erst dann als erfüllt anzusehen, wenn die komplette Vorgehensweise mindestens einmal vollständig durchlaufen wurde“. Der IZM hat alle fünf Prozessschritte für GP-A durchlaufen. Die Erläuterung verlangt außerdem, dass die Anforderungen an das ISMS „standardkonform umgesetzt“ sind. Solange sieben weitere MUSS-Anforderungen offen sind, ist das nicht belegt. Der IZM führt GC.1.1 deshalb in der vorsichtigen Lesart weiter als nicht erfüllt und prüft den Status neu, sobald KV-10, PERF.5.1 und NOT.1.1 erledigt sind. Ob „vollständig“ zudem den ganzen Anwendungsbereich meint, also auch GP-B bis GP-D, lässt die Erläuterung offen. Der IZM hat das als Auslegungsfrage OF-08 vermerkt.

Was in den zweiten Zyklus geht

Kapitel 6.3 nimmt den Korrektur- und Verbesserungsplan in den Umsetzungsplan auf, und Kapitel 5.5 prüft das Paket bei jeder Validierung erneut. Für den IZM heißt das: Der zweite Zyklus beginnt mit den offenen Einträgen aus dem ersten.

ThemaHerkunftnächster Schritt (fiktiv)
GP-B Gebühren online bezahlenEV-03Zahlungsdienstleister als Cloud-Dienst modellieren; die Kategorien Outsourcing und Cloud-Dienste bringen nach dem Build vom 29.10.2026 38 Anforderungen hinzu
Beitritt K13Validierung Teil 4Anbindung und Schnittstelle in die Abgrenzung aufnehmen
OF-01 und OF-07 Verfügbarkeit und Ziel Z-03Teil 1, Teil 5Entscheidung in MB-02
OF-05 ServerraumTeil 3, EV-11Entscheidung vor Ablauf der Befristung von RR-03 in PM 20
OF-03 AnmeldedienstTeil 2im zweiten Audit gezielt prüfen
OF-06 Praktik DEV bei beschaffter SoftwareTeil 4, EV-09Der IZM wendet DEV nur auf eigene Formularlogik an; ob die DEV-Anforderungen mit Kategorie Anwendungen für beschaffte Software nicht anwendbar sind oder über Pflichten des Herstellers zu belegen, ist offen
OF-08 Reichweite von GC.1.1Teil 5Auslegung beobachten, Status bei Bedarf anpassen
L-01 Vereinbarung K11Teil 1Eskalation an die Verbandsversammlung
Leistungskennzahlen des BSITeil 4nach Veröffentlichung mit KZ-01 bis KZ-06 abgleichen

Ob der IZM eine Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von Grundschutz++ anstrebt, ist nicht entschieden. Diese Fallakte ist kein Zertifizierungsnachweis. Was ein Audit im Verfahren verlangt, beschreibt die Seite Zertifizierung.

Die ganze Fallakte und die Methodik dazu

Die fünf Teile sind einzeln lesbar. Wer die Akte am Stück lesen will, beginnt mit Teil 1; jede Kennung lässt sich bis zu ihrem ersten Auftreten zurückverfolgen.

  1. Erhebung und Planung
  2. Anforderungsanalyse
  3. Realisierung
  4. Überwachung
  5. Verbesserung (diese Seite)

Methodik: BSI-Standard 300-1, Anforderungen bewerten und Abweichungen dokumentieren, Risikoanalyse, Sicherheitskonzept.

Blackfort Technology unterstützt bei der Fortschreibung des Umsetzungsplans, der Validierung der Anforderungen und der Vorbereitung der nächsten Managementbewertung, siehe Beratung.

Rechtehinweis: Fundstellen aus BSI-Standard 300-1 „Methodik Grundschutz++“, Version 1.0 vom 20.10.2026, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026, Quelle: BSI-Seite zu Grundschutz++. Sie stehen nicht unter CC BY-SA 4.0; der Lizenzhinweis am Seitenende gilt nur für die Auszüge aus den Katalogdaten.

