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Kunde verlangt IT-Grundschutz: Forderung klären und ein begrenztes Vorhaben planen

Wenn ein Kunde IT-Grundschutz verlangt, ist der erste Schritt eine Rückfrage: Welcher Nachweis, für welche Leistung, nach welcher Fassung und bis wann? Erst die Antworten zeigen, ob ein Sicherheitskonzept für die Leistung, ein Audit durch den Kunden oder ein Zertifikat nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz gemeint ist, und ob der Informationsverbund auf die beauftragte Leistung begrenzt werden kann. Diese Seite gibt Ihnen einen Rückfragenkatalog für das Gespräch mit dem Auftraggeber, eine Übersicht der Nachweisoptionen und ein fiktives Beispiel für einen begrenzten Zuschnitt nach BSI-Standard 300-1.

Schaufenster einer kleinen Feinmechanik-Werkstatt im Erdgeschoss eines Altbaus am Abend, innen warmes Licht über Werkbänken und einer Drehmaschine, davor nasses Kopfsteinpflaster und ein junger Baum

Woher die Forderung stammen kann

Eine Grundschutz-Forderung im Vertrag hat beim Auftraggeber einen Grund. Drei Quellen sind in den ausgewerteten Unterlagen belegt. Bundeseinrichtungen müssen nach § 43 Abs. 3 BSIG vertraglich sicherstellen, dass beauftragte Stellen sich zur Einhaltung der Voraussetzungen für die Informationssicherheit verpflichten. Institutionen mit einem ISMS nach Grundschutz++ haben im Anwenderkatalog Anforderungen an ihre Dienstleister, etwa BES.4.7 „ISMS beim Dienstleister“, BES.5.11 „Recht auf Audit“, BES.4.8.3 „IT-Grundschutz-Analyse der Infrastruktur“ oder DLS.3.1.1 „Audit oder Zertifikat“. Und BSI-Standard 200-2 nennt in Kapitel 11 als Motiv für ein Zertifikat, dass Dienstleister damit einen vertrauenswürdigen Nachweis führen möchten, die Maßnahmen gemäß IT-Grundschutz realisiert zu haben.

Fragen Sie deshalb, aus welcher Anforderung im eigenen Regelwerk des Auftraggebers die Vertragsklausel entstanden ist. DLS.3.1.1 zum Beispiel verlangt die Überprüfung anhand eines „Audits, Zertifikates oder vergleichbaren Sicherheitsnachweises“; welche dieser Formen er akzeptiert, legt der Auftraggeber als Parameter fest. Mit der Antwort wissen Sie, welcher Nachweis gemeint ist.

Diese Seite legt keinen Vertrag aus. Wir ordnen die Vorgaben ein, die Sie nennen oder die in Ihren Unterlagen stehen; ob sie rechtlich gelten und was eine Klausel bedeutet, prüft Ihre Rechtsabteilung.

Rückfragenkatalog für das Gespräch mit dem Auftraggeber

Die Fragen sind so formuliert, dass Sie sie unverändert in eine E-Mail oder ein Abstimmungsprotokoll übernehmen können. Die rechte Spalte zeigt, wozu Sie die Antwort brauchen.

