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Risikoregister: Vorlage und ausgefülltes Beispiel nach BSI-Standard 300-1

Ein Risikoregister nach BSI-Standard 300-1 führt jedes Risiko aus der Risikobetrachtung mit Mindestangaben: eindeutige ID, Untersuchungsobjekt, Risikobeschreibung, Schutzziele, Risikoniveau und Risikoeigentümer, bei zu behandelnden Risiken zusätzlich Priorität, Behandlungsoption und Verweis auf die Maßnahmen (Anhang 3, Mindestkriterium 15). Eine Vorlage gibt der Standard nicht vor. Diese Seite leitet die Spalten aus den Mindestkriterien ab, liefert eine Risikoregister Vorlage zum Übernehmen und zeigt ein ausgefülltes Register einer fiktiven Stiftung mit fünf Risiken aus allen Anlässen, die 300-1 kennt.

Großes aufgeschlagenes Kontobuch mit leeren Tabellenspalten auf einem Stehpult aus Eiche, darüber ein Messinglineal und ein Lesebändchen, beleuchtet von einer Bankerlampe, dahinter Regale mit gleichen Bänden

Welche Angaben 300-1 für das Risikoregister verlangt

Das Risikoregister erwähnt 300-1 an zwei Stellen. In der Risikoidentifikation heißt es, die identifizierten Risiken „werden einem Risikoeigentümer zugewiesen und im Risikoregister dokumentiert“ (Kap. 4.2.1). Mindestkriterium 15 legt die Mindestangaben fest und ergänzt: „Das Risikoregister wird im weiteren Verlauf um die Angaben aus Risikobewertung und Risikobehandlung ergänzt.“ Weitere Kriterien aus Anhang 3 bestimmen, was zu einem Risiko festzuhalten ist. Zusammengezogen:

AngabeVerbindlichkeitFundstelle in 300-1
Eindeutige IDMindestangabeKriterium 15
Untersuchungsobjekt (Geschäftsprozess, kritisches Asset)Mindestangabe; je Risikobetrachtung zu dokumentierenKriterien 11, 13, 15
RisikobeschreibungMindestangabeKriterium 15
Betroffene Schutzziele, mindestens Vertraulichkeit, Integrität, VerfügbarkeitMindestangabeKriterien 14, 15
Risikoeigentümer; ohne andere Festlegung der GeschäftsprozesseigentümerMindestangabeKriterien 15, 16; Kap. 4.2.1
Eintrittshäufigkeit für einen festgelegten Zeitraum und Schadensauswirkung, begründetaus der BewertungKriterien 18, 19
RisikoniveauMindestangabeKriterien 15, 20
Abgleich mit den Risikoakzeptanzkriterienfür jedes RisikoKriterium 22
PrioritätMindestangabe bei zu behandelnden RisikenKriterien 15, 21
Risikobehandlungsoption: Reduktion, Vermeidung, Transfer oder AkzeptanzMindestangabe bei zu behandelnden RisikenKriterien 15, 23
Verweis auf die zugeordneten Maßnahmen, nachvollziehbarMindestangabe bei zu behandelnden RisikenKriterien 15, 25
Befristung bei temporärer AkzeptanzPflicht für temporär akzeptierte RisikenKriterium 28
Dokumentation akzeptierter RisikenPflichtKriterium 29
Autorisierung der Restrisiken durch die Institutionsleitung, bei Ausnahmen nach Kriterium 27Pflicht; das Register ist ein naheliegender Ort für den VerweisKriterien 27, 30
Freigabe der Umsetzungsplanung durch den RisikoeigentümerPflicht; im Register als VerweisKriterium 31
Datum der letzten und nächsten ÜberprüfungÜberprüfung mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen; das Datumsfeld ist unsere EmpfehlungKriterium 35

Der Anwenderkatalog ergänzt die Rolle: „Risikomanagement MUSS die Rolle des Risikoeigentümers mit den notwendigen Aufgaben und Befugnissen verankern.“ (RISK.1.3). Laut Erläuterung trägt der Risikoeigentümer die Verantwortung für die Behandlung und hat die Befugnis, über die Risikobehandlung zu entscheiden. Wer das Register technisch führt, legt 300-1 nicht fest; regeln Sie das in Ihrer Risikorichtlinie, etwa beim ISB. Die Einträge verantwortet der jeweilige Risikoeigentümer.

