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Grundschutz-Sicherheitsvorfall in der Praxis: vom Ereignis zur Vorfallsbearbeitung

Wie ein Sicherheitsvorfall im Grundschutz nach Grundschutz++ behandelt wird, regeln zwei Praktiken des Anwenderkatalogs: DET (Detektion) sorgt dafür, dass ein sicherheitsrelevantes Ereignis protokolliert, gemeldet, beurteilt und alarmiert wird, REA (Sicherheitsvorfallsbehandlung) übernimmt mit Triage, Dokumentation, Diagnose, Ursachenanalyse, Kommunikation und Nachbereitung. Prüfbar wird das, wenn jeder Schritt einen Beleg mit Zeitpunkt erzeugt und die Übergabe von DET an REA festgelegt ist. Diese Seite arbeitet einen fiktiven Fall durch: verdächtige Anmeldungen am Fernzugang einer Landesbehörde, vom ersten Alarm bis zur Auswertung im Managementbericht. Zu jedem Schritt stehen die Kennungen aus dem Build vom 29. Oktober 2026, die Prüffrage, der Beleg und die Übergabe. Gesetzliche Meldepflichten prüft diese Seite nicht.

Werkbank eines Uhrmachers mit einer geöffneten Taschenuhr auf einer Lederunterlage, darüber eine Lupe an einem Gelenkarm, daneben Pinzette, Schraubendreher und Glasglocke, vor der Uhr liegt eine einzelne winzige Schraube

Was DET und REA im Katalog abdecken

Eigene Auszählung im Anwenderkatalog Grundschutz++, Build 2026-10-29, rekursiv über alle Verschachtelungsebenen:

PraktikTeilpraktikenAnforderungenMUSS / SOLLTE / KANNohne Zielobjektkategoriemit Parameter
DET Detektion6 (Grundlagen, Meldung von Ereignissen, Protokollierung, Überwachung von Aktivitäten, Management von Schwachstellen, Vorfallserkennung)825 / 38 / 394335
REA Sicherheitsvorfallsbehandlung3 (Grundlagen, Reaktion, Nachbereitung)235 / 13 / 5236

Drei Eigenschaften prägen die Arbeit. REA hat keine einzige Anforderung mit Zielobjektkategorie; nach Kapitel 3.4.1 von BSI-Standard 300-1 gehören alle 23 ohne Zuordnung zu Assets in das Anforderungspaket. Welche davon anzuwenden sind, richtet sich nach Sicherheitsniveau und Modalverb (Kapitel 3.4.2 und 4.1.2): 17 stehen auf normal-SdT (5 MUSS, 12 SOLLTE), die sechs auf „erhöht“ sind fünf KANN-Anforderungen und REA.2.5 (siehe Katalogbefund unten). In DET ist fast die Hälfte KANN (39 von 82): Ein Security Operations Center (DET.2.2), ein ständiger Bereitschaftsdienst (DET.2.3), Threat Hunting (DET.5.6) oder Red Teaming (DET.5.5) sind bei normalem Schutzbedarf optional. Und DET hat mit 35 Anforderungen mit Parameter viele offene Werte, etwa Fristen, Kriterien, Schwellwerte und den „automatisierten Mechanismus“. Nach Kapitel 3.5 legt die Institution sie fest; ohne festgelegte Kriterien lässt sich DET.6.1 nicht prüfen.

BSI-Standard 300-1 selbst greift das Thema in Kapitel 5.4 auf: „Im Rahmen des Monitorings müssen folgende Verfahren verankert werden“, darunter ein Verfahren zur Erkennung von Sicherheitsvorfällen, das nach Größe und Komplexität der Institution von manuellen Prozessen bis zu automatisierten Erkennungssystemen reichen kann. Kapitel 5.2.1 nennt die Leistungsfähigkeit der Detektion und Sicherheitsvorfallbehandlung als Aspekt, den die Ziele des internen Auditprogramms berücksichtigen sollten, Kapitel 5.3 die Sicherheitsvorfälle als Gegenstand der Managementbewertung.

