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IT-Grundschutz-Check vorbereiten, durchführen und protokollieren

Der IT-Grundschutz-Check ist der Soll-Ist-Vergleich der klassischen IT-Grundschutz-Methodik nach BSI-Standard 200-2: Für jede Anforderung der Bausteine, mit denen Sie Ihren Informationsverbund modelliert haben, stellen Sie in Interviews und mit Stichproben fest, ob sie umgesetzt ist, und halten das Ergebnis mit Begründung fest. Er läuft in drei Schritten: Vorbereitung, Erhebung, Dokumentation. Diese Seite liefert dafür einen Interviewplan, ein ausgefülltes Prüfprotokoll und eine Gegenüberstellung schwacher und belastbarer Feststellungen; am Ende steht, was sich mit Grundschutz++ nach BSI-Standard 300-1 an diesem Schritt ändert.

Geöffneter dunkelblauer Stahlverteiler mit Reihen von Leitungsschutzschaltern in einem Technikraum mit Betonwänden, daneben ein Klemmbrett an einem Haken und eine Taschenlampe auf einer Ablage

Was der IT-Grundschutz-Check ist und was er voraussetzt

BSI-Standard 200-2 beschreibt den IT-Grundschutz-Check als „Organisationsinstrument, das einen schnellen Überblick über das vorhandene Sicherheitsniveau bietet“ (Kap. 7.7). Das Kompendium erklärt den Begriff im Glossar als Überprüfung, ob die empfohlenen Anforderungen bereits erfüllt sind, mit dem Zusatz „(früher: Basis-Sicherheitscheck)“.

Bei der Standard-Absicherung setzt 200-2 für den Check voraus, dass Strukturanalyse, Schutzbedarfsfeststellung und Modellierung vorliegen; die Modellierung, also die Zuordnung der Bausteine zu Zielobjekten, dient im Check als Prüfplan (200-2, Kap. 8.4). Die Arbeitsschritte dürfen nach 200-2 zwar parallel laufen (Kap. 8, „Reihenfolge der Bearbeitung“), geprüft werden kann aber nur, was schon modelliert ist. Bei der Basis-Absicherung genügen Erstaufnahme und Auswahl der Bausteine, die dann als Prüfplan dienen (Kap. 6.3).

Der Check gehört zu jeder der drei klassischen Vorgehensweisen. Bei der Basis-Absicherung werden nur die Basis-Anforderungen geprüft; für Standard- oder Kern-Absicherung kommt ein eigener Check mit den Standard-Anforderungen hinzu. 200-2 empfiehlt, die Ergebnisse der Basis-Absicherung so aufzubereiten, dass sie in die spätere Vorgehensweise übernommen werden können (Kap. 6.3).

Schritt 1: Vorbereitung

Die organisatorischen Vorarbeiten stehen in 200-2, Kap. 8.4.1. Wir haben sie als Prüfliste mit dem jeweils erwarteten Ergebnis aufbereitet:

VorarbeitErgebnis, das vor dem ersten Interview vorliegen sollte
Vorhandene Regelungen und Dokumentationen zu Sicherheitsabläufen sichten, auch ungeschriebene Praxis (200-2, Kap. 8.4.1)Unterlagenliste je Baustein mit zuständiger Person für jedes Dokument
Klären, ob externe Stellen beteiligt werden müssen, etwa externe Rechenzentren, vorgesetzte Behörden, Outsourcing-Dienstleister oder BaubehördenListe der externen Stellen mit Ansprechperson und Weg der Beteiligung (Interview, schriftliche Auskunft, Vor-Ort-Termin)
Für jeden in der Modellierung verwendeten Baustein einen Hauptansprechpartner festlegen; die Rollen in den Anforderungen helfen dabeiZuordnung Baustein und Zielobjekt zu Hauptansprechpartner
Terminplan für die Interviews mit vorab abgestimmten AusweichterminenInterviewplan (siehe unten)
Interviewteams bilden; 200-2 nennt zwei Personen je Interview, eine fragt, eine protokolliertTeamaufteilung je Termin

Wir empfehlen dazu eine Vorabanforderung: Wer weiß, welche Unterlagen und welche Stichprobe im Interview gebraucht werden, bringt sie mit. 200-2 empfiehlt außerdem, je nach Fachgebiet vorab Checklisten zu erstellen (Aktionspunkte zu Kap. 8.4.2).