Arbeitsergebnis 1: Risikoregister Vorlage

Die Vorlage ordnet die Spalten in der Reihenfolge, in der sie im Ablauf gefüllt werden. Pflichtspalten nach 300-1 sind mit (P) markiert, die übrigen sind unsere Empfehlung, damit das Register ohne Rückfragen entscheidungsfähig ist.

SpalteInhalt und zulässige WerteGefüllt in
ID (P)dauerhaft eindeutig, nie wiederverwendet, etwa R-[Prozess]-[laufende Nummer]Identifikation
Anlasshoher Schutzbedarf / nicht hinreichend abgedecktes Asset / dauerhaft nicht erfüllte SOLLTE-Anforderung / Restrisiko einer eingeplanten SOLLTE-Anforderung (Kap. 2.11)Identifikation
Untersuchungsobjekt (P)Geschäftsprozess mit Kennung, gegebenenfalls kritisches AssetIdentifikation
Risikobeschreibung (P)Ursache, Ereignis, Folge in einem SatzIdentifikation
Elementare GefährdungenG 0.1 bis G 0.47; bei dauerhaft nicht erfüllten SOLLTE-Anforderungen die im Katalog zugeordneten (Kriterium 17)Identifikation
Bezug zur AnforderungKennung der Katalog- oder eigenen Anforderung, falls der Anlass eine Anforderung istIdentifikation
Schutzziele (P)V, I, A, gegebenenfalls weitereIdentifikation
Risikoeigentümer (P)Rolle und PersonIdentifikation
Vorhandene Maßnahmenumgesetzte und geplante Maßnahmen mit Status (Kriterium 12)Identifikation und Bewertung
Eintrittshäufigkeit mit BegründungStufe nach Ihrer Skala, BezugszeitraumBewertung
Schadensauswirkung mit BegründungStufe nach Ihrer SkalaBewertung
Risikoniveau (P)aus Häufigkeit und Auswirkung nach Ihrer MatrixBewertung
Abgleich Akzeptanzkriterienakzeptabel / befristet akzeptierbar / nicht akzeptabelBewertung
Priorität (P bei Behandlung)RangfolgeBewertung
Behandlungsoption (P bei Behandlung)Reduktion / Vermeidung / Transfer / AkzeptanzBehandlung
Maßnahmen (P bei Behandlung)Kennungen der Maßnahmen im UmsetzungsplanBehandlung
Risikoniveau nach Behandlungerwartetes Niveau nach Umsetzung der Maßnahmenerneute Bewertung (Kriterium 26)
EntscheidungVerweis auf den Entscheidungsvermerk: Freigabe Restrisiko, befristete Akzeptanz mit Frist, Ausnahmegenehmigung; Datum, EntscheiderFreigabe
Freigabe UmsetzungsplanungDatum, RisikoeigentümerFreigabe
Statusidentifiziert / bewertet / in Behandlung / befristet akzeptiert / akzeptiert / geschlossenlaufend
Letzte und nächste ÜberprüfungDatum; spätestens zwölf Monate nach der letzten, früher bei wesentlicher Änderunglaufend
ÄnderungshistorieDatum, Person, was sich geändert hatlaufend

Ob Sie das Register als Tabelle, im ISMS-Werkzeug oder im Ticketsystem führen, lässt 300-1 offen. Wichtig ist, dass die Zuordnung zwischen Risiken und Maßnahmen in beide Richtungen nachvollziehbar bleibt (Kriterium 25): Das Register verweist auf die Maßnahmen, der Umsetzungsplan auf die Risiken.

Lebenszyklus eines Eintrags im Risikoregister: identifiziert mit ID, Objekt, Beschreibung, Schutzzielen und Eigentümer; bewertet mit Häufigkeit, Auswirkung, Niveau und Abgleich; in Behandlung mit Option und Maßnahmen, mit Rücksprung zur erneuten Bewertung nach Kriterium 26; danach Freigabe des Restrisikos durch die Institutionsleitung, Status akzeptiert oder befristet akzeptiert, Überprüfung mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen (Kriterium 35) mit Rücksprung zur Bewertung.
Lebenszyklus eines Risikos im Register mit den Mindestkriterien aus Anhang 3. Eigene Darstellung nach BSI-Standard 300-1, Kap. 4.2 und Anhang 3, Version 1.0 vom 20.10.2026.