Der Fall: verdächtige Anmeldungen am Fernzugang (fiktiv)

Das Statistische Amt Westmark (SAW) ist erfunden, ebenso alle Personen, Zeiten, Zahlen und Ergebnisse; Kennungen und Anforderungen stammen aus dem Katalog. Das SAW hat rund 600 Beschäftigte, einen Fernzugang über einen VPN-Verbund aus zwei Knoten mit Mehr-Faktor-Authentisierung per Push-Bestätigung und ein SIEM, das die Protokolle von Fernzugang, Verzeichnisdienst und Dateiservern zusammenführt. Eine Rufbereitschaft für die Vorfallsbehandlung ist werktags von 7 bis 19 Uhr besetzt. Die Geschäftsprozesse des SAW haben in allen Schutzzielen normalen Schutzbedarf.

Vorab festgelegt sind (fiktiv): die Protokollierungsfrist für DET.3.1 auf 180 Tage, abgestimmt mit dem Datenschutz; die Kriterien nach DET.6.1 und DET.6.1.1 in einer Regelliste des SIEM; als zu alarmierende Rolle nach DET.6.1.2 die Rufbereitschaft; für REA.2.5 als Kriterium für eine forensische Analyse „Anzeichen für einen erfolgreichen Zugriff Unbefugter auf schützenswerte Informationen“. Die Triage nach REA.2.1 arbeitet mit drei Prioritäten.

Triage-Kriterien des SAW (fiktiv)

REA.2.1 (SOLLTE) verlangt, Meldungen einer Priorität zuzuweisen. Die Katalogerläuterung beschreibt Triage als Vorgehen, bei dem festgestellt wird, „welche Vorfälle sofortige Aufmerksamkeit benötigen, welche weiter analysiert oder beobachtet werden oder irrelevante Fehlalarme sind“. Das SAW hat dafür festgelegt:

PrioritätKriterium (Auswahl)ReaktionEskalation nach REA.2.6.5
1Anzeichen für erfolgreichen unbefugten Zugriff, Schadcode auf Servern, Ausfall eines GeschäftsprozessesErstreaktion sofort, Bearbeitung ohne UnterbrechungISB und Leitung IT sofort, Amtsleitung bei Bestätigung
2Versuchter Angriff ohne Anzeichen für Erfolg, Schadcode auf einem Client, Ausfall der ProtokollierungBearbeitung am selben ArbeitstagISB am selben Tag
3Einzelmeldung ohne erkennbare Auswirkung, vermuteter FehlalarmBearbeitung im Regelbetriebkeine; Rückmeldung an die meldende Person

Vorfallsprotokoll: vom Ereignis zur Behandlung

Fiktives Beispiel. Anforderungen aus dem Anwenderkatalog Grundschutz++ (Build 2026-10-29), als Infinitiv gekürzt, Parameter in eckigen Klammern, Modalverb und Zielobjektkategorie in Klammern („ohne“ = ohne Zielobjektkategorie). Zeiten, Prüffragen und Belege sind erfunden.