Arbeitsergebnis 1: Interviewplan

Fiktives Beispiel. Eine Behörde hat ihren Informationsverbund „Bürgerservice“ nach Standard-Absicherung modelliert. Bausteine, Titel und Zuständigkeitsbeispiele stammen aus dem IT-Grundschutz-Kompendium Edition 2023 und aus 200-2, Kap. 8.4.1; Zielobjekte, Termine und Stichproben sind erfunden.

BlockBaustein und ZielobjektHauptansprechpartner (Rolle)Vorab anfordernGeplante StichprobeTermin / Ausweichtermin
1ISMS.1 Sicherheitsmanagement, InformationsverbundISB; für Fragen zur Gesamtverantwortung die BehördenleitungLeitlinie, Sicherheitskonzept, letzte ManagementberichteFreigabevermerk der Leitlinie, Protokoll der letzten LeitungsbefassungDi 10.03., 09:00 / Do 12.03., 09:00
2ORP.2 Personal, InformationsverbundPersonalabteilungEinarbeitungs- und AustrittschecklisteZwei Austritte des letzten Halbjahres von der Checkliste bis zur Kontosperre nachverfolgenDi 10.03., 13:00 / Fr 13.03., 09:00
3CON.3 Datensicherungskonzept, InformationsverbundIT-Betrieb, zuständig für die DatensicherungDatensicherungskonzept, DatensicherungspläneSicherungsprotokolle der letzten vier Wochen, Nachweis des letzten WiederherstellungstestsMi 11.03., 09:00 / Mo 16.03., 09:00
4OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement, InformationsverbundIT-BetriebPatchrichtlinie, Auszug aus dem TicketsystemPatchstand von drei Servern und fünf Clients am Tag des InterviewsMi 11.03., 11:00 / Mo 16.03., 11:00
5SYS.1.1 Allgemeiner Server, Gruppe S-01 bis S-12Administration der Server-GruppeHärtungsvorgabe, BetriebsdokumentationDienste-Liste auf drei Servern gegen die HärtungsvorgabeMi 11.03., 13:00 / Di 17.03., 09:00
6NET.1.1 Netzarchitektur und -design, Netz N-01NetzadministrationNetzplan, ZonenkonzeptNetzplan gegen die Konfiguration eines KernswitchesDo 12.03., 13:00 / Di 17.03., 13:00
7INF.2 Rechenzentrum sowie Serverraum, Raum R-0.14Haustechnik, dazu der externe GebäudeverwalterWartungsnachweise für USV und KlimatisierungBegehung des Serverraums mit der HaustechnikFr 13.03., 10:00 / Mi 18.03., 10:00

Jeder Block deckt einen Baustein mit seinen Zielobjekten ab, damit der Hauptansprechpartner am Ende des Termins das Ergebnis für seinen Baustein erfährt; so sieht es 200-2 vor (Kap. 8.4.2). Bei Bausteinen, die viele gleichartige Zielobjekte betreffen, wie hier zwölf Server, prüfen Sie eine Gruppe und dokumentieren, welche Mitglieder Sie stichprobenartig angesehen haben.

Schritt 2: Erhebung im Interview

Gehen Sie die Anforderungen des Bausteins der Reihe nach durch und lassen Sie die befragte Person zuerst schildern, was schon umgesetzt ist. Halten Sie Bausteintext und Umsetzungshinweise bereit. Was überprüft werden soll, sehen Sie sich als Stichprobe an: das Dokument, den Raum, die Einstellung am System (200-2, Kap. 8.4.2).

Für jede Anforderung vergeben Sie einen von vier Werten (Kap. 8.4.2):

StatusBedeutung nach 200-2Was im Protokoll stehen muss
ja„Zu der Anforderung wurden geeignete Maßnahmen vollständig, wirksam und angemessen umgesetzt.“die Maßnahme, die die Anforderung erfüllt, und der Beleg
teilweisenur ein Teil der Anforderung ist umgesetztwelcher Teil fehlt und welche Maßnahme noch umzusetzen ist
neindie Anforderung ist noch nicht erfüllt, geeignete Maßnahmen fehlen größtenteilsfehlende Maßnahmen, Verantwortliche, soweit schon erkennbar
entbehrlichdie Anforderung ist im Informationsverbund nicht relevant, etwa weil Dienste nicht aktiviert sind, oder wird durch Alternativmaßnahmen behandeltBegründung und die zugehörigen elementaren Gefährdungen aus der Kreuzreferenztabelle; bei Alternativmaßnahmen zusätzlich die Begründung, warum das Risiko aller betreffenden Gefährdungen angemessen gemindert ist