Arbeitsergebnis 2: ausgefülltes Risikoregister (fiktiv)

Fiktives Beispiel. Eine Förderstiftung nimmt Förderanträge über ein Online-Portal an, prüft sie im Fachverfahren und zahlt bewilligte Mittel aus (Geschäftsprozess GP-03). Für GP-03 ist die Integrität „hoch“: Manipulierte Bewilligungen könnten Fehlzahlungen in einem Umfang auslösen, der für die Stiftung beträchtlich wäre, und ihren Ruf nachhaltig schädigen; das entspricht der Definition von „hoch“ und einem der Szenarien, die 300-1 als Hilfe nennt (Kap. 2.6). Vertraulichkeit und Verfügbarkeit sind „normal“. Skalen, Matrix und Akzeptanzkriterien hat der Vorstand vorab autorisiert; sie entsprechen dem Fall auf der Seite Risikoanalyse: „gering“ wird akzeptiert, „mittel“ ist befristet akzeptierbar, höchstens zwölf Monate, „hoch“ und „sehr hoch“ sind zu behandeln. Anforderungen aus dem Anwenderkatalog sind echt, alles andere ist erfunden.

SpalteR-03-01R-03-02R-03-03R-03-04
Anlasshoher Schutzbedarf (Integrität)dauerhaft nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungnicht hinreichend abgedecktes Assethoher Schutzbedarf (Integrität)
UntersuchungsobjektGP-03GP-03, Asset Fachverfahren FörderungGP-03, Asset Vorschlagsmodul für FörderbeträgeGP-03, Asset Online-Portal
RisikobeschreibungBewilligungen werden über ein missbrauchtes Sachbearbeiterkonto manipuliert, weil eine Person allein bewilligen und die Auszahlung freigeben kann; Folge: FehlzahlungenKennwörter von Konten im Fachverfahren werden durch fortgesetztes Raten ermittelt, weil das Altmodul keine Sperre nach Fehlversuchen kannRegeln des eigenentwickelten Vorschlagsmoduls werden unbemerkt geändert, Förderbeträge fallen systematisch zu hoch ausMit Anträgen hochgeladene Office-Dokumente enthalten Schadcode, der beim Öffnen im Fachbereich ausgeführt wird
Elementare GefährdungenG 0.32 Missbrauch von Berechtigungen, G 0.22 Manipulation von Informationenlaut Katalog zu BER.3.11: G 0.36 Identitätsdiebstahl, G 0.30 Unberechtigte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen, G 0.32G 0.22, G 0.46 Integritätsverlust schützenswerter InformationenG 0.39 Schadprogramme
Bezug zur AnforderungkeineBER.3.11 „Anmeldeversuchsgrenze an der Anwendung“ (SOLLTE): „Berechtigung für Anwendungen SOLLTE weitere Anmeldeversuche nach Erreichen von [einem maximalen Schwellwert an] fehlgeschlagenen Versuchen vorübergehend blockieren.“keine; Lücke aus der Modellierungkeine
SchutzzieleIntegritätIntegrität, VertraulichkeitIntegritätIntegrität, Verfügbarkeit
RisikoeigentümerBereichsleitung Förderung (Prozesseigentümerin)Bereichsleitung FörderungBereichsleitung FörderungBereichsleitung Förderung
Vorhandene MaßnahmenRollenkonzept im Fachverfahren, Protokollierung der Bewilligungen (Auswertung nur anlassbezogen)Kennwortregeln, Anmeldung nur aus dem internen Netzkeine Freigabe von RegeländerungenVirenscanner am Portal
Häufigkeit, Begründungmittel: zwölf Personen mit vollen Rechten, keine Kontrolle vor Auszahlungselten: Zugriff nur intern, Konten personengebundenmittel: Regeln werden vom Fachreferat ohne Vier-Augen-Prinzip gepflegthäufig: Upload offen für alle Antragstellenden
Auswirkung, Begründungbeträchtlich: Fehlzahlungen, Rückforderungen, Reputationsschadenbeträchtlich: Zugriff auf Bewilligungsfunktionenbeträchtlich: viele Bescheide betroffen, bevor es auffälltbegrenzt: Arbeitsplätze isoliert, Wiederherstellung binnen eines Tages
Risikoniveauhochmittelhochmittel
Abgleichnicht akzeptabelbefristet akzeptierbarnicht akzeptabelbefristet akzeptierbar
Priorität1324
BehandlungsoptionReduktionReduktionReduktionReduktion
MaßnahmenM-03-01 Vier-Augen-Freigabe ab einem Schwellenbetrag; M-03-02 monatliche Auswertung der BewilligungsprotokolleM-03-05 Überwachung fehlgeschlagener Anmeldungen mit Alarm an den IT-Betrieb und Sperre des Kontos durch den BetriebM-03-03 eigene Anforderung EIG-03-01: Regeländerungen nur nach Freigabe durch eine zweite Person; M-03-04 Prüfsumme über die Regeldatei, täglicher AbgleichM-03-06 Portal nimmt nur noch PDF an, Office-Formate werden abgewiesen
Niveau nach Behandlungmittelgeringgeringgering
EntscheidungRestrisiko „mittel“ befristet bis 15.12.2027, Vermerk E-2026-07, Vorstand am 15.12.2026Restrisiko „gering“ akzeptiert, Vermerk E-2026-08, Vorstand am 15.12.2026Restrisiko „gering“ akzeptiert, Vermerk E-2026-09, Vorstand am 15.12.2026Restrisiko „gering“ akzeptiert, Vermerk E-2026-10, Vorstand am 15.12.2026
Freigabe UmsetzungsplanungBereichsleitung Förderung, 14.12.2026Bereichsleitung Förderung, 14.12.2026Bereichsleitung Förderung, 14.12.2026Bereichsleitung Förderung, 14.12.2026
Statusin Behandlungin Behandlungin Behandlungin Behandlung
Nächste Überprüfungspätestens 15.12.2027spätestens 15.12.2027, außerdem bei Ablösung des Altmodulsspätestens 15.12.2027spätestens 15.12.2027