Häufige Fragen

Was ist eine Nichtkonformität im Grundschutz++?
Nach BSI-Standard 300-1 Kap. 6.1 besteht eine Abweichung, wenn Anforderungen nicht im vorgesehenen Maß erfüllt werden. Sie wird erfasst und auf unmittelbare und zugrunde liegende Ursachen, Wiederauftreten, ähnliche Fälle und systemische Schwächen geprüft; daraus werden Korrekturvorschläge abgeleitet.
Wie prüft man die Wirksamkeit von Korrekturmaßnahmen?
Mit vorher festgelegten, messbaren Kriterien je Maßnahme und gezielten Tests oder Überprüfungen nach der Umsetzung; die Ergebnisse werden dokumentiert (300-1 Kap. 6.4). Im Katalog verlangt VRB.6.1, die Wirksamkeit regelmäßig zu testen. Eine umgesetzte Maßnahme kann trotzdem unwirksam sein, wie KV-02 im Fall zeigt.
Wann ist der erste PDCA-Zyklus im Grundschutz++ abgeschlossen?
Die Erläuterung zur Katalog-Anforderung GC.1.1 lässt die Anforderung erst als erfüllt gelten, wenn die komplette Vorgehensweise mindestens einmal vollständig durchlaufen wurde, und versteht unter errichtet, dass die Anforderungen an das ISMS standardkonform umgesetzt sind. Ob das für den ersten Geschäftsprozess oder den ganzen Anwendungsbereich gilt, lässt die Erläuterung offen. Im Fall bleibt GC.1.1 deshalb nach dem ersten Zyklus noch nicht erfüllt.
Wohin gehört der Korrektur- und Verbesserungsplan?
In den Umsetzungsplan. 300-1 Kap. 6.3 verlangt, die Korrektur- und Verbesserungsvorschläge in einen eigenen Plan einzubetten, nach Ressourcen, Quick-Wins und größtem Verbesserungspotenzial zu priorisieren und diesen Plan in den Umsetzungsplan aufzunehmen.

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Quellen

Zitate aus BSI-Standards und BSI-Webseiten sind © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und wortgetreu, in Anführungszeichen und mit Quellennachweis wiedergegeben. Unabhängiges Angebot, kein Angebot des BSI.

Stand
01.11.2026
Fachlich geprüft am
01.11.2026
Katalogstand
Grundschutz++ Anwenderkatalog, Build 2026-10-29 (Commit c3f37859 vom 30.10.2026)

Lizenzhinweis

Diese Seite enthält Auszüge aus Katalogdaten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Die Auszüge stehen unter derselben Lizenz. Die Lizenz gilt nur für diese Katalogauszüge; Zitate aus BSI-Standards sind © BSI und als Zitat mit Quellennachweis wiedergegeben.

  • Wörtliche Teilzitate aus der Erläuterung zu GC.1.1; sinngemäß wiedergegebene Erläuterung zu DEV.4.6; Kennungen, Titel und gekürzte Anforderungstexte von GC.1.1, GC.9.1.1.1.1, VRB.2.1, VRB.4.1, VRB.4.2, VRB.5.1, VRB.6.1, PERS.2.3.3, BER.1.4, BER.3.16, BER.5.9, NOT.4.1, NOT.4.16.1, KONF.8.1, KONF.12.4, KONF.12.5, KONF.12.1.11, KONF.13.5.1, DEV.1.1, DEV.2.4, DEV.3.4, DEV.4.6, DEV.4.7, DEV.4.10, DEV.6.1 und PERF.5.1; sinngemäß zusammengefasste Erläuterungen zu VRB.2.1 und BER.3.16: BSI Stand-der-Technik-Bibliothek, Anwenderkatalog Grundschutz++ (Build 2026-10-29, Commit c3f37859 vom 30.10.2026), abgerufen am 01.11.2026. Von Blackfort Technology gekürzt oder bearbeitet.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information zu IT-Grundschutz und Grundschutz++ und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG). Sie ersetzen weder die Prüfung durch eine Auditorin oder einen Auditor noch eine Entscheidung der Zertifizierungsstelle.