Zwei Grenzen gelten für „entbehrlich“. Bei Basis-Anforderungen kann das entstehende Risiko nicht übernommen werden, und eine Anforderung darf nicht entbehrlich gesetzt werden, indem das Risiko einer Gefährdung über die Kreuzreferenztabelle pauschal akzeptiert oder ausgeschlossen wird (200-2, Kap. 8.4.2; für die Kern-Absicherung auch Kap. 7.7). Das Kompendium stellt zusätzlich klar, dass eine Anforderung nicht schon deshalb hinfällig wird, weil alle in der Kreuzreferenztabelle zugeordneten Gefährdungen im Einzelfall nicht relevant sind; entschieden wird anhand der vollständigen Sicherheitskonzeption.

Die Befragungstiefe orientiert sich zunächst an Basis- und Standard-Anforderungen. Aspekte hochschutzbedürftiger Anwendungen, die über dieses Niveau hinausgehen, betrachten Sie erst nach Abschluss des Checks (Kap. 8.4.2).

Arbeitsergebnis 2: Prüfprotokoll

Für die Dokumentation nennt 200-2 Kopfangaben je Zielobjekt und Felder je Anforderung (Kap. 8.4.3). Das folgende Protokoll setzt beides um. Fiktives Beispiel mit echten Anforderungen aus dem Baustein SYS.1.1 der Edition 2023; Feststellungen, Namen und Termine sind erfunden.

Kopfangaben
ZielobjektS-01 bis S-12, Gruppe „Fachverfahrensserver“, Baustein SYS.1.1 Allgemeiner Server
StandortServerraum R-0.14, Hauptgebäude
Erfassung11.03. (Interview) und 13.03. (Begehung), erfasst von A. Beispiel (ISB-Team), Protokoll B. Muster
BefragteC. Admin (Administration Server), D. Vertretung
AnforderungStatusUmsetzung durchBeleg und StichprobeUmsetzung bisVerantwortlichBemerkung, Defizit, Risiko
SYS.1.1.A6 Deaktivierung nicht benötigter Dienste (B)teilweiseHärtungsvorgabe HV-SRV, Fassung 3, mit Liste zulässiger DiensteDienste-Liste auf S-03, S-07 und S-11 am 11.03. gegen HV-SRV verglichen; auf S-07 ein Druckdienst aktiv, für den es keinen Bedarf gibt30.04.C. AdminDienst auf S-07 deaktivieren, übrige neun Server nach demselben Verfahren prüfen; bis dahin erweitert der Dienst die Angriffsfläche von S-07
SYS.1.1.A15 Unterbrechungsfreie und stabile Stromversorgung (S)jaAnschluss aller zwölf Server an die zentrale USV des Serverraumsbei der Begehung am 13.03. Anschluss von S-01 und S-12 gesehen; Wartungsprotokoll der USV vom JanuarDie USV selbst wird im Baustein INF.2 geprüft (INF.2.A3)
SYS.1.1.A21 Betriebsdokumentation für Server (S)jaBetriebshandbuch je Server im Wiki, Änderungen werden automatisch aus dem Ticketsystem übernommenEinträge für S-03 gesichtet, letzte Konfigurationsänderung vom 02.03. mit Ticketnummer nachvollziehbar
SYS.1.1.A23 Systemüberwachung und Monitoring von Servern (S)jazentrales Monitoring mit Grenzwerten und Alarmierung an die RufbereitschaftDashboard am 11.03. eingesehen, Grenzwerte für alle zwölf Server hinterlegt, Alarm vom 04.03. mit Quittierung
SYS.1.1.A25 Geregelte Außerbetriebnahme eines Servers (S)neinkeine Regelung vorhandenim Interview bestätigt: Außerbetriebnahmen ohne Checkliste; zum letzten ausgemusterten Server liegt kein Löschnachweis vor30.06.noch offen, in der Realisierungsplanung festlegenCheckliste für die Außerbetriebnahme erstellen; Risiko: schutzbedürftige Daten auf ausgemusterten Datenträgern

Das Feld „Umsetzung bis“ hält 200-2 für sinnvoll, auch wenn es im Check „im Allgemeinen nicht ausgefüllt wird“; es dient als Platzhalter für die Realisierungsplanung, ebenso das Feld für Verantwortliche, das nur ausgefüllt wird, wenn die Zuständigkeit schon eindeutig ist (Kap. 8.4.3). Für nicht oder nur teilweise erfüllte Anforderungen verlangt 200-2 außerdem, das damit verbundene Risiko zu ermitteln und den Aufwand für die Beseitigung zu schätzen. Den Aufwand führen Sie am besten in einer eigenen Spalte oder direkt in der Realisierungsplanung.