Der fünfte Eintrag betrifft eine SOLLTE-Anforderung, deren Erfüllung schon eingeplant ist. Für diesen Fall verlangt 300-1 eine Restrisikobetrachtung mit Freigabe durch die Institutionsleitung (Kap. 2.11) und, das noch nicht mitigierte Risiko der Leitung mitzuteilen (Kap. 4.1.1). Der Katalog fasst das als UMS.1.2: „Umsetzung SOLLTE das bestehende Restrisiko durch die nicht umgesetzten Anforderungen festlegen.“ Laut Erläuterung können diese Risiken konsolidiert werden, um sie für die Institutionsleitung nachvollziehbarer zu machen. Ein eigener, knapper Eintrag reicht dafür:

SpalteR-03-05
AnlassRestrisiko einer eingeplanten, noch nicht erfüllten SOLLTE-Anforderung
Bezug zur AnforderungDET.3.1 „Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse“ (SOLLTE), Parameter [eine bestimmte Frist] festgelegt auf zwölf Monate; Gefährdungen laut Katalog G 0.37, G 0.32, G 0.29
RisikobeschreibungBis zur Einführung der zentralen Protokollierung lassen sich Anmeldungen am Portal nur sieben Tage zurückverfolgen; ein Missbrauch, der später auffällt, ist nicht mehr aufklärbar
Schutzziele, EigentümerIntegrität; Bereichsleitung Förderung
Risikoniveaumittel, befristet bis zur Umsetzung
Maßnahme und TerminM-03-07 zentrale Protokollierung, Abschluss 31.03.2027
EntscheidungRestrisiko bis 31.03.2027 freigegeben, Vermerk E-2026-11, Vorstand am 15.12.2026
Statusbefristet akzeptiert; schließen, sobald DET.3.1 erfüllt ist

Ob für temporär nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungen eine Restrisikobetrachtung nötig ist, beantwortet 300-1 nicht einheitlich: Kap. 2.11 verlangt sie, Kap. 4.1.2 sagt, eine temporäre Nichterfüllung löse keine Risikobetrachtung aus. Wir behandeln das als offene Auslegungsfrage und führen den Eintrag, weil er wenig Aufwand macht und die Leitung ohnehin informiert werden muss (Kap. 4.1.1). Wie die zugehörigen Entscheidungsvermerke aussehen, zeigt die Seite Risikoakzeptanz und Restrisiko.