ZeitSchrittAnforderungPrüffrageBeleg im FallÜbergabe an
Mo 07:12 bis 07:31ProtokollierungDET.3.1.1 Authentifizierungen bei Erfolg und Fehlschlag protokollieren (SOLLTE, IT-Systeme); DET.3.1.7 zu jedem Ereignis mindestens Zeitpunkt, Quelle und Zielobjekt protokollieren (SOLLTE, Anwendungen)Sind Fehlversuche und Erfolg mit Zeit, Quell-IP und Konto im SIEM?38 Fehlversuche am Konto einer Sachbearbeiterin, danach erfolgreiche Anmeldung von einer bisher nicht genutzten Quelladresse mit bestätigter Push-AnfrageSIEM
07:32Beurteilung und AlarmDET.6.1 Verfahren zur Beurteilung anhand von [Kriterien]; DET.6.1.1 kritische Vorfälle anhand von [Kriterien] durch [einen automatisierten Mechanismus] protokollieren; DET.6.1.2 Alarmierung von [für die Vorfallsbehandlung zuständigen Personen oder Rollen] durch [einen automatisierten Mechanismus] (alle SOLLTE, ohne)Hat die Regel ausgelöst, und hat der Alarm die Rufbereitschaft erreicht?SIEM-Alarm der Regel „Erfolg nach mehr als 20 Fehlversuchen“, Zustellbestätigung an die RufbereitschaftRufbereitschaft
07:35MeldungDET.2.1 Meldeverfahren verankern; DET.2.1.1 Regelungen für Sofortmaßnahmen durch Nutzende verankern (SOLLTE, ohne)Wusste die Sachbearbeiterin, wo und wie sie meldet und was sie sofort tun soll?Anruf beim Servicedesk: mehrere Push-Anfragen erhalten, eine versehentlich bestätigt; Meldeformular ausgefüllt, Arbeit am Gerät eingestelltRufbereitschaft (Zusammenführung mit dem Alarm)
07:41TriageREA.2.1 Meldungen einer Priorität zuweisen (SOLLTE, ohne)Passt die Priorität zu den festgelegten Kriterien?Priorität 1 im Vorfallsticket, Begründung „Anmeldung nach Fehlversuchen, Bestätigung durch die Nutzerin unbeabsichtigt“ISB und Leitung IT (Eskalation)
07:44ErstreaktionBER.3.9 Zugangskonten ereignisgesteuert deaktivieren; BER.5.14 Sperrung kompromittierter Authentifizierungsmittel verankern; BER.5.3 Vorgehensweise zum Widerruf von Authentifizierungsmitteln verankern (alle SOLLTE, ohne)Sind Konto, aktive Sitzungen und registrierte MFA-Geräte gesperrt?Sperrprotokoll aus dem Identitätsdienst; VPN-Sitzung um 07:46 beendetBerechtigungsverwaltung
08:10Dokumentation, KoordinierungREA.2.3 den Vorfall dokumentieren; REA.2.6.3 die Koordinierung bei Vorfällen verankern; REA.2.6.5 eine Eskalationsleiter verankern (SOLLTE, ohne)Ist eine Person als Koordinatorin benannt, und läuft alles über ein Ticket?Vorfallsticket mit Zeitleiste, Koordination durch den ISB, Datenschutz um 08:20 einbezogenalle Beteiligten
08:30DiagnoseREA.2.4 Diagnosemethoden verankern, wenn sich der Vorfall mit den standardisiert erfassten Informationen nicht ausreichend analysieren lässt (SOLLTE, ohne)Reichen die Standardprotokolle, um zu sagen, was die Gegenseite in 15 Minuten getan hat?Nein: Dateiserver-Zugriffe nur zusammengefasst; Protokollstufe vorübergehend erhöht, Rohdaten exportiert. Dabei fällt auf, dass Knoten 2 des VPN-Verbunds seit neun Tagen keine Protokolle an das SIEM liefert (Befund 1)IT-Betrieb
10:00Entscheidung ForensikREA.2.5 forensische Analyse bei Vorfällen ausführen, die [bestimmte Kriterien] erfüllen (SOLLTE, Sicherheitsniveau erhöht, ohne); REA.2.5.1 rechtlich relevante Beweise rechtssicher dokumentieren (SOLLTE, ohne)Ist das Kriterium erfüllt, und sind Beweise mit Prüfsumme gesichert?Kriterium erfüllt: 214 Dateinamen aufgelistet, 3 Dateien geöffnet. Beauftragung des vorab vereinbarten Forensik-Dienstleisters (REA.2.5.3, KANN); Sicherungsprotokoll mit Hashwerten und getrennt aufbewahrter KopieForensik-Dienstleister, Rechtsabteilung
Di bis DoUrsachenanalyse und BehandlungREA.2.6 Vorgehensweise zur Ursachenanalyse und Behandlung verankern; REA.2.6.1 die zur Behandlung durchgeführten Tätigkeiten dokumentieren (SOLLTE, ohne)Ist die Ursache gefunden, und sind andere Konten mit derselben Schwäche geprüft?Ursache: Passwort aus einem fremden Datenleck, Push-MFA ohne Schutz gegen ungewollte Bestätigung (Befund 2). Behandlung: neue Zugangsdaten, Prüfung aller Konten gegen bekannte Leaks, keine weiteren TrefferISB, Leitung IT
MiKommunikationREA.2.6.2 Vorgehensweise zur Kommunikation bei Vorfällen unter Berücksichtigung von Compliance-Verpflichtungen, Bedürfnissen der interessierten Parteien und der Geschäftsziele verankern; REA.2.6.2.1 die zuständigen Behörden im Einklang mit den Compliance-Verpflichtungen informieren (SOLLTE, ohne)Hat die zuständige Stelle geprüft, ob und an wen gemeldet werden muss, und ist die Entscheidung dokumentiert?Vermerk von Rechtsabteilung und Datenschutz mit Entscheidung und Datum; Kommunikation an die betroffene FachabteilungAmtsleitung
FrRückmeldungDET.2.1.3 Verfahren für Rückmeldungen verankern (SOLLTE, ohne)Weiß die meldende Person, was aus ihrer Meldung geworden ist?Gespräch mit der Sachbearbeiterin, Vermerk im TicketPersonalentwicklung (Praxisbeispiel für die Unterweisung, siehe Sensibilisierung)
FolgewocheNachbereitungREA.3.1 bisherige Maßnahmen anhand von Erkenntnissen aus Vorfällen [regelmäßig] überprüfen; REA.3.1.1 Erkenntnisse einschließlich Art, Umfang und Schäden dokumentieren (SOLLTE, ohne)Sind Art, Umfang und Schaden festgehalten und die Maßnahmen im Umsetzungsplan?Abschlussbericht: unbefugter Zugriff, ein Konto, 15 Minuten Sitzung, 3 Dateien geöffnet, kein Abfluss nachweisbar; zwei Maßnahmen im UmsetzungsplanManagementbericht