Arbeitsergebnis 3: schwache und belastbare Feststellungen

Ein Check ist so viel wert wie seine Feststellungen. 200-2 verlangt eine Dokumentation, die für alle Beteiligten nachvollziehbar ist und als Grundlage der Umsetzungsplanung dient; im Hinblick auf eine Zertifizierung soll festgehalten werden, durch welche Maßnahmen die Anforderungen konkret erfüllt werden (Kap. 8.4.3). Daraus haben wir eine Gegenüberstellung als Arbeitshilfe abgeleitet:

AnforderungSchwache FeststellungBelastbare FeststellungWas den Unterschied macht
SYS.1.1.A6„Nicht benötigte Dienste sind laut Admin deaktiviert.“ Status ja.Dienste-Liste auf S-03, S-07, S-11 am 11.03. gegen HV-SRV, Fassung 3, verglichen; Abweichung auf S-07. Status teilweise.Stichprobe mit Systemen, Datum und Soll-Vorgabe; Abweichung benannt
CON.3.A5 Regelmäßige Datensicherung (B)„Backups laufen täglich.“Sicherungsprotokolle 10.02. bis 10.03. gesichtet, zwei fehlgeschlagene Läufe am 18.02. und 25.02., beide am Folgetag nachgeholt; Turnus und Umfang der Läufe stimmen mit dem Datensicherungsplan DSP-01 (täglich, Vollsicherung sonntags) überein; Information der Mitarbeitenden über die Regelungen im Intranet seit 01.12.; Aufgaben der Mitarbeitenden bei der Datensicherung in der Dienstanweisung DA-07, Abschnitt 3, beschrieben. Status ja.Zeitraum, Fundstelle, auch das Negative steht im Protokoll; jeder Teil der Anforderung geprüft
Beliebige Anforderung, Status entbehrlich„nicht relevant“„Der Dienst X ist auf keinem Server der Gruppe installiert und wird nicht benötigt, geprüft am Softwareinventar vom 10.03.; zugehörige Gefährdungen laut Kreuzreferenztabelle: G 0.x, G 0.y; die Entscheidung ist im Sicherheitskonzept, Abschnitt …, festgehalten.“Grund ist überprüfbar; Gefährdungen benannt; Entscheidung im Sicherheitskonzept; Prüfquelle mit Datum
ISMS.1.A4 Benennung eines oder einer Informationssicherheitsbeauftragten (B)„ISB ist benannt.“Bestellungsschreiben der Behördenleitung vom 05.01. liegt vor und überträgt dem ISB, die Informationssicherheit zu fördern sowie den Sicherheitsprozess mitzusteuern und zu koordinieren; Stellenanteil und eigenes Budget im Haushaltsplan, Kapitel 4; direktes Vortragsrecht in der Geschäftsordnung, Abschnitt 4; Beteiligung bei neuen Fachverfahren im Projekthandbuch geregelt, beim letzten Projekt im Protokoll vom 20.02. belegt.jeder Teil der Anforderung einzeln belegt, vom ersten bis zum letzten Satz

Prüffragen für jede Zeile, bevor das Protokoll abgeschlossen wird:

  • Woher stammt die Aussage: Interview, Dokument, Stichprobe am System oder vor Ort?
  • Welche Systeme, Dokumente oder Vorgänge wurden angesehen, wie viele und an welchem Tag?
  • Deckt der Beleg die ganze Anforderung ab oder nur einen Satz daraus?
  • Ist bei „teilweise“ und „nein“ benannt, was fehlt, und bei „entbehrlich“, warum?
  • Würde eine dritte Person, etwa ein Auditteam, mit dem Protokoll und den Belegen zum selben Status kommen?
Ablauf des IT-Grundschutz-Checks in drei Schritten: Vorbereitung mit Unterlagen, Ansprechpartnern und Terminplan; Erhebung im Interview mit Stichprobe und den Status ja, teilweise, nein, entbehrlich; Dokumentation im Prüfprotokoll. Darunter der Übergang zu Grundschutz++ mit den drei Werten erfüllt, nicht erfüllt, nicht anwendbar; entbehrlich wird nur nach Prüfung gegen die zwei Gründe zu nicht anwendbar, sonst wird der Status neu erhoben.
Ablauf des IT-Grundschutz-Checks und Übergang zur Statusermittlung nach Grundschutz++. Eigene Darstellung nach BSI-Standard 200-2, Kap. 8.4, und BSI-Standard 300-1, Kap. 4.1.1, Version 1.0 vom 20.10.2026.