Das Register pflegen

  • Überprüfung. Die Risikobetrachtung ist mindestens jährlich und bei geplanten oder eingetretenen wesentlichen Änderungen zu überprüfen (Kriterium 35). Im Fall wäre das etwa die Ablösung des Altmoduls bei R-03-02 oder ein neuer Zahlungsdienstleister.
  • Neue Erkenntnisse. Nach Kap. 5.4 sind Verfahren zu verankern, die Schwachstellen und neu auftretende Bedrohungen in der Risikobetrachtung berücksichtigen. Legen Sie fest, wer daraus einen neuen Eintrag oder eine Neubewertung macht.
  • Verbindung zum Umsetzungsplan. Der Katalog zählt in der Erläuterung zu RISK.1.10 unter anderem Anforderungsbeschreibung, verantwortliche Stelle, Fristen, Prioritäten, Status, Risiken mit Begründung sowie Datum der Freigabe und Unterschrift des Risikoeigentümers zu den Inhalten eines Umsetzungsplans. Was dort steht, muss zum Register passen.
  • Bericht an die Leitung. Der Status der Risikobehandlung gehört zu den Punkten der Managementbewertung (Kap. 5.3). Ein Auszug aus dem Register mit Niveau, Option, Status und offenen Fristen reicht als Grundlage; wie Sie den Stand der Leitung vorlegen, zeigt die Seite Managementbewertung und Kennzahlen.
  • Nichts löschen. Geschlossene Risiken bleiben mit Datum und Grund im Register; für Maßnahmen empfiehlt 300-1 eine Historie (Kap. 4.3), dieselbe Logik hilft beim Register.

Prüfliste vor einem Audit

PrüffrageGrundlage
Hat jedes Risiko eine ID, ein Untersuchungsobjekt, eine Beschreibung, Schutzziele, ein Niveau und einen Eigentümer?Kriterium 15
Hat jedes zu behandelnde Risiko Priorität, Option und Maßnahmenverweis, und führt der Umsetzungsplan zurück zum Risiko?Kriterien 15, 25
Gibt es zu jedem Risiko außerhalb der Akzeptanzkriterien entweder Maßnahmen und eine erneute Bewertung oder eine Ausnahmegenehmigung der Leitung?Kriterien 26, 27
Hat jede temporäre Akzeptanz eine Frist, und ist keine Frist abgelaufen?Kriterium 28
Ist jedes Restrisiko durch die Institutionsleitung autorisiert, mit Datum und Verweis?Kriterium 30
Steht zu jeder dauerhaft nicht erfüllten SOLLTE-Anforderung ein Eintrag mit den Gefährdungen aus dem Katalog?Kriterien 17, 34
Ist die letzte Überprüfung jünger als zwölf Monate?Kriterium 35
Steht keine MUSS-Anforderung als „akzeptiert“ im Register?Kap. 4.1.2

Risikoregister nach 200-3 und nach 300-1

BSI-Standard 200-3 verlangt kein Register, erwähnt es aber: Um die Beobachtung der Risiken und die Anpassung der Maßnahmen zu dokumentieren, sei es „in der Praxis üblich, hierfür Risikoregister oder Risikoverzeichnisse anzulegen“ (Kap. 6.2). Die Ergebnisse der Analyse hält 200-3 in einer Gefährdungsübersicht je Zielobjekt fest, mit Risikokategorie und gewählter Behandlungsoption.

