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Grundschutz im Rechenzentrum und Cloud-Betrieb: Betriebsgrenzen und geteilte Verantwortung

Grundschutz im Rechenzentrum oder im Cloud-Betrieb beginnt mit der Frage, wo der eigene Betriebsdienst endet und die Verantwortung des Kunden beginnt. Nach BSI-Standard 200-2 bleibt die Verantwortung für die Informationssicherheit bei der auslagernden Institution; für den Betreiber heißt das: Er sollte so abgrenzen und dokumentieren, dass jeder Kunde seinen Anteil erkennen und nachweisen kann. Diese Seite zeigt, wie Sie den Scope eines Betriebsdienstes in Grundschutz++ zuschneiden, gibt Ihnen einen Scope-Steckbrief und eine Verantwortungsmatrix für Housing, IaaS, PaaS und SaaS und grenzt kurz zum Kriterienkatalog C5 ab.

Doppelboden in einem Rechenzentrum aus Bodennähe, eine Bodenplatte ist herausgenommen und lehnt am Schrank, in der Öffnung Kabeltrassen mit dunkelblauen Kabeln und Kupferrohre der Kühlung

Zwei Perspektiven auf denselben Dienst

Ein Rechenzentrums- oder Cloud-Dienst taucht in zwei ISMS auf. Im ISMS des Betreibers ist er Teil des eigenen Informationsverbunds, mit Gebäuden, Räumen, Hostsystemen, Netzen und Administrierenden. Im ISMS des Kunden ist er ein Asset der Zielobjektkategorie Outsourcing oder Cloud-Dienste; BSI-Standard 300-1 nennt in Anhang 1 „RZ-Housing“ als Beispiel für Outsourcing und IaaS, PaaS und SaaS als Beispiele für Cloud-Dienste. Kapitel 3.1 fragt bei der Abgrenzung des Informationsverbunds ausdrücklich, welche Teile an externe Parteien ausgelagert werden und welche Cloud-Dienste genutzt werden.

Das IT-Grundschutz-Kompendium 2023 trennt beide Sichten in eigene Bausteine: OPS.2.2 Cloud-Nutzung und OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing für den Kunden, OPS.3.2 Anbieten von Outsourcing für den Anbieter. OPS.3.2 nennt als Beispiele den Betrieb eines Rechenzentrums, einer Applikation oder einer Webseite und hält fest: „Allerdings verbleibt die Verantwortung aus Sicht der Informationssicherheit stets bei der auslagernden Institution.“ BSI-Standard 200-2 sagt dasselbe in Kapitel 8.3.7.

Im Anwenderkatalog Grundschutz++ stehen die Anforderungen an Auslagerung und Cloud aus Sicht der auslagernden Institution, in den Praktiken Beschaffungsmanagement (BES) und Dienstleistersteuerung (DLS). Einen eigenen Baustein für die Anbieterseite wie OPS.3.2 haben wir im Build 2026-10-29 nicht gefunden. Für den Betreiber heißt das: Er baut sein ISMS mit den Zielobjektkategorien seiner eigenen Assets und richtet die Nachweise an dem aus, was Kunden nach BES und DLS von ihm verlangen werden.

Welche Zielobjektkategorien den Betrieb abbilden

Für einen Rechenzentrums- oder Plattformbetrieb kommen vor allem die Kategorien für Standorte, Räume, IT-Systeme und Netze in Frage. Die Tabelle nennt, wie viele Anforderungen im Anwenderkatalog (Build 2026-10-29) der jeweiligen Kategorie direkt zugeordnet sind, gezählt rekursiv über alle Verschachtelungsebenen. Über die Vererbung nach Kapitel 3.4.2 kommen bei einem Asset die Anforderungen der übergeordneten Kategorien hinzu; die Zahl ist deshalb eine Untergrenze für das, was auf ein Asset entfällt.

ZielobjektkategorieDirekt zugeordnete AnforderungenIm Betrieb zum Beispiel
Standorte59Rechenzentrumsstandort, Ausweichstandort
Gebäude2Rechenzentrumsgebäude
Räume6Leitstand, Lager
Serverräume4Rechnerräume, Colocation-Flächen
Räume für technische Infrastruktur3USV-, Klima-, Netzverteilerräume
IT-Systeme93Server, Speichersysteme, Managementsysteme
Hostsysteme9Virtualisierungshosts
Virtualisierungslösungen4Hypervisor-Plattform, Cluster-Management
Netze34Rechenzentrumsnetz, Managementnetz
Interne Netzsegmente3Mandantensegmente, Administrationssegment
Externe Netzanschlüsse16Carrier-Anbindungen, Kundenanbindungen, Cloud-Peering
Administrierende9Betriebsteam, Bereitschaft
Outsourcing29beim Betreiber: eigene Vorleistungen, etwa Wartung der Klimatechnik
Cloud-Dienste9beim Betreiber: genutzte Cloud-Dienste, etwa für Monitoring

Die Zuordnung der Beispiele ist unsere; für die Zuordnung gelten die Definitionen in Anhang 1 von 300-1. Wie Sie Assets den Kategorien zuordnen und die Vererbung berücksichtigen, beschreibt die Seite Modellierung mit Zielobjektkategorien.