Was sich mit Grundschutz++ ändert

BSI-Standard 300-1 verwendet den Begriff IT-Grundschutz-Check nicht. Der entsprechende Arbeitsschritt heißt dort Ermittlung des Umsetzungsstatus und gehört zum Prozessschritt Realisierung (Kap. 4.1). Als Verfahren nennt 300-1 eine Spanne von Interviews und Dokumentenprüfungen bis zu automatisierten Konfigurationsprüfungen und technischen Scans. Drei Unterschiede betreffen Ihr Protokoll unmittelbar:

PunktIT-Grundschutz-Check (200-2)Umsetzungsstatus (300-1)
Statuswerteja, teilweise, nein, entbehrlich„erfüllt“ („ja“), „nicht erfüllt“ („nein“), „nicht anwendbar“ (Kap. 4.1.1); einen Wert „teilweise“ gibt es nicht
Verzicht auf eine Anforderung„entbehrlich“, auch bei Behandlung durch Alternativmaßnahmen, mit Begründung„nicht anwendbar“ nur, wenn die Anforderung funktional nicht erfüllt werden kann oder die zugrunde liegende Komponente im Informationsverbund nicht existiert; Begründung ist Pflicht (Kap. 4.1.1)
BelegeBemerkungen und Begründungen je AnforderungNachweise werden der Maßnahme eindeutig zugeordnet, die Maßnahme der Anforderung; bei automatisierter Prüfung mit Werkzeug, Zeitpunkt und Ergebnis (Kap. 4.3)

Für die Übernahme vorhandener Ergebnisse folgt daraus: Ein „teilweise“ wird nach 300-1 zu „nicht erfüllt“, bis die fehlenden Teile umgesetzt sind. Ein „entbehrlich“ prüfen Sie gegen die beiden Gründe für „nicht anwendbar“; fehlende Relevanz allein reicht nicht. Wurde die Anforderung durch eine Alternativmaßnahme behandelt, entscheiden Sie an der neuen Anforderung, ob die Maßnahme sie erfüllt. Ein Status lässt sich ohnehin nicht einfach umschreiben, weil die alten Anforderungen nicht eins zu eins auf die neuen abgebildet sind; wie die Zuordnungstabelle des BSI dabei hilft und wo sie nicht weiterhilft, zeigt die Seite Mapping IT-Grundschutz 2023.

Der Anwenderkatalog vom 29.10.2026 fasst den Schritt als Anforderung UMS.1.1: „Umsetzung MUSS den Umsetzungsstatus der Anforderungen im Anforderungspaket vollständig [regelmäßig] überprüfen.“ Die Erläuterung dazu kennt noch zwei Werte: „Der Umsetzungsstatus einer Anforderung kann grundsätzlich nur „umgesetzt“ („ja“) oder „nicht umgesetzt“ („nein“) sein.“ Der Standard nennt drei Werte. Halten Sie sich an den Standard und notieren Sie den Katalog-Build, mit dem Sie arbeiten.

Wie Sie Status, Abweichungen und Nichtanwendbarkeit nach 300-1 im Einzelnen dokumentieren, steht auf der Seite Anforderungen bewerten, Abweichungen dokumentieren. Wer welche Nachweise wann liefert, legt der Nachweisplan fest.

Nach dem Check

Mit dem abgeschlossenen Check liegt der Soll-Ist-Vergleich vor, auf dem die Realisierungsplanung aufsetzt (200-2, Kap. 6.4 und 9). Prüfen Sie vorher zwei Dinge: ob jedes Zielobjekt aus der Modellierung im Protokoll vorkommt, und ob jede Anforderung mit „teilweise“ oder „nein“ eine Bemerkung zur fehlenden Maßnahme hat. Wer eine Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz anstrebt, braucht im Protokoll die konkreten Maßnahmen je Anforderung (Kap. 8.4.3); das Verfahren selbst beschreibt die Seite Zertifizierung. Wer ein ISMS nach dem Kompendium 2023 nach Grundschutz++ überführt, findet die Reihenfolge der Arbeitspakete auf der Seite Migration. Den Standard selbst erschließt die Seite BSI-Standard 200-2, die Wahl der Vorgehensweise die Seite Basis-, Kern- oder Standard-Absicherung und den sicheren Umgang mit der Ausgabe 2023 die Seite IT-Grundschutz-Kompendium.