Die Uhrzeiten im Protokoll sind nur vergleichbar, wenn alle Systeme dieselbe Zeit haben. Die Erläuterung zu DET.3.1.7 nennt eine einheitliche Zeitquelle als Voraussetzung, und KONF.4.5 (SOLLTE, IT-Systeme) verlangt, Zeitquellen zu autorisieren; das gehört in die Grundkonfiguration, siehe Konfiguration und Assets.

Zeitleiste von links nach rechts mit zwei Bändern. Oberes Band DET: Protokollierung (DET.3.1.1, DET.3.1.7), Beurteilung und Alarm (DET.6.1, DET.6.1.1, DET.6.1.2), Meldung durch die Nutzerin (DET.2.1, DET.2.1.1). An der Übergabestelle ein Pfeil auf das untere Band REA: Triage (REA.2.1), Erstreaktion mit Kontosperre (BER.3.9, BER.5.14), Dokumentation und Koordinierung (REA.2.3, REA.2.6.3, REA.2.6.5), Diagnose (REA.2.4), Forensik und Beweissicherung (REA.2.5, REA.2.5.1), Ursachenanalyse (REA.2.6), Kommunikation (REA.2.6.2), Nachbereitung (REA.3.1, REA.3.1.1). Ein Rückpfeil vom Ende zum Anfang mit der Aufschrift Rückmeldung (DET.2.1.3) und Umsetzungsplan. Zwei Markierungen aus dem fiktiven Fall: Lücke in der Protokollierung eines VPN-Knotens und Push-MFA ohne Phishing-Resistenz.
Vom Ereignis zur Vorfallsbearbeitung mit den Praktiken DET und REA, Anwenderkatalog Grundschutz++ Build 2026-10-29. Eigene Darstellung, Fall und Zeiten fiktiv.

Was der Vorfall über den Status der Anforderungen sagt

Ein Vorfall ist auch eine Prüfung unter Echtbedingungen. Das SAW überträgt die Erkenntnisse in den Umsetzungsstatus (fiktiv):

AnforderungStatus nach dem VorfallBegründung und Folge
DET.6.1.2 Alarmierung der zuständigen Rolle durch einen automatisierten Mechanismus (SOLLTE)erfülltAlarm nach einer Minute zugestellt, Zustellbestätigung im SIEM
REA.2.1 Meldungen einer Priorität zuweisen (SOLLTE)erfülltPriorität nach den festgelegten Kriterien vergeben und begründet
DET.4.1 Funktionsfähigkeit der Protokollierung überwachen (SOLLTE, ohne)nicht erfüllt, temporärBefund 1: Ausfall der Protokollweiterleitung von Knoten 2 neun Tage unbemerkt. Die Erläuterung nennt als mögliche Kriterien die Aktivierung oder Deaktivierung des Loggings und die Datenmenge eingehender Logs in einem Zeitraum. Maßnahme: SIEM-Regel auf ausbleibende Protokolle je Quelle, Frist zwei Wochen
BER.5.8 phishing-resistente Mehr-Faktor-Authentisierung für alle von extern erreichbaren Schnittstellen aktivieren (SOLLTE, Anwendungen und Externe Netzanschlüsse)nicht erfüllt, temporärBefund 2: Push-Bestätigung ist nicht phishing-resistent. Maßnahme: Umstellung des Fernzugangs auf phishing-resistente Verfahren mit Frist im Umsetzungsplan; Übergabe an die Berechtigungsverwaltung
BER.6.6 Zugangsdaten durch [einen automatisierten Mechanismus] auf Kompromittierung überwachen (SOLLTE, ohne)vorher nicht erfüllt, jetzt erfülltAbgleich gegen bekannte Leaks war bisher nicht eingerichtet; seit der Behandlung als wöchentlicher Lauf