Scope-Steckbrief eines Betriebsdienstes

Kunden prüfen nach BSI-Standard 200-2 Kapitel 8.3.7, „ob der Geltungsbereich des ausgestellten Zertifikates die Dienstleistung auch tatsächlich umfasst“. Ein Steckbrief, der den Dienst so beschreibt, wie ein Kunde ihn bezieht, beantwortet diese Frage vorab. Das Beispiel ist fiktiv: ein Betreiber mit einer Virtualisierungsplattform an zwei Standorten, die er als IaaS für öffentliche Auftraggeber anbietet.

FeldLeitfrageFundstelleFiktives Beispiel
DienstWie heißt die Leistung, wie der Kunde sie bezieht?300-1 Kap. 2.3„Plattformdienst IaaS-Ö“: virtuelle Server mit Speicher und Netz
Geschäftsprozess des BetreibersWelcher eigene Prozess erbringt den Dienst?300-1 Kap. 2.5GP-B03 Betrieb der Virtualisierungsplattform
SchutzbedarfseignungFür welche Schutzbedarfskategorie ist der Dienst ausgelegt?300-1 Kap. 2.6; 200-2 Kap. 8.2.3ausgelegt für „hoch“ bei Verfügbarkeit und Vertraulichkeit
Standorte und RäumeWelche Standorte, Gebäude und Räume gehören dazu?300-1 Kap. 3.1 Frage 3RZ Nord und RZ Süd, jeweils Rechnerraum und Technikräume
Technische GrenzeBis wohin betreibt der Betreiber, ab wo der Kunde?300-1 Kap. 3.1 Frage 2bis einschließlich Hypervisor und Plattformnetz; Gastbetriebssystem und Anwendungen beim Kunden
SchnittstellenWelche Übergänge zu Kunden, Carriern und Vorlieferanten gibt es?300-1 Kap. 3.1; Anhang 1 (Externe Netzanschlüsse)Kundenanbindung per VPN und Behördennetz; Self-Service-Portal; Wartungszugang des Klimadienstleisters
MandantentrennungWie werden Kunden voneinander getrennt?Kompendium OPS.3.2.A4; Katalog BES.4.5.2 (Kundensicht)eigene Netzsegmente und Speicherbereiche je Mandant
VorleistungenWas bezieht der Betreiber selbst von Dritten?300-1 Kap. 3.1 Frage 4Stromversorgung, Klimawartung, Backup-Speicher bei einem zweiten Anbieter
AusgeschlossenWas gehört ausdrücklich nicht zum Dienst?300-1 Kap. 2.3Betrieb von Gastsystemen, Datensicherung innerhalb der Gastsysteme
NachweiseWelche Nachweise erhalten Kunden, für welchen Geltungsbereich?200-2 Kap. 8.3.7; Katalog DLS.3.1.1 (Kundensicht)Zertifikat mit Geltungsbereich „Plattformdienst IaaS-Ö an RZ Nord und Süd“; jährlicher Bericht

Die Felder folgen den Fragen aus 300-1 Kapitel 2.3 und 3.1. Wie Sie einen Informationsverbund allgemein abgrenzen, beschreibt die Seite Informationsverbund abgrenzen.

Verantwortungsmatrix: geteilte Verantwortung je Betriebsmodell

Der Anwenderkatalog verlangt von der auslagernden Institution, für jeden Cloud-Dienst das Bereitstellungsmodell „mit Ausführung der geteilten Verantwortlichkeiten“ zu dokumentieren (BES.1.6) und die geteilte Verantwortung mit dem Anbieter zu vereinbaren (BES.1.7). Im Kompendium 2023 verlangt OPS.2.2.A4, dass klar erkennbar ist, wie die Verantwortungsbereiche zwischen Anbieter und auftraggebender Institution abgegrenzt sind. Der Betreiber, der diese Aufteilung vorab je Modell beschreibt, liefert dem Kunden die Grundlage für beide Anforderungen.