Nr.Frage an den AuftraggeberWozu Sie die Antwort brauchenBezug
R-01Auf welche Anforderung in Ihrem Regelwerk geht die Klausel zurück?Zeigt, welcher Nachweis gemeint ist und wie streng er ausgelegt wirdKatalog BES, DLS; § 43 Abs. 3 BSIG
R-02Welche Leistung genau soll abgedeckt sein: Entwicklung, Betrieb, Support, Datenverarbeitung?Grenzt den Anwendungsbereich ein300-1 Kap. 2.3
R-03Ist IT-Grundschutz nach BSI-Standard 200-2 mit Kompendium 2023 gemeint oder Grundschutz++ nach BSI-Standard 300-1?Bestimmt Methodik und AnforderungskatalogMeilensteinplan BSI
R-04Welche Nachweisform akzeptieren Sie: Selbstauskunft, Sicherheitskonzept, eigenes Audit, Audit durch Dritte, Zertifikat?Bestimmt Art und Umfang der VorbereitungKatalog DLS.3.1.1
R-05Bis wann muss der Nachweis vorliegen, und wie oft ist er zu erneuern?Legt Termin und Turnus fest; der Turnus wird zum Parameterwert300-1 Kap. 3.5; DLS.3.1.1
R-06Welchen Schutzbedarf hat Ihr Geschäftsprozess, für den wir die Leistung erbringen?Bestimmt, ob Anforderungen für „hoch“ und eine Risikobetrachtung nötig werden300-1 Kap. 2.6, 2.11
R-07Gibt es zusätzliche Einzelvorgaben, etwa Mindeststandards des BSI, Verschlüsselung oder Datenlokation?Werden ergänzende Anforderungen im Anforderungspaket300-1 Kap. 3.4.3
R-08Genügt ein vorhandenes ISO-27001-Zertifikat, wenn sein Geltungsbereich die Leistung umfasst?Kann ein neues Vorhaben ersparen oder verkleinern200-2 Kap. 8.3.7
R-09Wollen Sie selbst prüfen, und wenn ja, mit welchem Vorlauf und Umfang?Planung von Ansprechpartnern und UnterlagenKatalog BES.5.11
R-10Wie und wann sollen wir Sicherheitsvorfälle melden, die Sie betreffen?Meldeweg im eigenen Kommunikationsverfahren verankernKatalog BES.5.10.2; 300-1 Kap. 2.9
R-11Gilt die Forderung auch für unsere Unterauftragnehmer?Bestimmt, ob Sie selbst Nachweise von Dritten einholen müssenKatalog BES.5.6.2
R-12Gibt es eine Übergangsfrist, in der ein Umsetzungsplan als Zwischenstand reicht?Ermöglicht schrittweisen AufbauVereinbarungssache

Halten Sie die Antworten schriftlich fest. Sie sind nach BSI-Standard 300-1 Kapitel 2.2 und 2.4 Eingaben für das Compliance-Management und die Analyse der interessierten Parteien; in Abstimmung mit der Leitung wird festgelegt, welche verbindlichen Verpflichtungen als Anforderungen in das ISMS aufgenommen werden.

Nachweisoptionen im Überblick

Welche Option passt, hängt von der Antwort auf R-04 ab. Die Tabelle stellt die Optionen nebeneinander, die in den ausgewerteten Quellen vorkommen. Sie trifft keine Aussage dazu, welche Option Ihr Auftraggeber akzeptieren muss.

OptionWas sie zeigtGrenzeBezug
Selbstauskunft oder ausgefüllter FragebogenAngaben des Anbieters zu seinen MaßnahmenKeine Prüfung durch Dritte; ob sie als „vergleichbarer Sicherheitsnachweis“ gilt, entscheidet der AuftraggeberKatalog DLS.3.1.1 (Parameter)
Sicherheitskonzept für die LeistungWie der Anbieter die Leistung absichert, auf Grundlage der Anforderungen des AuftraggebersBeschreibt Soll und Umsetzung, ohne Prüfung durch DritteKompendium 2023 OPS.3.2.A5
Prüfung durch den AuftraggeberErgebnis einer Prüfung der vertragsbezogenen Prozesse und MaßnahmenBindet eigene Ressourcen bei jeder Prüfung, je Auftraggeber gesondertKatalog BES.5.11
Audit durch Dritte ohne ZertifikatUnabhängige Feststellung für einen vereinbarten PrüfumfangPrüfmaßstab und Prüfer sind mit dem Auftraggeber abzustimmenKatalog DLS.3.1.1
Technische Prüfergebnisse für einzelne AnforderungenErgebnis automatisierter Konfigurationsprüfungen oder Scans; zu dokumentieren sind Tool, Zeitpunkt und PrüfergebnisBelegt einzelne technische Anforderungen, keine Managementanforderungen300-1 Kap. 4.1, 4.3
ISO 27001 auf Basis von IT-GrundschutzZertifikat der Zertifizierungsstelle im BSI für einen InformationsverbundGilt nur für den zertifizierten Geltungsbereich; auf Basis von Grundschutz++ laut Meilensteinplan ab 01.01.2027 beantragbar200-2 Kap. 11; 200-2 Kap. 8.3.7
ISO/IEC 27001 ohne Grundschutz-BezugZertifikat für ein ISMS nach der Norm ISO/IEC 27001Ob der Auftraggeber es akzeptiert, klärt R-08Firmenseite, siehe unten
C5-Testat für Cloud-DienstePrüfbericht eines Wirtschaftsprüfers nach dem Kriterienkatalog C5Nur für Cloud-DiensteFirmenseite, siehe unten