Für die temporär nicht erfüllten SOLLTE-Anforderungen gilt die bekannte offene Auslegungsfrage: Nach Kapitel 4.1.2 löst eine temporäre Nichterfüllung keine Risikobetrachtung aus, nach Kapitel 2.11 ist für SOLLTE-Anforderungen in der Umsetzungsplanung eine Restrisikobetrachtung durchzuführen und das Risiko von der Institutionsleitung freizugeben, und Kapitel 4.1.1 verlangt, das Risiko zu identifizieren und der Leitung mitzuteilen. Das SAW beschreibt das Restrisiko bis zur Umstellung des Fernzugangs, teilt es mit und lässt es befristet freigeben. Würde die Umstellung auf absehbare Zeit nicht erfolgen, wäre die Nichterfüllung dauerhaft und eine Risikobetrachtung nach Kapitel 2.11 fällig; siehe Risikoanalyse.

Wie die Status mit Datum, prüfender Person und Nachweis nach Kapitel 4.3 festgehalten werden, zeigt der Nachweisplan; die Regeln für Status und Abweichungen stehen unter Anforderungen bewerten, Abweichungen dokumentieren.

Katalogbefund: REA.2.5 und DET.4.12.1

Nach Kapitel 3.4.2 von 300-1 enthalten Anforderungen mit Sicherheitsniveau „erhöht“ das Modalverb KANN und sind optional. Im Build vom 29. Oktober 2026 trifft das auf drei Anforderungen nicht zu, die SOLLTE mit „erhöht“ verbinden (eigene Auszählung): REA.2.5 „IT-Forensik“, DET.4.12.1 „Auslastung des Netzes“ und BES.1.4 „Outsourcing-Strategie“. Zwei davon gehören zu diesem Praxisbündel.

Der Standard sagt nicht, wie diese Kombination zu behandeln ist. REA.2.5 hat keine Zielobjektkategorie und stünde nach Kapitel 3.4.1 verpflichtend im Paket; sie ist aber dem Sicherheitsniveau „erhöht“ zugeordnet, das bei normalem Schutzbedarf nach Kapitel 3.4.2 nicht ausgewählt wird. Das SAW nimmt REA.2.5 trotzdem auf, weil ihre Unteranforderung REA.2.5.1 (rechtssichere Beweissicherung) auf normal-SdT steht und ohne Kriterien für eine Forensik schwer zu erfüllen ist. Halten Sie Ihre Entscheidung mit Begründung und Katalogstand fest und prüfen Sie sie bei jedem neuen Build.

Übergaben zwischen Detektion, Behandlung und ISMS

  • DET an REA: Die Übergabe ist der Alarm oder die Meldung, die bei der für die Vorfallsbehandlung zuständigen Rolle ankommt (DET.6.1.2, DET.2.1). Legen Sie fest, wer sie annimmt, auch außerhalb der Bereitschaftszeiten. Ein ständiger Bereitschaftsdienst ist mit DET.2.3 eine KANN-Anforderung; ohne ihn gehört in die Regelung, was mit Alarmen in der Nacht geschieht.
  • Dienstleister an REA: Meldet ein Anbieter einen Vorfall, der das SAW betrifft, kommt die Meldung über den vertraglich vereinbarten Meldeweg (BES.5.10.2) und läuft dann durch dieselbe Triage. Den Beschaffungsteil zeigt Beschaffung und Dienstleister.
  • REA an die Berechtigungsverwaltung: Sperren, Widerruf und Neuausgabe von Authentifizierungsmitteln. Den Regelablauf für Konten zeigt Berechtigungen und Personal.
  • REA an die Rechtsabteilung und den Datenschutz: die Frage nach Meldepflichten. Die Katalogerläuterung zu REA.2.6.2 verweist auf Meldepflichten gegenüber Aufsichts- oder Ermittlungsbehörden und auf die Information Betroffener, und empfiehlt im Zweifel interne oder externe Rechtsberatung. Wir ordnen die Vorgaben ein, die Sie nennen oder die in Ihren Unterlagen stehen; ob sie rechtlich gelten, prüft Ihre Rechtsabteilung. Fragen zur NIS2-Umsetzung behandelt die Firmenseite https://www.blackfort-tec.de.
  • REA an das ISMS: Nach Kapitel 6.2 von 300-1 gehört die Auswertung von Sicherheitsvorfällen zu den Wegen, Verbesserungspotenziale zu erkennen; nach Kapitel 6.3 wird der Korrektur- und Verbesserungsplan in den Umsetzungsplan aufgenommen. Die Sicherheitsvorfälle gehen in die Managementbewertung (Kapitel 5.3); siehe Managementbewertung und Kennzahlen.
  • Vorfall an die Sensibilisierung: Ein echter Fall wie die versehentlich bestätigte Push-Anfrage eignet sich als Beispiel in der Unterweisung; wie Sie Unterweisungen planen und ihre Wirkung prüfen, zeigt Sensibilisierung.
  • Vorfall an die Notfallplanung: Fällt ein Geschäftsprozess länger aus, greift die Praktik NOT. BSI-Standard 200-4 zum Business Continuity Management ist durch 300-1 nicht abgelöst.