Wenn Sie den Umsetzungsstatus nach 300-1 erheben oder einen vorhandenen IT-Grundschutz-Check in die neue Statuslogik überführen wollen, unterstützt Sie Blackfort Technology, siehe Beratung.

Rechtehinweis: Kurze Zitate aus BSI-Standard 200-2 „IT-Grundschutz-Methodik“, Version 1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2017, Quelle: BSI-Seite zu BSI-Standard 200-2; Baustein- und Anforderungstitel sowie ein Kurzzitat aus dem Glossar des IT-Grundschutz-Kompendiums, Edition 2023, © 2023 Reguvis Fachmedien GmbH und © 2023 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Quelle: BSI-Seite zum IT-Grundschutz-Kompendium; aus BSI-Standard 300-1 „Methodik Grundschutz++“, Version 1.0 vom 20.10.2026, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026, Quelle: BSI-Seite zu Grundschutz++. Diese Zitate stehen nicht unter CC BY-SA 4.0; der Lizenzhinweis am Seitenende gilt nur für den Auszug aus den Katalogdaten.

Häufige Fragen

Was ist ein IT-Grundschutz-Check?
Der Soll-Ist-Vergleich nach BSI-Standard 200-2: Für jede Anforderung der modellierten Bausteine wird in Interviews und mit Stichproben festgestellt, ob sie umgesetzt ist (ja, teilweise, nein, entbehrlich), und das Ergebnis mit Begründung dokumentiert (Kap. 7.7 und 8.4).
Welche Voraussetzungen braucht der IT-Grundschutz-Check?
Bei der Standard-Absicherung setzt 200-2 voraus, dass Strukturanalyse, Schutzbedarfsfeststellung und Modellierung vorliegen; die Modellierung dient als Prüfplan (200-2, Kap. 8.4). Die Schritte dürfen parallel laufen, geprüft wird aber nur, was schon modelliert ist. Bei der Basis-Absicherung genügen Erstaufnahme und Auswahl der Bausteine (Kap. 6.3).
Wann darf eine Anforderung auf entbehrlich gesetzt werden?
Wenn sie im Informationsverbund nicht relevant ist oder durch Alternativmaßnahmen behandelt wurde, jeweils mit Begründung. In beiden Fällen sind über die Kreuzreferenztabelle die zugehörigen elementaren Gefährdungen zu ermitteln; bei Alternativmaßnahmen ist zu begründen, dass deren Risiko angemessen gemindert ist. Bei Basis-Anforderungen kann das Risiko nicht übernommen werden (200-2, Kap. 8.4.2).
Gibt es den IT-Grundschutz-Check auch in Grundschutz++?
Nicht unter diesem Namen. BSI-Standard 300-1 spricht von der Ermittlung des Umsetzungsstatus (Kap. 4.1) mit den drei Werten erfüllt, nicht erfüllt und nicht anwendbar. Einen Status „teilweise“ gibt es dort nicht.
Wer führt die Interviews im IT-Grundschutz-Check?
200-2 nennt kein festes Gremium, empfiehlt aber Zweierteams: Eine Person fragt, die andere protokolliert. Befragt wird je Baustein ein Hauptansprechpartner, der sich aus den Rollen in den Anforderungen ergibt (Kap. 8.4.1).

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Quellen

Zitate aus BSI-Standards und BSI-Webseiten sind © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und wortgetreu, in Anführungszeichen und mit Quellennachweis wiedergegeben. Unabhängiges Angebot, kein Angebot des BSI.

Stand
01.11.2026
Fachlich geprüft am
01.11.2026
Katalogstand
Grundschutz++ Anwenderkatalog, Build 2026-10-29 (Stand-der-Technik-Bibliothek, Commit c3f37859 vom 30.10.2026)

Lizenzhinweis

Diese Seite enthält Auszüge aus Katalogdaten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Die Auszüge stehen unter derselben Lizenz. Die Lizenz gilt nur für diese Katalogauszüge; Zitate aus BSI-Standards sind © BSI und als Zitat mit Quellennachweis wiedergegeben.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information zu IT-Grundschutz und Grundschutz++ und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG). Sie ersetzen weder die Prüfung durch eine Auditorin oder einen Auditor noch eine Entscheidung der Zertifizierungsstelle.