Zu den beiden letzten Optionen informiert Blackfort Technology auf der Firmenseite: https://www.blackfort-tec.de/consulting-pages/iso-27001-beratung und https://www.blackfort-tec.de/consulting-pages/bsi-c5-beratung. Wie ein Zertifizierungsverfahren auf Basis von IT-Grundschutz abläuft, steht auf der Seite BSI-Grundschutz-Zertifizierung; was technische Prüfergebnisse als Nachweis leisten, auf der Seite automatisierte Nachweise.

Begrenzter Zuschnitt: was sich verkleinern lässt und was nicht

BSI-Standard 300-1 erlaubt einen schmalen Anwendungsbereich. Er kann „die gesamte Institution oder einen Teilbereich umfassen“ (Kapitel 2.3), der Informationsverbund kann einen Ausschnitt abbilden (Kapitel 3.1), und für die erste Einführung empfiehlt der Standard, mit dem wichtigsten Geschäftsprozess aus der höchsten Schutzbedarfskategorie zu beginnen (Kapitel 2.6). Für ein Unternehmen, dessen Kunde einen Nachweis für eine bestimmte Leistung verlangt, liegt es nahe, genau diese Leistung als ersten Geschäftsprozess zu nehmen. Die betrachteten Geschäftsprozesse müssen dabei vollständig im Anwendungsbereich liegen; ausgeschlossene Bereiche dürfen benannt werden.

Nicht verkleinern lässt sich die Methodik. Die Methodik-Anforderungen gelten nach Kapitel 3.4.1 „für alle Institutionen und sind verpflichtend auf jeden Informationsverbund anzuwenden“, und alle weiteren Anforderungen ohne Zielobjektkategorie sind verpflichtend in das Anforderungspaket aufzunehmen. Im Anwenderkatalog (Build 2026-10-29) sind das nach unserer Zählung 364 von 1.000 Anforderungen, davon 319 auf dem Sicherheitsniveau normal-SdT (139 MUSS, 180 SOLLTE) und 45 auf „erhöht“. Leitlinie, Rollen, Dokumentenlenkung, internes Audit und Managementbewertung gehören damit auch zu einem kleinen Vorhaben. Verkleinern lässt sich die Zahl der Assets und damit die Zahl der Anforderungen mit Zielobjektkategorie.

Ein begrenzter Zuschnitt ist auch ein Zuschnitt des Nachweises. Ein Zertifikat oder Audit gilt für den Verbund, der geprüft wurde. Verlangt später ein zweiter Kunde einen Nachweis für eine andere Leistung, erweitern Sie den Anwendungsbereich um den nächsten Geschäftsprozess; das sieht 300-1 mit der schrittweisen Untersuchung aller Prozesse ohnehin vor.

Fiktives Beispiel: Ein Softwareunternehmen entwickelt und betreibt für eine Kreisverwaltung ein Webportal für Terminvergabe und Antragsvorprüfung. Der Vertrag verlangt einen Nachweis nach IT-Grundschutz. Name, Leistung und Antworten sind erfunden.