Prüffragen zu Detektion und Vorfallsbearbeitung

  1. Sind die Parameter in DET und REA festgelegt: Protokollierungsfrist (DET.3.1), Beurteilungskriterien (DET.6.1, DET.6.1.1), alarmierte Rolle (DET.6.1.2), Kriterien für Forensik (REA.2.5)?
  2. Wird überwacht, ob jede Protokollquelle liefert, und ist festgelegt, nach welcher Zeit ein Ausfall auffallen muss (DET.4.1)?
  3. Kennen Nutzende den Meldeweg und die Sofortmaßnahmen, und bekommen sie eine Rückmeldung (DET.2.1, DET.2.1.1, DET.2.1.3)?
  4. Gibt es Triage-Kriterien mit Prioritäten und eine Eskalationsleiter, die bis zur Leitung reicht (REA.2.1, REA.2.6.5)?
  5. Ist die Erstreaktion für die vorab festgelegten Fallarten vorbereitet, etwa Konto sperren, Sitzungen beenden, Authentifizierungsmittel widerrufen (BER.3.9, BER.5.3, BER.5.14)?
  6. Gibt es Diagnosemethoden für den Fall, dass die Standardprotokolle nicht reichen (REA.2.4)?
  7. Sind Beweise so gesichert, dass nachvollziehbar ist, wie sie erhoben wurden, und sind sie gegen Einsicht und Veränderung geschützt (REA.2.5.1)? Die Erläuterung nennt kryptografische Signaturen oder getrennt aufbewahrte Checksummen als Mittel.
  8. Ist die Kommunikation geregelt, einschließlich der Prüfung möglicher Meldepflichten durch die zuständige Stelle (REA.2.6.2, REA.2.6.2.1)?
  9. Fließen Art, Umfang und Schaden jedes Vorfalls in die Überprüfung der Maßnahmen und in den Managementbericht (REA.3.1, REA.3.1.1)?

Blackfort Technology unterstützt Sie dabei mit Paket C der Umsetzung nach Grundschutz++: Statusermittlung je Anforderung, darunter DET und REA, Festlegung der Parameter mit Ihnen und ein Nachweisplan, der Protokollierung, Alarmierung und Vorfallstickets den Anforderungen zuordnet.