Die Matrix ist ein Ausgangsvorschlag. A steht für Anbieter, K für Kunde, V für „im Vertrag festlegen“. Im Einzelfall entscheidet der Vertrag.

Schicht oder AufgabeHousing / ColocationIaaS / HostingPaaSSaaSBezug im Katalog oder Standard
Gebäude, Zutritt, BrandschutzAAAAZielobjektkategorien Gebäude, Serverräume
Strom, Klima, technische InfrastrukturAAAARäume für technische Infrastruktur
Hardware der KundensystemeKAAAIT-Systeme
Virtualisierung, HostsystemeKAAAHostsysteme, Virtualisierungslösungen
Betriebssystem der KundensystemeKKAAIT-Systeme
Plattform, Middleware, LaufzeitumgebungKKAAAnwendungen
FachanwendungKKKAAnwendungen
Daten und deren KlassifikationKKKKDaten; 300-1 Kap. 2.6
Berechtigungen der NutzendenKKVVNutzende, Administrierende
Netzanbindung des KundenVVVVExterne Netzanschlüsse; BES.7.1.2, BES.7.2
Protokollierung und DetektionKVVVDET.3.2 (KANN): Ereignisse der Cloud im Audit Log der Institution
DatensicherungKVVVNOT.4.13 (SOLLTE): Sicherung von Daten beim Dienstleister
Rechtsraum und DatenlokationVVVVBES.2.2 (SOLLTE), BES.2.3 (KANN)
Nachweis gegenüber dem KundenAAAABES.4.8.2 (SOLLTE): Konformitätsnachweis durch Dritte für Cloud-Dienste; DLS.3.1.1

Bei Protokollierung und Datensicherung liegt die Technik beim Anbieter, die Anforderung im Katalog aber beim Kunden; ohne Vereinbarung kann der Kunde sie nicht erfüllen. Beim Housing nimmt der Kunde die Leistung des Betreibers als Asset der Kategorie Outsourcing in seinen Informationsverbund auf und seine eigenen Systeme im fremden Raum als eigene Assets. Will der Kunde eine Serverraum-Anforderung als „nicht anwendbar“ führen, braucht er einen der beiden Gründe aus 300-1 Kapitel 4.1.1: Die zugrunde liegende Komponente existiert im Informationsverbund nicht, oder die Anforderung kann funktional nicht erfüllt werden. Die Begründung ist zu dokumentieren.

Vier Säulen für Housing, IaaS, PaaS und SaaS, jeweils geschichtet von unten Gebäude und Technik über Hardware, Virtualisierung, Betriebssystem, Plattform und Anwendung bis Daten. Die Anbieteranteile sind in Navy eingefärbt und wachsen von links nach rechts, die Kundenanteile hell. Eine goldene Linie markiert in jeder Säule die Grenze; daneben ein Hinweis, dass Daten und deren Klassifikation in allen Modellen beim Kunden liegen und Protokollierung, Datensicherung und Netzanbindung zu vereinbaren sind.
Geteilte Verantwortung je Betriebsmodell als Ausgangsvorschlag; im Einzelfall entscheidet der Vertrag. Bezüge: Anwenderkatalog Grundschutz++ BES.1.6, BES.1.7 (Build 2026-10-29), IT-Grundschutz-Kompendium 2023 OPS.2.2.A4. Eigene Darstellung, Stand 01.11.2026.

Abgrenzung zum Kriterienkatalog C5

Der Kriterienkatalog C5 des BSI spezifiziert laut BSI „Mindestanforderungen an sicheres Cloud Computing“ und richtet sich in erster Linie an professionelle Cloud-Anbieter, deren Prüfer und Kunden. Die Erfüllung der Kriterien kann durch Wirtschaftsprüfer testiert werden, die der Cloud-Anbieter beauftragt; das BSI ist nach eigener Angabe bei der Auswahl der Prüfer und der Prüfung nicht beteiligt und wertet die Berichte nicht aus. C5 ist damit ein Prüfrahmen für einen Cloud-Dienst, Grundschutz++ eine Methodik für das ISMS einer Institution.

Für die Verantwortungsmatrix ist C5 trotzdem relevant, weil auch das BSI zu C5 betont, dass jeder Kunde ein eigenes Risikomanagement braucht und verbleibende Restrisiken selbst trägt. Ein C5-Prüfbericht kann für den Kunden ein Nachweis im Sinne von BES.4.8.2 sein. Ob Ihr Dienst einen C5-Bericht braucht und wie Sie ihn vorbereiten, behandelt diese Seite nicht.