ElementIm ZuschnittBegründung
AnwendungsbereichGeschäftsbereich „Portalbetrieb Verwaltungskunden“ mit Entwicklung, Betrieb und Support des PortalsDie beauftragte Leistung vollständig; 300-1 Kap. 2.3
Erster GeschäftsprozessGP-01 Portal für Auftraggeber betreibenAntwort auf R-02; Schutzbedarf nach Antwort auf R-06 „hoch“ bei Verfügbarkeit
AssetsPortalanwendung, Datenbank, zwei virtuelle Server bei einem IaaS-Anbieter, Entwicklungsrechner des Portalteams, Ticketsystem, gemeinsamer Verzeichnisdienst des Unternehmens, sechs Mitarbeitende des TeamsFür GP-01 benötigt; 300-1 Kap. 3.1
AusgeschlossenProduktentwicklung für Privatkunden, Buchhaltung, VertriebKein Bezug zu GP-01, eigene Systeme; benannt nach Kap. 2.3
SchnittstellenIaaS-Anbieter (Outsourcing/Cloud-Dienst), Anbindung an das Netz der Kreisverwaltung, gemeinsamer Verzeichnisdienst des UnternehmensKap. 3.1; der Verzeichnisdienst ist zugleich Asset (siehe oben)
AnforderungspaketMethodik und Anforderungen ohne Zielobjektkategorie; Anforderungen der zugeordneten Kategorien; ergänzende Anforderungen aus den Antworten auf R-07Kap. 3.4, 3.4.1, 3.4.3
NachweisSicherheitskonzept für GP-01 und jährliches Audit durch Dritte; Zertifikat als spätere OptionAntwort auf R-04 und R-05

Wie Sie Anwendungsbereich und Informationsverbund im Einzelnen abgrenzen, steht auf der Seite Informationsverbund abgrenzen; den Schutzbedarf bewerten Sie mit der Schutzbedarfsfeststellung.

Drei Stufen von links nach rechts. Erste Stufe Rückfrage: Auftraggeber und Anbieter klären Leistung, Fassung, Nachweisform und Termin. Zweite Stufe Zuschnitt: aus dem ganzen Unternehmen wird ein schmaler Anwendungsbereich mit einem Geschäftsprozess herausgehoben, darunter ein fester Block „Methodik-Anforderungen und Anforderungen ohne Zielobjektkategorie, gelten immer“. Dritte Stufe Nachweis: Auswahl aus Sicherheitskonzept, Prüfung durch den Auftraggeber, Audit durch Dritte und Zertifikat; an Audit und Zertifikat der Vermerk, dass sie nur für den geprüften Verbund gelten.
Von der Kundenforderung zum begrenzten Vorhaben: Rückfrage, Zuschnitt nach BSI-Standard 300-1 Kap. 2.3, 2.6 und 3.4.1, Nachweis nach Vereinbarung. Eigene Darstellung, Stand 01.11.2026.

Reihenfolge für ein begrenztes Vorhaben

Die Reihenfolge setzt die Antworten aus dem Rückfragenkatalog voraus. Sie folgt den Prozessschritten aus BSI-Standard 300-1 und endet mit dem vereinbarten Nachweis.

  1. Rückfragen klären und Antworten als Compliance-Eingabe festhalten (300-1 Kap. 2.2, 2.4).
  2. Leitungsentscheidung: Anwendungsbereich, ersten Geschäftsprozess, Ressourcen und Leitlinie freigeben (Kap. 2.10).
  3. Erhebung: Assets des Geschäftsprozesses erfassen und Zielobjektkategorien zuordnen. Hilfe: Strukturanalyse, Modellierung.
  4. Anforderungspaket: verpflichtende Anforderungen, Anforderungen der Kategorien, ergänzende Anforderungen aus dem Vertrag; Parameter mit den Werten des Auftraggebers belegen (Kap. 3.4, 3.5).
  5. Umsetzungsstatus und Plan: jede Anforderung mit „erfüllt“, „nicht erfüllt“ oder „nicht anwendbar“ bewerten, Lücken planen. Hilfe: Anforderungen bewerten.
  6. Nachweis: die vereinbarte Form vorbereiten und terminieren. Hilfe: Nachweisplan.