Wer ein solches Verzeichnis übernimmt, ergänzt drei Dinge. Erstens den Risikoeigentümer je Risiko als Pflichtfeld; 200-3 fragt in den Vorarbeiten nur, ob Risiken den Risikoeigentümern zugeordnet sind (Kap. 2). Zweitens das Untersuchungsobjekt: 200-3 geht von Zielobjekten aus und lässt Geschäftsprozesse zu (Kap. 2), 300-1 setzt den Geschäftsprozess als Normalfall und kritische Assets als Ergänzung (Kriterium 13). Drittens die Verweise auf Autorisierung der Restrisiken und Freigabe der Umsetzungsplanung, die 300-1 als eigene Kriterien führt.

Ob Ihr Verfahren insgesamt alle 35 Mindestkriterien erfüllt, prüfen Sie auf der Seite Risiko-Mindestkriterien. Wie die Einträge entstehen, vom Anlass bis zur Behandlung, zeigt die Seite Risikoanalyse. Wenn Sie ein bestehendes Risikoverzeichnis auf 300-1 umstellen oder ein Register neu aufsetzen wollen, unterstützt Sie Blackfort Technology, siehe Beratung.

Rechtehinweis: Kurze Zitate aus BSI-Standard 300-1 „Methodik Grundschutz++“, Version 1.0 vom 20.10.2026, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026, Quelle: BSI-Seite zu Grundschutz++; aus BSI-Standard 200-3 „Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz“, Version 1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2017, Quelle: BSI-Seite zu BSI-Standard 200-3. Diese Zitate stehen nicht unter CC BY-SA 4.0; der Lizenzhinweis am Seitenende gilt nur für die Auszüge aus den Katalogdaten.

Häufige Fragen

Was muss ein Risikoregister nach BSI enthalten?
Nach BSI-Standard 300-1, Anhang 3, Mindestkriterium 15, für jedes Risiko mindestens eine eindeutige ID, das Untersuchungsobjekt, eine Risikobeschreibung, die betroffenen Schutzziele, das Risikoniveau und den Risikoeigentümer; bei zu behandelnden Risiken zusätzlich Priorität, Behandlungsoption und Verweis auf die Maßnahmen.
Gibt es eine Risikoregister Vorlage vom BSI?
In den hier ausgewerteten Quellen nicht. BSI-Standard 300-1 legt Mindestangaben fest, aber kein Format. Die Vorlage auf dieser Seite setzt die Mindestangaben um und ergänzt Felder für Entscheidung, Status und Überprüfung.
Wer ist für das Risikoregister verantwortlich?
Jedes Risiko hat einen Risikoeigentümer, ohne andere Festlegung den Eigentümer des betroffenen Geschäftsprozesses (300-1, Kap. 4.2.1). Wer das Register technisch führt, legt der Standard nicht fest; das regeln Sie in Ihrer Risikorichtlinie.
Gehören akzeptierte Risiken ins Risikoregister?
Ja. Akzeptierte Risiken sind zu dokumentieren (Mindestkriterium 29), temporär akzeptierte mit Befristung (Kriterium 28). Restrisiken sind durch die Institutionsleitung zu autorisieren (Kriterium 30).
Wie oft muss das Risikoregister aktualisiert werden?
Die Risikobetrachtung ist mindestens jährlich und bei geplanten oder eingetretenen wesentlichen Änderungen zu überprüfen (Mindestkriterium 35). Das Register ändert sich zusätzlich mit jeder neuen Bewertung, Maßnahme oder Entscheidung.

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Quellen

Zitate aus BSI-Standards und BSI-Webseiten sind © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und wortgetreu, in Anführungszeichen und mit Quellennachweis wiedergegeben. Unabhängiges Angebot, kein Angebot des BSI.

Stand
01.11.2026
Fachlich geprüft am
01.11.2026
Katalogstand
Grundschutz++ Anwenderkatalog, Build 2026-10-29 (Stand-der-Technik-Bibliothek, Commit c3f37859 vom 30.10.2026)

Lizenzhinweis

Diese Seite enthält Auszüge aus Katalogdaten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Die Auszüge stehen unter derselben Lizenz. Die Lizenz gilt nur für diese Katalogauszüge; Zitate aus BSI-Standards sind © BSI und als Zitat mit Quellennachweis wiedergegeben.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information zu IT-Grundschutz und Grundschutz++ und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG). Sie ersetzen weder die Prüfung durch eine Auditorin oder einen Auditor noch eine Entscheidung der Zertifizierungsstelle.