Zur C5-Prüfung informiert Blackfort Technology auf der Firmenseite: https://www.blackfort-tec.de/consulting-pages/bsi-c5-beratung.

Nächste Schritte für Betreiber

Wer einen Betriebsdienst nach Grundschutz++ aufstellen will, beginnt mit dem Steckbrief und der Matrix für die angebotenen Modelle und stimmt beide mit einem Pilotkunden ab. Danach folgen die eigenen Schritte der Methodik: Schutzbedarf der eigenen Betriebsprozesse, Strukturanalyse der Assets, Modellierung, Anforderungspaket.

Blackfort Technology unterstützt Betreiber bei Scope-Zuschnitt, Verantwortungsmatrix und Nachweisplanung; die Leistungen stehen auf der Seite Beratung.

Rechtehinweis: Zitate aus BSI-Standard 300-1 © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026, Quelle: BSI-Themenseite Grundschutz++. Zitate aus BSI-Standard 200-2 © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Quelle: BSI-Standard 200-2. Zitat aus dem IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2023 © 2023 Reguvis Fachmedien GmbH, © 2023 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn (so im Impressum der Ausgabe), Quelle: BSI-Seite IT-Grundschutz-Kompendium. Zitate zu C5 © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Quelle: BSI-Seite Kriterienkatalog C5, abgerufen am 01.11.2026. Sie stehen nicht unter CC BY-SA 4.0; der Lizenzhinweis am Seitenende gilt nur für die Auszüge aus den Katalogdaten.

Häufige Fragen

Wer ist bei Cloud-Diensten für die Informationssicherheit verantwortlich?
Nach BSI-Standard 200-2 Kap. 8.3.7 bleibt die Verantwortung für die Informationssicherheit bei der auslagernden Institution, also beim Kunden. Der Anbieter verantwortet seine eigene Leistung. Wie die Aufgaben verteilt sind, ist je Dienst festzulegen; der Anwenderkatalog Grundschutz++ verlangt dazu in BES.1.7, die geteilte Verantwortung mit dem Anbieter zu vereinbaren.
Gehört das Rechenzentrum des Dienstleisters zu meinem Informationsverbund?
Die Leistung des Dienstleisters gehört als Asset der Kategorie Outsourcing oder Cloud-Dienste dazu, und die Schnittstellen sind zu dokumentieren (BSI-Standard 300-1 Kap. 3.1, Anhang 1). Beim Housing gehören zusätzlich Ihre eigenen Systeme im fremden Raum dazu. Raum- und Zutrittsfragen bilden Sie über Vertrag und Nachweise des Betreibers ab.
Was ist der Unterschied zwischen C5 und Grundschutz++?
C5 ist ein Kriterienkatalog des BSI für Cloud-Dienste, dessen Erfüllung Wirtschaftsprüfer testieren können. Grundschutz++ ist eine Methodik mit Anwenderkatalog für das ISMS einer Institution. Ein C5-Bericht kann im ISMS des Kunden als Nachweis dienen. Zur C5-Prüfung informiert Blackfort Technology auf https://www.blackfort-tec.de/consulting-pages/bsi-c5-beratung.
Welche Anforderungen gelten für einen Serverraum in Grundschutz++?
Im Anwenderkatalog (Build 2026-10-29) sind der Zielobjektkategorie Serverräume vier Anforderungen direkt zugeordnet, Räumen für technische Infrastruktur drei. Über die Vererbung nach BSI-Standard 300-1 Kap. 3.4.2 kommen Anforderungen übergeordneter Kategorien hinzu.

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Quellen

Zitate aus BSI-Standards und BSI-Webseiten sind © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und wortgetreu, in Anführungszeichen und mit Quellennachweis wiedergegeben. Unabhängiges Angebot, kein Angebot des BSI.

Stand
01.11.2026
Fachlich geprüft am
01.11.2026
Katalogstand
Grundschutz++ Anwenderkatalog, Build 2026-10-29 (Commit c3f37859 vom 30.10.2026)

Lizenzhinweis

Diese Seite enthält Auszüge aus Katalogdaten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Die Auszüge stehen unter derselben Lizenz. Die Lizenz gilt nur für diese Katalogauszüge; Zitate aus BSI-Standards sind © BSI und als Zitat mit Quellennachweis wiedergegeben.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information zu IT-Grundschutz und Grundschutz++ und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG). Sie ersetzen weder die Prüfung durch eine Auditorin oder einen Auditor noch eine Entscheidung der Zertifizierungsstelle.