Diese Seite behandelt Grundschutz als Antwort auf eine konkrete Kundenforderung. Allgemeine Fragen zur Informationssicherheit im Mittelstand und zum Aufbau eines ISMS ohne Grundschutz-Bezug behandelt Blackfort Technology auf der Firmenseite https://www.blackfort-tec.de. Wenn ein Bundesauftraggeber dahintersteht, ergänzt die Seite IT-Grundschutz für IT-Dienstleister des Bundes eine Übernahme-Matrix für Vertragsvorgaben. Blackfort Technology unterstützt bei Rückfragen, Zuschnitt und Nachweisplanung; die Leistungen stehen auf der Seite Beratung.

Rechtehinweis: Zitate aus BSI-Standard 300-1 © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026, Quelle: BSI-Themenseite Grundschutz++. Angaben aus BSI-Standard 200-2 und dem IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2023 © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bzw. © 2023 Reguvis Fachmedien GmbH (so im Impressum der Ausgabe), Quellen: BSI-Standard 200-2, BSI-Seite IT-Grundschutz-Kompendium. Sie stehen nicht unter CC BY-SA 4.0; der Lizenzhinweis am Seitenende gilt nur für die Auszüge aus den Katalogdaten.

Häufige Fragen

Mein Kunde verlangt IT-Grundschutz. Brauche ich ein Zertifikat?
Nicht unbedingt. Welcher Nachweis gemeint ist, steht im Vertrag oder ergibt sich aus der Rückfrage beim Auftraggeber. Der Anwenderkatalog Grundschutz++ nennt in DLS.3.1.1 Audit, Zertifikat oder vergleichbaren Sicherheitsnachweis; welche Form akzeptiert wird, legt der Auftraggeber fest. Klären Sie das, bevor Sie ein Zertifizierungsvorhaben planen.
Muss ich IT-Grundschutz für das ganze Unternehmen einführen?
Nach BSI-Standard 300-1 nicht zwingend: Nach Kap. 2.3 kann der Anwendungsbereich einen Teilbereich umfassen, etwa die Leistung für den Kunden, soweit Ihr Vertrag nichts anderes verlangt. Die Methodik-Anforderungen und die Anforderungen ohne Zielobjektkategorie gelten aber für jeden Informationsverbund, auch für einen kleinen.
Reicht mein ISO-27001-Zertifikat, wenn der Kunde IT-Grundschutz verlangt?
Das entscheidet der Auftraggeber. Nach BSI-Standard 200-2 Kap. 8.3.7 prüft er, ob der Geltungsbereich des Zertifikats die bezogene Dienstleistung umfasst. Fragen Sie ausdrücklich, ob ein Zertifikat nach ISO/IEC 27001 ohne Grundschutz-Bezug akzeptiert wird.
Was soll ich den Auftraggeber zuerst fragen?
Auf welche Anforderung in seinem Regelwerk die Forderung zurückgeht, welche Leistung abgedeckt sein soll, welche Nachweisform er akzeptiert und bis wann. Der Rückfragenkatalog auf dieser Seite enthält zwölf Fragen mit Begründung.

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Quellen

Zitate aus BSI-Standards und BSI-Webseiten sind © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und wortgetreu, in Anführungszeichen und mit Quellennachweis wiedergegeben. Unabhängiges Angebot, kein Angebot des BSI.

Stand
01.11.2026
Fachlich geprüft am
01.11.2026
Katalogstand
Grundschutz++ Anwenderkatalog, Build 2026-10-29 (Commit c3f37859 vom 30.10.2026)

Lizenzhinweis

Diese Seite enthält Auszüge aus Katalogdaten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Die Auszüge stehen unter derselben Lizenz. Die Lizenz gilt nur für diese Katalogauszüge; Zitate aus BSI-Standards sind © BSI und als Zitat mit Quellennachweis wiedergegeben.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information zu IT-Grundschutz und Grundschutz++ und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG). Sie ersetzen weder die Prüfung durch eine Auditorin oder einen Auditor noch eine Entscheidung der Zertifizierungsstelle.