Häufige Fragen

Was verlangt Grundschutz++ bei einem Sicherheitsvorfall?
Die Praktik REA des Anwenderkatalogs (Build 2026-10-29) mit 23 Anforderungen: Verfahren und Regelungen (REA.1.1, MUSS), Triage (REA.2.1), Dokumentation (REA.2.3), Diagnose (REA.2.4), rechtssichere Beweissicherung (REA.2.5.1), Ursachenanalyse und Behandlung (REA.2.6), Kommunikation (REA.2.6.2), Koordinierung (REA.2.6.3), Eskalationsleiter (REA.2.6.5) und Nachbereitung (REA.3.1, REA.3.1.1). Alle 23 haben keine Zielobjektkategorie und gehören damit ohne Zuordnung zu Assets ins Anforderungspaket; bei normalem Schutzbedarf sind die 17 Anforderungen auf normal-SdT anzuwenden, die sechs auf „erhöht“ sind optional (zu REA.2.5 siehe den Katalogbefund).
Was ist der Unterschied zwischen DET und REA?
DET (Detektion) deckt Protokollierung, Meldung, Überwachung, Schwachstellenmanagement und die Beurteilung von Ereignissen bis zur Alarmierung ab. REA (Sicherheitsvorfallsbehandlung) beginnt mit der Triage und reicht bis zur Nachbereitung. Die Übergabe liegt beim Alarm oder der Meldung an die für die Vorfallsbehandlung zuständige Rolle.
Braucht man für Grundschutz++ ein SOC oder SIEM?
Nicht zwingend. Ein Security Operations Center ist mit DET.2.2 eine KANN-Anforderung. Mehrere SOLLTE-Anforderungen verlangen einen automatisierten Mechanismus, etwa DET.4.2 (Überwachung auf Anzeichen für Angriffe), DET.6.1.1 und DET.6.1.2; welches Werkzeug das leistet, legt die Institution als Parameter fest. Kapitel 5.4 von BSI-Standard 300-1 lässt für die Vorfallserkennung je nach Größe und Komplexität manuelle Prozesse bis automatisierte Erkennungssysteme zu.
Muss jeder Sicherheitsvorfall an eine Behörde gemeldet werden?
Das regelt Grundschutz++ nicht selbst. REA.2.6.2.1 (SOLLTE) verlangt, die zuständigen Behörden im Einklang mit den Compliance-Verpflichtungen zu informieren; welche Verpflichtungen für Ihre Institution gelten, ergibt sich aus dem Compliance-Management. Diese Seite prüft keine Meldepflichten; das ist Aufgabe Ihrer Rechtsabteilung.

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Quellen

Zitate aus BSI-Standards und BSI-Webseiten sind © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und wortgetreu, in Anführungszeichen und mit Quellennachweis wiedergegeben. Unabhängiges Angebot, kein Angebot des BSI.

Stand
01.11.2026
Fachlich geprüft am
01.11.2026
Katalogstand
Grundschutz++ Anwenderkatalog, Build 2026-10-29 (Commit c3f37859 vom 30.10.2026)

Lizenzhinweis

Diese Seite enthält Auszüge aus Katalogdaten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Die Auszüge stehen unter derselben Lizenz. Die Lizenz gilt nur für diese Katalogauszüge; Zitate aus BSI-Standards sind © BSI und als Zitat mit Quellennachweis wiedergegeben.

  • Kennungen, Titel, Modalverben, Sicherheitsniveaus, Zielobjektkategorien, Parameterbezeichnungen und als Infinitiv gekürzte Anforderungstexte (statement) von DET.2.1, DET.2.1.1, DET.2.1.3, DET.3.1, DET.3.1.1, DET.3.1.7, DET.4.1, DET.4.2, DET.4.12.1, DET.6.1, DET.6.1.1, DET.6.1.2, REA.1.1, REA.2.1, REA.2.3, REA.2.4, REA.2.5, REA.2.5.1, REA.2.5.3, REA.2.6, REA.2.6.1, REA.2.6.2, REA.2.6.2.1, REA.2.6.3, REA.2.6.5, REA.3.1, REA.3.1.1, BER.3.9, BER.5.3, BER.5.8, BER.5.14, BER.6.6, BES.5.10.2 und KONF.4.5; Kennung, Titel, Modalverb und Sicherheitsniveau von DET.2.2, DET.2.3, DET.5.5, DET.5.6 und BES.1.4; wörtlicher Auszug aus der Erläuterung (guidance) zu REA.2.1 und sinngemäße Kurzfassungen der Erläuterungen zu DET.3.1.7, DET.4.1, REA.2.5.1 und REA.2.6.2; Auszählung der Felder modal_verb, sec_level, target_object_categories, documentation und params der Praktiken DET und REA: BSI Stand-der-Technik-Bibliothek, Anwenderkatalog Grundschutz++ (Build 2026-10-29, Commit c3f37859 vom 30.10.2026), Lizenz CC BY-SA 4.0, abgerufen am 01.11.2026. Von Blackfort Technology gekürzt oder bearbeitet.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information zu IT-Grundschutz und Grundschutz++ und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG). Sie ersetzen weder die Prüfung durch eine Auditorin oder einen Auditor noch eine Entscheidung der Zertifizierungsstelle.